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Anlage 2 BUV 2006
(zu Anhang 4)
Erläuterungen zur Unfallanzeige Beamte
- Inhalt
-
- ......).II.Erläuterungen zu einzelnen Fragen in der Unfallanzeige2Anzugeben ist die von der Unfallkasse des
- ausführliche Angaben erforderlich:.Anzugeben ist der Betriebsteil/Arbeitsbereich, in dem sich der
- ß und rechte Kopfseite", "Prellung", "Verstauchung", "Knochenbruch", "Verbrennung" usw
- (Fundstelle: BGBl. I 2006, 1126)I.AllgemeinesDie Angaben in der Unfallanzeige Beamte werden
- Dienststelle erstattet die Unfallanzeige.Wann ist eine Unfallanzeige zu erstatten?Die Anzeige ist zu
§ 6 MBPlG
Vorzeitige Besitzeinweisung
- Inhalt
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- Besitzeinweisung mitzuteilen. Die Ladungsfrist beträgt drei Wochen. Mit der Ladung sind die Betroffenen
- ;nkung des Eigentums oder eines anderen Rechts ausgeglichen werden. Art und Höhe der Entschä
- (1) Ist der sofortige Beginn von Bauarbeiten geboten und weigert sich der Eigentümer oder
- auf Antrag nach Feststellung des Plans oder Erteilung der Plangenehmigung in den Besitz einzuweisen
- Eingang des Antrages auf Besitzeinweisung mit den Beteiligten mündlich zu verhandeln. Hierzu
§ 27g LuftVG
- Inhalt
-
- oder eines anderen Rechts ausgeglichen werden. Art und Höhe der Entschädigung sind von der
- (1) Ist der sofortige Beginn von Bauarbeiten geboten und weigert sich der Eigentümer oder
- Landeplatzes mit beschränktem Bauschutzbereich nach § 17 benötigten Grundstücks durch
- Plangenehmigung in den Besitz einzuweisen. Der Planfeststellungsbeschluss oder die Plangenehmigung m
- hat spätestens sechs Wochen nach Eingang des Antrags auf Besitzeinweisung mit den Beteiligten m
§ 21 MiLoG
Bußgeldvorschriften
- Inhalt
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- rechtzeitig beifügt,7.entgegen § 17 Absatz 1 Satz 1, auch in Verbindung mit Satz 2, eine
- in Verbindung mit § 5 Absatz 1 Satz 1 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes eine Prü
- ücks oder Geschäftsraums nicht duldet,3.entgegen § 15 Satz 1 in Verbindung mit §
- .entgegen § 16 Absatz 1 Satz 3, auch in Verbindung mit Absatz 3 Satz 2, eine Änderungsmeldung
- richtig, nicht vollständig oder nicht in der vorgeschriebenen Weise bereithält oder9
§ 5 RefiRegV
Art und Weise der Aufzeichnung
- Inhalt
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- eingetragen ist. c)In Unterspalte c ist die laufende Nummer des eingetragenen Rechts in der in Unterspalte b
- (1) Jeder in das Refinanzierungsregister einzutragende Gegenstand ist mit einer innerhalb der
- Refinanzierungsgeschäft auf eine Forderung bezieht, ist diese in Spalte 2 zu bezeichnen (§ 22d
- bezeichnen (§ 22d Abs. 2 Nr. 1 Alternative 2, Nr. 4 des Kreditwesengesetzes).a)In Unterspalte a ist
- oder auf das Grundbuchblatt verwiesen werden. In letzterem Fall ist zusätzlich die Anschrift
§ 83 SGB 4
Anlegung der Rücklage
- Inhalt
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- Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft lautenden Forderungen ist nur in Verbindung mit einem
- ;tserfordernissen entspricht, nur angelegt werden in 1.Schuldverschreibungen von Ausstellern mit Sitz in
- ; ist. Wertpapiere gemäß Satz 1, deren Zulassung in den amtlichen Handel an einer Börse
- Wertpapiere von Ausstellern mit Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften, wenn
- äischen Gemeinschaften.(2) Die Anlegung der Rücklage soll grundsätzlich in der im
§ 56 SGB 6
Kindererziehungszeiten
- Inhalt
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- ,2.die Erziehung im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland erfolgt ist oder einer solchen gleichsteht
- ;bereinstimmende Erklärung der Eltern ist mit Wirkung für künftige Kalendermonate
- nicht etwas anderes ergibt.(3) Eine Erziehung ist im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland erfolgt
- Erziehung im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland steht gleich, wenn der erziehende Elternteil sich mit
- ;berstaatlichen Rechts oder einer für Bedienstete internationaler Organisationen getroffenen Regelung (§
§ 16 SeeFischG
Eingriffsbefugnisse
- Inhalt
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- Bundes. Die Kontrollbeamten haben bei Ordnungswidrigkeiten nach § 18 dieselben Rechte und
- in § 1 Absatz 1 Nummer 2 bezeichneten Rechtsakte, dieses Gesetz oder die auf Grund dieses
- Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen an Bord eines Fischereifahrzeugs, im Hafen oder zu Lande ausfü
- Auskunftspflichtigen vornehmen. Die Auskunftspflichtigen haben die jeweils in Satz 1 genannten Auskü
- ;nfte zu erteilen, Unterlagen vorzulegen und Prüfungen zu dulden. Unterlagen im Sinne der Sä
§ 66 EO 1988
Nachweis der Sachkunde
- Inhalt
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- ;ber den Europäischen Wirtschaftsraum rechtmäßig niedergelassen ist und nur vorü
- Sachkunde beantragt ist,2.die Rechtsvorschriften, die im Hinblick auf einen ordnungsgemäßen
- Kontrollen unterworfen ist. Die Sachkunde gilt ferner dann als nachgewiesen, wenn der Antragsteller in
- Aufnahme der Tätigkeit im Original oder in Kopie vorzulegen. Die zuständige Behörde kann
- (1) Die Sachkunde ist durch Prüfung vor der zuständigen Behörde nachzuweisen. Die
§ 34g GewO
Verordnungsermächtigung
- Inhalt
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- (1) Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat im Einvernehmen mit dem
- ;fer, deren Rechte, Pflichten und Verantwortlichkeit, der Inhalt des Prüfungsberichts, die
- Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates zum Schutze der Allgemeinheit und der Anleger Vorschriften
- Dokumentationspflichten ist hierbei ein dem Abschnitt 6 des Wertpapierhandelsgesetzes vergleichbares Anlegerschutzniveau
- der mit der Leitung des Betriebes oder einer Zweigniederlassung beauftragten Personen zu erstatten und
§ 2 PublG
Beginn und Dauer der Pflicht zur Rechnungslegung
- Inhalt
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- , die Verantwortlichkeit und die Rechte der Prüfer und die Kosten gelten § 142 Abs. 6
- ;hrend des Geschäftsjahrs das Vermögen eines anderen Unternehmens durch Umwandlung oder in
- anderer Weise als Ganzes übergegangen ist und auf das andere Unternehmen an den beiden letzten
- Erklärungen nach den Sätzen 1 und 2 unverzüglich nach ihrer Einreichung im
- Annahme besteht, daß das Unternehmen zur Rechnungslegung nach diesem Abschnitt verpflichtet ist
§ 13 NAV
Elektrische Anlage
- Inhalt
-
- Wirtschaftsraum ist, rechtmäßig hergestellt oder in den Verkehr gebracht worden sind und die den
- Instandhaltung der elektrischen Anlage hinter der Hausanschlusssicherung (Anlage) ist der Anschlussnehmer gegen
- nicht im Eigentum des Anschlussnehmers stehen. Hat der Anschlussnehmer die Anlage ganz oder teilweise
- errichtet, erweitert, geändert und instand gehalten werden. In Bezug auf die allgemein
- Arbeiten dürfen außer durch den Netzbetreiber nur durch ein in ein Installateurverzeichnis
§ 2 NatSGSORügenV
Flächenbeschreibung und Abgrenzung
- Inhalt
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- , Halbinseln und Küstenvorsprüngen in enger Durchdringung von Land und Meer, mit reich
- Grenze des Biosphärenreservates ist in einer Karte M 1:50.000, die als Anlage Bestandteil
- dieser Verordnung ist, dargestellt. Darüber hinaus ist die Grenze des Biosphärenreservates in
- bis zu einer durch folgende Punkte bezeichneten Linie: Prorer Wiek vor Binz (Rechts- und Hochwert der
- ;stenlandschaft von Südost-Rügen mit Mönchgut, der Granitz, der Umgebung von Putbus und
§ 4 UBGG
Anlagegrenzen
- Inhalt
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- ;rsennotiert im Sinne des Absatzes 2 Satz 1 ist, einmalig je Beteiligung überschritten werden. In
- Unternehmensbeteiligungsgesellschaft ist in den ersten drei Jahren seit ihrer Anerkennung als Unternehmensbeteiligungsgesellschaft von
- organisierten Markt im Sinne des § 2 Abs. 5 des Wertpapierhandelsgesetzes zugelassen oder die in den
- mittelbar mit mindestens 10 vom Hundert an den Stimmrechten des Unternehmens beteiligt ist. Bei einer
- Unternehmensbeteiligungen an Unternehmen, deren Aktien oder Genußrechte zum Handel an einem
§ 121 VAG
Versagung der Erlaubnis
- Inhalt
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- geltenden Rechts- oder Verwaltungsvorschriften eines Drittstaates im Sinne von § 105 Abs. 1 Satz
- ist, auch ein Gesellschafter, nicht zuverlässig ist oder aus anderen Gründen nicht den im
- ;ckversicherungsunternehmen mit anderen Personen oder Unternehmen in einen Unternehmensverbund eingebunden
- ist oder in einer engen Verbindung zu einem solchen steht, der durch die Struktur des
- enthält.(3) Eine enge Verbindung ist gegeben, wenn ein Rückversicherungsunternehmen und