Suche nach "it-recht"
Ergebnisse 37666
Seite 1748 von 2512
§ 4 BSeeSchG
- Inhalt
-
- aa wahrnehmen, haben sie die Rechte und Pflichten der Behörden und Beamten des Polizeidienstes nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten.
- begangen worden sind, die in den Vollzug des Bundes nach § 1 Nummer 3 fallen, gelten die
Art 4 WPostVtr1994G
- Inhalt
-
- Für die Bundesrepublik Deutschland nimmt die Deutsche Postbank AG die Rechte und Pflichten
- wahr, die sich für eine Postverwaltung im Verhältnis zu den Benutzern und zu anderen
Art 53a BGBEG
- Inhalt
-
- (1) Ist in einem Falle des Artikels 52 die Entschädigung dem Eigentümer eines
- Vorschriften der §§ 32 und 33 des Gesetzes über Rechte an eingetragenen Schiffen und
§ 1 DtA-VÜG
Übertragung des Vermögens der Deutschen Ausgleichsbank
- Inhalt
-
- geht im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf die Kreditanstalt für Wiederaufbau über. Mit
- dem Übergang des Vermögens ist die Deutsche Ausgleichsbank aufgelöst. Eine Abwicklung
- (1) Das Vermögen der Deutschen Ausgleichsbank einschließlich aller Rechte und Pflichten
§ 10 AuslWBG
Anmeldung bei der Prüfstelle
- Inhalt
-
- (1) Auslandsbonds, deren Anerkennung nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 (rechtmäßig erworbene St
§ 1442 BGB
Verbindlichkeiten des Sonderguts und eines Erwerbsgeschäfts
- Inhalt
-
- örenden Rechts oder des Besitzes einer dazu gehörenden Sache entstehen.
- Gesamtguts geführten Erwerbsgeschäfts oder infolge eines zu einem solchen Erwerbsgeschäft geh
Art 53a BGBEG
- Inhalt
-
- (1) Ist in einem Falle des Artikels 52 die Entschädigung dem Eigentümer eines
- Vorschriften der §§ 32 und 33 des Gesetzes über Rechte an eingetragenen Schiffen und
§ 980 BGB
Öffentliche Bekanntmachung des Fundes
- Inhalt
-
- (1) Die Versteigerung ist erst zulässig, nachdem die Empfangsberechtigten in einer ö
- oder die Aufbewahrung mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist.
- ;ffentlichen Bekanntmachung des Fundes zur Anmeldung ihrer Rechte unter Bestimmung einer Frist
- aufgefordert worden sind und die Frist verstrichen ist; sie ist unzulässig, wenn eine Anmeldung
- rechtzeitig erfolgt ist.(2) Die Bekanntmachung ist nicht erforderlich, wenn der Verderb der Sache zu besorgen
Über die Bedeutung der Amtstracht heute - die Anwaltsrobe
Heinz-Peter Natterer vom 11.05.2012
- Inhalt
-
- hin zur fehlenden Robe, RA John rückt in seinem Essay vieles ins rechte Licht. Insbesondere kommt er
- damit schnell und klar auf den Punkt (Zitat): Die Robe ist Standestracht des juristischen
§ 38 WoEigG
Eintritt in das Rechtsverhältnis
- Inhalt
-
- Eigentums aus dem Rechtsverhältnis zu dem Dauerwohnberechtigten ergebenden Rechte ein. Das
- ßerers in die sich während der Dauer seiner Berechtigung aus dem Rechtsverhältnis zu dem
- tritt der Erwerber an Stelle des Veräußerers in die sich während der Dauer seines
- gleiche gilt für den Erwerb auf Grund Zuschlages in der Zwangsversteigerung, wenn das Dauerwohnrecht durch den Zuschlag nicht erlischt.
Art 1 ZJDVtrÄndVtr
Leistungsanpassung
- Inhalt
-
- ;ffentlichen Rechts –, vertreten durch den Präsidenten und die Vizepräsidenten, vom 27. Januar
- Bundeskanzler, und dem Zentralrat der Juden in Deutschland – Körperschaft des ö
- 2003 (BGBI. I S. 1597) wird wie folgt gefasst:"(1) Zu den in Artikel 1 genannten Zwecken zahlt
- die Bundesrepublik Deutschland an den Zentralrat der Juden in Deutschland jährlich einen
- Betrag von 5 000 000 Euro, beginnend – unabhängig vom Inkrafttreten des Vertrages – mit dem Haushaltsjahr 2008."
§ 15 LBG
- Inhalt
-
- des öffentlichen Rechts (Bund, Länder, Gemeinden, Gemeindeverbände usw.) sowie der
- Zur Entschädigung in Land (§ 1 Abs. 1 Nr. 3) oder zur Unterbringung von Personen
- in § 16, in erster Linie zurückgegriffen werden auf den Grundbesitz der Körperschaften
- Stiftungen und sonstigen zweckgebundenen Vermögen mit und ohne Rechtspersönlichkeit, die
Art I IntPatÜbkG
Zustimmung zu den Übereinkommen
- Inhalt
-
- Begriffe des materiellen Rechts der Erfindungspatente (Straßburger Patentübereinkommen); 2
- Den folgenden Übereinkommen wird zugestimmt: 1.dem in Straßburg am 27. November 1963 von
- .dem in Washington am 19. Juni 1970 von der Bundesrepublik Deutschland unterzeichneten Vertrag ü
- ); 3.dem in München am 5. Oktober 1973 von der Bundesrepublik Deutschland unterzeichneten Ü
§ 282 AO 1977
Wirkung der Pfändung
- Inhalt
-
- Verhältnis zu anderen Gläubigern dieselben Rechte wie ein Pfandrecht im Sinne des Bü
- angehört, ein Pfandrecht an dem gepfändeten Gegenstand.(2) Das Pfandrecht gewährt ihr im
- ;rgerlichen Gesetzbuchs; es geht Pfand- und Vorzugsrechten vor, die im Insolvenzverfahren diesem
§ 4 WoEigVfg
- Inhalt
-
- Belastung des ganzen Grundstücks erkennbar ist. Die Belastung ist in sämtlichen für
- (1) Rechte, die ihrer Natur nach nicht an dem Wohnungseigentum als solchem bestehen können
- (wie z.B. Wegerechte), sind in Spalte 3 der zweiten Abteilung in der Weise einzutragen, daß die
- üchern einzutragen, wobei jeweils auf die übrigen Eintragungen zu verweisen ist.(2) Absatz 1