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Künstler muss sich Preisgeld auf das Arbeitslosengeld 2 anrechnen lassen
Rechtsanwalt Jens Ferner vom 21.10.2018
- Inhalt
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- resultiert, Einkommen im Sinne des Zweiten Buchs Sozialgesetzbuch (SGB II) ist und als solches anzurechnen
- ist (Urteil vom 09.06.2017, Aktenzeichen S 15 AS 148/16). Der 28 Jahre alte Kläger beteiligte sich mit
Bestattungskostenbeihilfe: Stadt muss Kosten für Grabstein übernehmen
Rechtsanwalt Jens Ferner vom 21.10.2018
- Inhalt
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- Die Klägerin beantragte im Jahr 2010 eine Bestattungskostenbeihilfe für ihre verstorbene Tochter
- bei dem Sozialamt der beklagten Stadt. Diese bewilligte ihr daraufhin einen Betrag in Höhe von
- 2.487,92 € für die Bestattungs- und Friedhofskosten. Im Januar 2014 beantragte die Klägerin nun die
- Übernahme von Grabsteinkosten in Höhe von 3.100,00 € und fügte ihrem Antrag eine
Jobcenter muss nicht für Hochzeitsfeier zahlen
Rechtsanwalt Jens Ferner vom 21.10.2018
- Inhalt
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- Ein junges Mainzer Paar mit zwei kleinen Kindern wollte heiraten und dies auch in einem schönen
- Rahmen feiern. Da sie jedoch im Arbeitslosengeld II-Bezug standen, wandten sie sich an das Jobcenter
BSG zur Unzulässigkeit einer Beschwerde gegen Gerichtsbescheid mit einfacher E-Mail
Rechtsanwalt Jan Gerth vom 21.10.2018
- Titel
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- BSG zur Unzulässigkeit einer Beschwerde gegen Gerichtsbescheid mit einfacher E-Mail
- Inhalt
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- in Hennig, SGG, Stand Mai 2018, § 65a RdNr 15 mwN). Im Übrigen ist die Beschwerde des Klägers
- 22.2.2018). Hiergegen hat der Kläger sich mit einfacher E-Mail vom 22.5.2018 gewandt. II. Die E
- Das Bundessozialgericht hat mit Beschluss vom 04.07.2018, Az. B 8 SO 44/18 B entschieden, dass
- und der Wille, das elektronische Dokument in den Verkehr zu bringen, hinreichend sicher ergibt
- Beschwerde gegen das Urteil des LSG vom 22.2.2018. Diese ist nach § 160 Abs 4 Satz 1
Unfall auf veranstalteter Studentenparty ist kein Fall für die gesetzliche Unfallversicherung
Rechtsanwalt Jens Ferner vom 21.10.2018
- Titel
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- Unfall auf veranstalteter Studentenparty ist kein Fall für die gesetzliche Unfallversicherung
- Inhalt
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- Zur Finanzierung des Examensballs richtete der Kläger mit einigen weiteren Studieren-den eine
- Halloween-Party in den Räumlichkeiten der Mainzer Universität aus. Zu fort-geschrittener Stunde bemerkte
- Verfolgungsjagd … "Unfall auf veranstalteter Studentenparty ist kein Fall für die gesetzliche Unfallversicherung" weiterlesen
Höhe des Insolvenzgelds bei sittenwidrigem Lohn
Rechtsanwalt Jens Ferner vom 21.10.2018
- Inhalt
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- Im Falle der Insolvenz ihres Arbeitgebers können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ein so
Vermüllung der Mietwohnung kann den Vermieter zur fristlosen Kündigung berechtigen
Rechtsanwalt Jens Ferner vom 21.10.2018
- Inhalt
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- Das Amtsgericht München verurteilte am 18.07.2018 die beklagte Mieterin, die von ihr in München
- Tiefgaragenplatz an die klagende Vermieterin herauszugeben. Im November 1996 mietete die Beklagte die Wohnung
LG Stuttgart: zu den Urheberrechtlichen Ansprüchen auf Fairnessausgleich - 'Ur-Porsche'
Rechtsanwalt Jan Gerth vom 21.10.2018
- Inhalt
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- Das LG Stuttgart hat mit Urteil vom 26.07.2018, Az. 17 O 1324/17 einen Fairnessausgleich im
- des Porsche 911 so große Unterschiede, dass es sich nur um freie Benutzungen im Sinne von § 24 UrhG
- urheberrechtlichen Fairnessausgleich nach § 32a UrhG in Höhe von 20 Millionen Euro, da ihr Vater unter anderem an
- Beziehungen zu Porsche in einem auffälligen Missverhältnis zu den Erträgen und Vorteilen, die Porsche heute
- in den aktuellen Modellreihen des Modells 911 als unfreie Bearbeitung oder Vervielfältigung
BGH - Zur Zulässigkeit einer Berufung bei Wiederholung der erstinstanzlich vorgetragenen Argumente
Rechtsanwalt Jan Gerth vom 21.10.2018
- Inhalt
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- reicht nicht aus, lediglich auf das Vorbringen in der ersten Instanz zu verweisen. Erforderlich ist
- vorliegenden Verfahren in Bezug genommen worden ist, im Hinblick auf die Beurteilung der Frage der
- Ausführungen des Landgerichts in der Berufungsbegründung lediglich mit dem pauschalen Vorwurf der
