Suche nach "it-recht"

Ergebnisse 37666

Seite 1753 von 2512

§ 13 ArbnErfG

Schutzrechtsanmeldung im Inland
Inhalt
  • (1) Der Arbeitgeber ist verpflichtet und allein berechtigt, eine gemeldete Diensterfindung im
  • angemeldet, so gehen die Rechte aus der Anmeldung auf den Arbeitnehmer über.
  • Diensterfindung frei geworden ist (§ 8);2.wenn der Arbeitnehmer der Nichtanmeldung zustimmt;3
  • .wenn die Voraussetzungen des § 17 vorliegen.(3) Genügt der Arbeitgeber nach Inanspruchnahme
  • Diensterfindung für den Arbeitgeber auf dessen Namen und Kosten bewirken.(4) Ist die

§ 94 AufenthG 2004

Amtsbefugnisse
Inhalt
  • öffentlichen Stellen nur, wenn sich der Betroffene selbst mit der Bitte, in seiner Sache gegen
  • begehen oder sonst die gesetzlichen Rechte von Ausländern nicht wahren, so kann sie eine
  • vor, dass öffentliche Stellen des Bundes Verstöße im Sinne des § 93 Nr. 3
  • Stellungnahme anfordern. Sie kann diese Stellungnahme mit einer eigenen Bewertung versehen und der ö
  • Einwilligung des Ausländers anderweitig nachgewiesen ist.

§ 7 BGBEG

Weitere Angaben im Vertrag
Inhalt
  • den §§ 503 und 493 Absatz 4 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ergebenden Rechte des Darlehensnehmers.
  • Versicherungen, im Fall von entgeltlichen Finanzierungshilfen insbesondere einen Eigentumsvorbehalt,3
  • Pflichten,2.bei einem Immobiliar-Verbraucherdarlehensvertrag in Fremdwährung auch die sich aus

15. BTGO1980Anl 6

Schutzmaßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz
Inhalt
  • örden nicht zusammentreten, so hat der Präsident des Bundestages insoweit die Rechte des
  • . Der Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung ist berechtigt, zu
  • Maßnahmen handelt. Hält er sie nicht oder nicht mehr für erforderlich, so kann der
  • Ausschuß im Wege der Vorentscheidung die Aussetzung der angeordneten Maßnahmen
  • ß unverzüglich über seine Entscheidung in Kenntnis zu setzen.

§ 174 BrennO 1998

Inhalt
  • Abgabenordnung). Mit der Abgabe der Abfindungsanmeldung tritt der Stoffbesitzer in die Rechte und Pflichten
  • Abfindungsanmeldung ist von ihm eigenhändig zu unterschreiben (§ 150 Abs. 3 der
  • eines Brennereibesitzers ein. Beauftragt er den Brennereibesitzer nach Absatz 1 (Beauftragter) mit
  • ;ume die Rohstoffe getrennt lagern und abbrennen.(4) Ordnungswidrig im Sinne des § 381 Abs. 1

§ 238 FamFG

Abänderung gerichtlicher Entscheidungen
Inhalt
  • Vorschriften des bürgerlichen Rechts Unterhalt für die Vergangenheit verlangt werden kann. Ist
  • (1) Enthält eine in der Hauptsache ergangene Endentscheidung des Gerichts eine Verpflichtung
  • ;nderung beantragen. Der Antrag ist zulässig, sofern der Antragsteller Tatsachen vorträgt, aus
  • deren Geltendmachung durch Einspruch nicht möglich ist oder war.(3) Die Abänderung ist zul
  • ässig für die Zeit ab Rechtshängigkeit des Antrags. Ist der Antrag auf Erhöhung

§ 45 GWB

Mitglieder
Inhalt
  • juristischen Person des öffentlichen Rechts, es sei denn als Hochschullehrer oder als Mitarbeiter
  • ässig. Die Bundesregierung hört die Mitglieder der Kommission an, bevor sie neue
  • Mitglieder vorschlägt. Die Mitglieder sind berechtigt, ihr Amt durch Erklärung gegenüber dem
  • Wirtschaftsverband noch eine Arbeitgeber- oder Arbeitnehmerorganisation repräsentieren oder zu diesen in
  • einem ständigen Dienst- oder Geschäftsbesorgungsverhältnis stehen. Sie dürfen auch

§ 11 FStrPrivFinG

Datenlöschungen, Geschäftsstatistiken
Inhalt
  • Verfahrensdaten spätestens einen Monat nach rechts- oder bestandskräftigem Abschluss des
  • feststeht, dass die Mautgebühr nach § 9 entrichtet worden ist und Rechtsmittel nicht oder
  • Mautgebühr ordnungsgemäß entrichtet wurde, 4.Bilder und Daten, die im Rahmen der
  • Kraftfahrzeug nicht der Mautgebührenpflicht unterliegt. Ist die Mautgebühr als Gebü
  • , sind die Daten spätestens einen Monat nach Beendigung des Verfahrens zu löschen. Ist die

