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§ 4 BSeeSchG

Inhalt
  • aa wahrnehmen, haben sie die Rechte und Pflichten der Behörden und Beamten des Polizeidienstes nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten.
  • begangen worden sind, die in den Vollzug des Bundes nach § 1 Nummer 3 fallen, gelten die

Art 4 WPostVtr1994G

Inhalt
  • Für die Bundesrepublik Deutschland nimmt die Deutsche Postbank AG die Rechte und Pflichten
  • wahr, die sich für eine Postverwaltung im Verhältnis zu den Benutzern und zu anderen

Art 53a BGBEG

Inhalt
  • (1) Ist in einem Falle des Artikels 52 die Entschädigung dem Eigentümer eines
  • Vorschriften der §§ 32 und 33 des Gesetzes über Rechte an eingetragenen Schiffen und

§ 1 DtA-VÜG

Übertragung des Vermögens der Deutschen Ausgleichsbank
Inhalt
  • geht im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf die Kreditanstalt für Wiederaufbau über. Mit
  • dem Übergang des Vermögens ist die Deutsche Ausgleichsbank aufgelöst. Eine Abwicklung
  • (1) Das Vermögen der Deutschen Ausgleichsbank einschließlich aller Rechte und Pflichten

§ 10 AuslWBG

Anmeldung bei der Prüfstelle
Inhalt
  • (1) Auslandsbonds, deren Anerkennung nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 (rechtmäßig erworbene St

§ 1442 BGB

Verbindlichkeiten des Sonderguts und eines Erwerbsgeschäfts
Inhalt
  • örenden Rechts oder des Besitzes einer dazu gehörenden Sache entstehen.
  • Gesamtguts geführten Erwerbsgeschäfts oder infolge eines zu einem solchen Erwerbsgeschäft geh

Art 53a BGBEG

Inhalt
  • (1) Ist in einem Falle des Artikels 52 die Entschädigung dem Eigentümer eines
  • Vorschriften der §§ 32 und 33 des Gesetzes über Rechte an eingetragenen Schiffen und

§ 980 BGB

Öffentliche Bekanntmachung des Fundes
Inhalt
  • (1) Die Versteigerung ist erst zulässig, nachdem die Empfangsberechtigten in einer ö
  • oder die Aufbewahrung mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist.
  • ;ffentlichen Bekanntmachung des Fundes zur Anmeldung ihrer Rechte unter Bestimmung einer Frist
  • aufgefordert worden sind und die Frist verstrichen ist; sie ist unzulässig, wenn eine Anmeldung
  • rechtzeitig erfolgt ist.(2) Die Bekanntmachung ist nicht erforderlich, wenn der Verderb der Sache zu besorgen

Über die Bedeutung der Amtstracht heute - die Anwaltsrobe

Heinz-Peter Natterer vom 11.05.2012
Inhalt
  • hin zur fehlenden Robe, RA John rückt in seinem Essay vieles ins rechte Licht. Insbesondere kommt er
  • damit schnell und klar auf den Punkt (Zitat): Die Robe ist Standestracht des juristischen

§ 38 WoEigG

Eintritt in das Rechtsverhältnis
Inhalt
  • Eigentums aus dem Rechtsverhältnis zu dem Dauerwohnberechtigten ergebenden Rechte ein. Das
  • ßerers in die sich während der Dauer seiner Berechtigung aus dem Rechtsverhältnis zu dem
  • tritt der Erwerber an Stelle des Veräußerers in die sich während der Dauer seines
  • gleiche gilt für den Erwerb auf Grund Zuschlages in der Zwangsversteigerung, wenn das Dauerwohnrecht durch den Zuschlag nicht erlischt.

Art 1 ZJDVtrÄndVtr

Leistungsanpassung
Inhalt
  • ;ffentlichen Rechts –, vertreten durch den Präsidenten und die Vizepräsidenten, vom 27. Januar
  • Bundeskanzler, und dem Zentralrat der Juden in Deutschland – Körperschaft des ö
  • 2003 (BGBI. I S. 1597) wird wie folgt gefasst:"(1) Zu den in Artikel 1 genannten Zwecken zahlt
  • die Bundesrepublik Deutschland an den Zentralrat der Juden in Deutschland jährlich einen
  • Betrag von 5 000 000 Euro, beginnend – unabhängig vom Inkrafttreten des Vertrages – mit dem Haushaltsjahr 2008."

§ 15 LBG

Inhalt
  • des öffentlichen Rechts (Bund, Länder, Gemeinden, Gemeindeverbände usw.) sowie der
  • Zur Entschädigung in Land (§ 1 Abs. 1 Nr. 3) oder zur Unterbringung von Personen
  • in § 16, in erster Linie zurückgegriffen werden auf den Grundbesitz der Körperschaften
  • Stiftungen und sonstigen zweckgebundenen Vermögen mit und ohne Rechtspersönlichkeit, die

Art I IntPatÜbkG

Zustimmung zu den Übereinkommen
Inhalt
  • Begriffe des materiellen Rechts der Erfindungspatente (Straßburger Patentübereinkommen); 2
  • Den folgenden Übereinkommen wird zugestimmt: 1.dem in Straßburg am 27. November 1963 von
  • .dem in Washington am 19. Juni 1970 von der Bundesrepublik Deutschland unterzeichneten Vertrag ü
  • ); 3.dem in München am 5. Oktober 1973 von der Bundesrepublik Deutschland unterzeichneten Ü

§ 282 AO 1977

Wirkung der Pfändung
Inhalt
  • Verhältnis zu anderen Gläubigern dieselben Rechte wie ein Pfandrecht im Sinne des Bü
  • angehört, ein Pfandrecht an dem gepfändeten Gegenstand.(2) Das Pfandrecht gewährt ihr im
  • ;rgerlichen Gesetzbuchs; es geht Pfand- und Vorzugsrechten vor, die im Insolvenzverfahren diesem

§ 4 WoEigVfg

Inhalt
  • Belastung des ganzen Grundstücks erkennbar ist. Die Belastung ist in sämtlichen für
  • (1) Rechte, die ihrer Natur nach nicht an dem Wohnungseigentum als solchem bestehen können
  • (wie z.B. Wegerechte), sind in Spalte 3 der zweiten Abteilung in der Weise einzutragen, daß die
  • üchern einzutragen, wobei jeweils auf die übrigen Eintragungen zu verweisen ist.(2) Absatz 1