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StAbzVeranlZÜV

Verordnung zur Übertragung der Zuständigkeit für das Steuerabzugs- und Veranlagungsverfahren auf das Bundeszentralamt für Steuern und zur Regelung verschiedener Anwendungszeitpunkte

§ 1 StAbzVeranlZÜV

Übertragung der Zuständigkeit auf das Bundeszentralamt für Steuern

§ 2 StAuskV

Bindung einer verbindlichen Auskunft

§ 4 StAGebV

Abrundung, Auslagen

§ 5 StAGebV

Ermäßigung und Befreiung

StÄndG 1961

Steueränderungsgesetz 1961