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§ 13 ArbnErfG
Schutzrechtsanmeldung im Inland
- Inhalt
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- (1) Der Arbeitgeber ist verpflichtet und allein berechtigt, eine gemeldete Diensterfindung im
- angemeldet, so gehen die Rechte aus der Anmeldung auf den Arbeitnehmer über.
- Diensterfindung frei geworden ist (§ 8);2.wenn der Arbeitnehmer der Nichtanmeldung zustimmt;3
- .wenn die Voraussetzungen des § 17 vorliegen.(3) Genügt der Arbeitgeber nach Inanspruchnahme
- Diensterfindung für den Arbeitgeber auf dessen Namen und Kosten bewirken.(4) Ist die
§ 94 AufenthG 2004
Amtsbefugnisse
- Inhalt
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- öffentlichen Stellen nur, wenn sich der Betroffene selbst mit der Bitte, in seiner Sache gegen
- begehen oder sonst die gesetzlichen Rechte von Ausländern nicht wahren, so kann sie eine
- vor, dass öffentliche Stellen des Bundes Verstöße im Sinne des § 93 Nr. 3
- Stellungnahme anfordern. Sie kann diese Stellungnahme mit einer eigenen Bewertung versehen und der ö
- Einwilligung des Ausländers anderweitig nachgewiesen ist.
§ 7 BGBEG
Weitere Angaben im Vertrag
- Inhalt
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- den §§ 503 und 493 Absatz 4 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ergebenden Rechte des Darlehensnehmers.
- Versicherungen, im Fall von entgeltlichen Finanzierungshilfen insbesondere einen Eigentumsvorbehalt,3
- Pflichten,2.bei einem Immobiliar-Verbraucherdarlehensvertrag in Fremdwährung auch die sich aus
15. BTGO1980Anl 6
Schutzmaßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz
- Inhalt
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- örden nicht zusammentreten, so hat der Präsident des Bundestages insoweit die Rechte des
- . Der Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung ist berechtigt, zu
- Maßnahmen handelt. Hält er sie nicht oder nicht mehr für erforderlich, so kann der
- Ausschuß im Wege der Vorentscheidung die Aussetzung der angeordneten Maßnahmen
- ß unverzüglich über seine Entscheidung in Kenntnis zu setzen.
§ 174 BrennO 1998
- Inhalt
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- Abgabenordnung). Mit der Abgabe der Abfindungsanmeldung tritt der Stoffbesitzer in die Rechte und Pflichten
- Abfindungsanmeldung ist von ihm eigenhändig zu unterschreiben (§ 150 Abs. 3 der
- eines Brennereibesitzers ein. Beauftragt er den Brennereibesitzer nach Absatz 1 (Beauftragter) mit
- ;ume die Rohstoffe getrennt lagern und abbrennen.(4) Ordnungswidrig im Sinne des § 381 Abs. 1
§ 238 FamFG
Abänderung gerichtlicher Entscheidungen
- Inhalt
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- Vorschriften des bürgerlichen Rechts Unterhalt für die Vergangenheit verlangt werden kann. Ist
- (1) Enthält eine in der Hauptsache ergangene Endentscheidung des Gerichts eine Verpflichtung
- ;nderung beantragen. Der Antrag ist zulässig, sofern der Antragsteller Tatsachen vorträgt, aus
- deren Geltendmachung durch Einspruch nicht möglich ist oder war.(3) Die Abänderung ist zul
- ässig für die Zeit ab Rechtshängigkeit des Antrags. Ist der Antrag auf Erhöhung
§ 45 GWB
Mitglieder
- Inhalt
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- juristischen Person des öffentlichen Rechts, es sei denn als Hochschullehrer oder als Mitarbeiter
- ässig. Die Bundesregierung hört die Mitglieder der Kommission an, bevor sie neue
- Mitglieder vorschlägt. Die Mitglieder sind berechtigt, ihr Amt durch Erklärung gegenüber dem
- Wirtschaftsverband noch eine Arbeitgeber- oder Arbeitnehmerorganisation repräsentieren oder zu diesen in
- einem ständigen Dienst- oder Geschäftsbesorgungsverhältnis stehen. Sie dürfen auch
§ 11 FStrPrivFinG
Datenlöschungen, Geschäftsstatistiken
- Inhalt
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- Verfahrensdaten spätestens einen Monat nach rechts- oder bestandskräftigem Abschluss des
- feststeht, dass die Mautgebühr nach § 9 entrichtet worden ist und Rechtsmittel nicht oder
- Mautgebühr ordnungsgemäß entrichtet wurde, 4.Bilder und Daten, die im Rahmen der
- Kraftfahrzeug nicht der Mautgebührenpflicht unterliegt. Ist die Mautgebühr als Gebü