§ 45 LuftVZO

Erhaltungs- und Betriebspflicht
Inhalt
  • äßig ist.(3) Die Genehmigungsbehörde kann das Flughafenunternehmen von der
  • Betriebspflicht reicht, darf das Flughafenunternehmen Luftfahrtunternehmen und die zur Luftfahrt Berechtigten
  • (1) Das Flughafenunternehmen hat den Flughafen in betriebssicherem Zustand zu halten und
  • Bestellung ist zu widerrufen, wenn die Behörde die bestellte Person zur Erfüllung der Aufgabe
  • nicht für geeignet und zuverlässig hält.(5) Das Flughafenunternehmen eines

§ 18 KredReorgG

Abstimmung der Anteilsinhaber
Inhalt
  • vertretenen Grundkapitals umfasst. Die einfache Mehrheit reicht, wenn die Hälfte des
  • (1) Die Anteilsinhaber stimmen gesondert im Rahmen einer Hauptversammlung über den
  • bedarf der Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Wird das Bezugsrecht ganz oder teilweise in einem Beschluss
  • Grundkapitals vertreten ist. § 134 Absatz 1 bis 3 des Aktiengesetzes gilt entsprechend. Abweichende
  • Niederschrift hat festhalten lassen.(5) Gegen den Beschluss der Hauptversammlung ist die Anfechtungsklage

§ 10 KultGüRückG 2007

Entschädigung
Inhalt
  • Zusammenhang mit dem Entzug der Nutzung stehen, ist dem Rückgabeschuldner eine Entschädigung
  • ersuchende Staat schriftlich zu, dass die Rechte des Rückgabeschuldners an dem Kulturgut durch
  • (1) Der Rückgabeschuldner ist zur Rückgabe nur Zug um Zug gegen eine angemessene Entsch
  • Entschädigungshöhe ist die Entziehung der Nutzung des Kulturgutes unter gerechter Abwä
  • ;r entgangenen Gewinn und für sonstige Vermögensnachteile, die nicht in unmittelbarem

§ 4a GebrMG

Inhalt
  • Bezugnahme auf Zeichnungen enthält und der Anmeldung keine Zeichnungen beigefügt sind oder wenn
  • zu erklären, dass die Bezugnahme als nicht erfolgt gelten soll. Reicht der Anmelder auf diese
  • (1) Der Anmeldetag der Gebrauchsmusteranmeldung ist der Tag, an dem die Unterlagen nach § 4
  • Bekanntmachung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz im Bundesgesetzblatt dazu
  • bestimmt ist, bei einem Patentinformationszentrumeingegangen sind.(2) Wenn die Anmeldung eine

§ 38 IRG

Herausgabe von Gegenständen im Auslieferungsverfahren
Inhalt
  • hat. (2) Die Herausgabe ist nur zulässig, wenn gewährleistet ist, daß Rechte Dritter
  • (1) Im Zusammenhang mit einer Auslieferung können an den ersuchenden Staat ohne besonderes
  • , derentwegen die Auslieferung bewilligt worden ist, oder als Entgelt für solche Gegenstände erlangt
  • Oberlandesgericht oder auf Antrag desjenigen, der geltend macht, er würde durch die Herausgabe in seinen
  • Rechten verletzt werden, das Oberlandesgericht. Erklärt das Oberlandesgericht die Herausgabe für

§ 10 PDLV

Schlichtung
Inhalt
  • anrufen. Voraussetzung hierfür ist, dass eine Streitbeilegung unmittelbar mit dem Anbieter zuvor
  • örde hört die Beteiligten mit dem Ziel einer gütlichen Einigung an. Das Verfahren
  • (1) Macht der Kunde eines Anbieters von Postdienstleistungen die Verletzung eigener Rechte geltend
  • erfolglos versucht worden ist.(2) Die Regulierungsbehörde stellt sicher, dass mittels dieses
  • endet mit einer Einigung der Parteien oder mit der Feststellung der Regulierungsbehörde, dass eine

§ 35 PatG

Inhalt
  • auf Zeichnungen enthält und der Anmeldung keine Zeichnungen beigefügt sind oder wenn
  • erklären, dass die Bezugnahme als nicht erfolgt gelten soll. Reicht der Anmelder auf diese
  • (1) Der Anmeldetag der Patentanmeldung ist der Tag, an dem die Unterlagen nach § 34 Abs. 3 Nr
  • Bekanntmachung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz im Bundesgesetzblatt dazu
  • bestimmt ist, bei einem Patentinformationszentrumeingegangen sind.(2) Wenn die Anmeldung eine Bezugnahme