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§ 24 KaffeeStV 2010
Beförderungen zu gewerblichen Zwecken
- Inhalt
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- ändigen Hauptzollamts hat der zur Anzeige Verpflichtete weitere Angaben zu machen
§ 7 KraftstoffLBV
Anträge von Privatpersonen
- Inhalt
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- ;nnen sie nicht erlangt werden, so sind die Voraussetzungen glaubhaft zu machen.
Art 4 LuftFzgÜbk
- Inhalt
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- machen, die jeweils bei der Ausstellung seiner eigenen Lufttüchtigkeitszeugnisse maßgebend und
§ 80 LuftFzgG
- Inhalt
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- anmeldet, hat glaubhaft zu machen, daß er Eigentümer des Luftfahrzeugs ist.
§ 48 LuftVZO
Rücknahme und Widerruf der Genehmigung
- Inhalt
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- Genehmigung aus anderen Gründen ist bekannt zu machen; § 42 Abs. 4 Satz 1 ist sinngemäß anzuwenden.
§ 59 LuftVG
- Inhalt
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- ;gung (§ 29) verstößt und dadurch Leib oder Leben eines anderen oder fremde Sachen von
§ 601 HGB
Befriedigung des Schiffsgläubigers
- Inhalt
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- eingetragen ist. Das Recht des nicht eingetragenen Eigentümers, die ihm gegen das Pfandrecht zustehenden Einwendungen geltend zu machen, bleibt unberührt.
§ 588 HGB
Errettung aus gemeinsamer Gefahr
- Inhalt
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- (1) Werden das Schiff, der Treibstoff, die Ladung oder mehrere dieser Sachen zur Errettung aus
§ 51 InsO
Sonstige Absonderungsberechtigte
- Inhalt
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- steuerpflichtige Sachen nach gesetzlichen Vorschriften als Sicherheit für öffentliche Abgaben dienen.
§ 15 HeimMindBauV
Funktions- und Zubehörräume
- Inhalt
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- ür die Bewohner, 2.ein Abstellraum für die Sachen der Bewohner, 3.in Einrichtungen mit
§ 15 IZÜV
Berichtspflichten, Information der Öffentlichkeit
- Inhalt
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- der Öffentlichkeit nach den Vorschriften des Bundes und der Länder über den Zugang zu Umweltinformationen zugänglich zu machen.
§ 8 EGInsO
Vollstreckung aus der Eröffnungsentscheidung
- Inhalt
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- der Sachen, die sich im Gewahrsam des Schuldners befinden, im Wege der Zwangsvollstreckung
§ 3 RebflRodV
Verfahren und Höhe der Prämie
- Inhalt
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- Soweit die Landesregierungen von der Ermächtigung des § 2 Gebrauch machen, haben sie in
§ 26 SBG
Berufsförderung
- Inhalt
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- machen, insbesondere 1.in Fragen der Zusammenarbeit mit dem Berufsförderungsdienst, vor allem