- . Spätestens mit der nun beantragten Änderung des Rubrums durch Angabe des tatsächlichen Verwaltungssitzes in
- zulässig. Ob die in der Klageschrift angegebene Adresse N. W. eine ladungsfähige Anschrift im Sinne von
BGH zur Namensangabe bei telefonischer Kontaktaufnahme durch Unternehmen
Rechtsanwalt Jan Gerth vom 21.10.2018
- Inhalt
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- BGB die Richtlinie 2011/83/EU über die Rechte der Verbraucher in nationales Recht umsetze, die eine
- (dazu B I). Mit Recht ist das Berufungsgericht zwar davon ausgegangen, dass die Klage weder wegen eines
- Namensangabe nicht verneint werden (dazu B IV). I. Die Revision ist uneingeschränkt, auch mit Blick auf
- Vorschrift zu Recht als Marktverhaltensregelung im Sinne des § 3a UWG und § 4 Nr. 11 UWG aF angesehen
- ; Schirmbacher in Spindler/Schuster, Recht der elektronischen Medien, 3. Aufl., § 312a BGB Rn. 11; Köbrich
BGH - Zulässigkeit der Verwendung von Marken und Unternehmenskennzeichen in der Suchfunktion einer Internethandelsplattform - goFit
Rechtsanwalt Jan Gerth vom 21.10.2018
- Titel
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- BGH - Zulässigkeit der Verwendung von Marken und Unternehmenskennzeichen in der Suchfunktion einer Internethandelsplattform - goFit
- Inhalt
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- . 24 Brüssel-I-VO (jetzt Art. 26 Brüssel-Ia-VO)). II. Das Berufungsgericht ist zu Recht von der
- das auf außervertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht (Rom-II-VO) ist auf außervertragliche
- anzuwenden, für den der Schutz beansprucht wird. Nach diesem Recht sind das Bestehen des Rechts, die
- Dienstleistungen in der Werbeanzeige selbst erscheinen. Vielmehr reicht es aus, dass der Werbende mit der
- Zeichens "goFit" oder "gofit" im Zusammenhang mit Suchwortvorschlägen in Anspruch genommen. Diesen
BGH zur Verwertung von Dashcam-Aufzeichnungen
Rechtsanwalt Jan Gerth vom 21.10.2018
- Inhalt
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- Datenverkehr in § 1 BDSG BT-Drucks. 14/4329 S. 31), ist mit der Entscheidung des Europäischen
- Verkehrsteilnehmer mit ihrem Recht auf informationelle Selbstbestimmung im Streitfall die genannten
- einer wirksamen Rechtspflege eine besondere Bedeutung bei. Im Zivilprozess, in dem über Recht und
- worden ist, liegt nach diesen Maßstäben ein Eingriff in dessen Recht auf informationelle
- , in das Recht am gesprochenen Wort durch heimliches Belauschen einzugreifen, als eine Kollision im
Sportrecht - AG Frankfurt a.M. erklärt pauschale Stadionverbote für Fußballfans für unwirksam
Rechtsanwalt Jan Gerth vom 21.10.2018
- Inhalt
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- Ermittlungsverfahren wurde nicht eingeleitet. Der Mann ist vor dem Vorfall nicht polizeilich in Erscheinung getreten
- Das Amtsgericht Frankfurt hat mit Urteil vom 09.08.2018 zum Aktenzeichen 30 C 3466/17 (71
- beruhen, ansonsten aber jeglicher Tatsachengrundlage entbehren. Im konkreten Fall war ein Mann
- , ein Fan des Fußballvereins Hannover 96, am 04.11.2016 gemeinsam mit anderen Fans von der Polizei
- festgehalten und über Nacht in Gewahrsam genommen worden. Am 06.11.2016 fand das Fußballspiel von
OLG Frankfurt a. M. - Wettbewerbswidrige Weiterverwendung von „Likes“ bei Unternehmen
Rechtsanwalt Jan Gerth vom 20.10.2018
- Inhalt
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- Weiterverwendung von " Facebook-Likes und positiven Facebook-Bewertungen " irreführend ist. In dem
- Ordnungsmittel zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr zu Wettbewerbszwecken im Zusammenhang mit Burger
- genommen. II. Die zulässige Berufung hat in der Sache keinen Erfolg. Die
- Mitbewerber im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 3 UWG, da sie in einem konkreten Wettbewerbsverhältnis stehen. Dabei
- Fließtext die Bezeichnung "B" auftaucht. Entscheidend ist, dass in der Überschrift jeweils nur der Name "A
OLG Oldenburg Geldentschädigung bei Veröffentlichung von Nacktbildern im Internet
Rechtsanwalt Jan Gerth vom 20.10.2018
- Titel
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- OLG Oldenburg Geldentschädigung bei Veröffentlichung von Nacktbildern im Internet
- Inhalt
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- Geldentschädigung in Höhe von 500,00 Euro ausreichend und angemessen ist, wenn Nacktbilder über WhatsApp
- Feststellungen im angefochtenen Urteil mit Darstellung etwaiger Änderungen oder Ergänzungen wird abgesehen
- , weil die Entscheidung nicht anfechtbar ist (§ 522 Abs. 2 Satz 4 ZPO). II
- hat, ist insofern unerheblich. Zwar ist im vorliegenden Fall bei der Bemessung der
- keine 500,00 Euro übersteigende Entschädigung. Denn im Gegensatz zu den in den zitierten Fällen