- , sind die Daten spätestens einen Monat nach Beendigung des Verfahrens zu löschen. Ist die
§ 45 LuftVZO
Erhaltungs- und Betriebspflicht
- Inhalt
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- äßig ist.(3) Die Genehmigungsbehörde kann das Flughafenunternehmen von der
- Betriebspflicht reicht, darf das Flughafenunternehmen Luftfahrtunternehmen und die zur Luftfahrt Berechtigten
- (1) Das Flughafenunternehmen hat den Flughafen in betriebssicherem Zustand zu halten und
- Bestellung ist zu widerrufen, wenn die Behörde die bestellte Person zur Erfüllung der Aufgabe
- nicht für geeignet und zuverlässig hält.(5) Das Flughafenunternehmen eines
§ 18 KredReorgG
Abstimmung der Anteilsinhaber
- Inhalt
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- vertretenen Grundkapitals umfasst. Die einfache Mehrheit reicht, wenn die Hälfte des
- (1) Die Anteilsinhaber stimmen gesondert im Rahmen einer Hauptversammlung über den
- bedarf der Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Wird das Bezugsrecht ganz oder teilweise in einem Beschluss
- Grundkapitals vertreten ist. § 134 Absatz 1 bis 3 des Aktiengesetzes gilt entsprechend. Abweichende
- Niederschrift hat festhalten lassen.(5) Gegen den Beschluss der Hauptversammlung ist die Anfechtungsklage
§ 10 KultGüRückG 2007
Entschädigung
- Inhalt
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- Zusammenhang mit dem Entzug der Nutzung stehen, ist dem Rückgabeschuldner eine Entschädigung
- ersuchende Staat schriftlich zu, dass die Rechte des Rückgabeschuldners an dem Kulturgut durch
- (1) Der Rückgabeschuldner ist zur Rückgabe nur Zug um Zug gegen eine angemessene Entsch
- Entschädigungshöhe ist die Entziehung der Nutzung des Kulturgutes unter gerechter Abwä
- ;r entgangenen Gewinn und für sonstige Vermögensnachteile, die nicht in unmittelbarem
§ 4a GebrMG
- Inhalt
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- Bezugnahme auf Zeichnungen enthält und der Anmeldung keine Zeichnungen beigefügt sind oder wenn
- zu erklären, dass die Bezugnahme als nicht erfolgt gelten soll. Reicht der Anmelder auf diese
- (1) Der Anmeldetag der Gebrauchsmusteranmeldung ist der Tag, an dem die Unterlagen nach § 4
- Bekanntmachung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz im Bundesgesetzblatt dazu
- bestimmt ist, bei einem Patentinformationszentrumeingegangen sind.(2) Wenn die Anmeldung eine
§ 38 IRG
Herausgabe von Gegenständen im Auslieferungsverfahren
- Inhalt
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- hat. (2) Die Herausgabe ist nur zulässig, wenn gewährleistet ist, daß Rechte Dritter
- (1) Im Zusammenhang mit einer Auslieferung können an den ersuchenden Staat ohne besonderes
- , derentwegen die Auslieferung bewilligt worden ist, oder als Entgelt für solche Gegenstände erlangt
- Oberlandesgericht oder auf Antrag desjenigen, der geltend macht, er würde durch die Herausgabe in seinen
- Rechten verletzt werden, das Oberlandesgericht. Erklärt das Oberlandesgericht die Herausgabe für
§ 10 PDLV
Schlichtung
- Inhalt
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- anrufen. Voraussetzung hierfür ist, dass eine Streitbeilegung unmittelbar mit dem Anbieter zuvor
- örde hört die Beteiligten mit dem Ziel einer gütlichen Einigung an. Das Verfahren
- (1) Macht der Kunde eines Anbieters von Postdienstleistungen die Verletzung eigener Rechte geltend
- erfolglos versucht worden ist.(2) Die Regulierungsbehörde stellt sicher, dass mittels dieses
- endet mit einer Einigung der Parteien oder mit der Feststellung der Regulierungsbehörde, dass eine
§ 35 PatG
- Inhalt
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- auf Zeichnungen enthält und der Anmeldung keine Zeichnungen beigefügt sind oder wenn
- erklären, dass die Bezugnahme als nicht erfolgt gelten soll. Reicht der Anmelder auf diese
- (1) Der Anmeldetag der Patentanmeldung ist der Tag, an dem die Unterlagen nach § 34 Abs. 3 Nr
- Bekanntmachung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz im Bundesgesetzblatt dazu
- bestimmt ist, bei einem Patentinformationszentrumeingegangen sind.(2) Wenn die Anmeldung eine Bezugnahme