Suche nach "it-recht"

Ergebnisse 37666

Seite 1722 von 2512

Anlage 2 BUV 2006

(zu Anhang 4) Erläuterungen zur Unfallanzeige Beamte
Inhalt
  • ......).II.Erläuterungen zu einzelnen Fragen in der Unfallanzeige2Anzugeben ist die von der Unfallkasse des
  • ausführliche Angaben erforderlich:.Anzugeben ist der Betriebsteil/Arbeitsbereich, in dem sich der
  • ß und rechte Kopfseite", "Prellung", "Verstauchung", "Knochenbruch", "Verbrennung" usw
  • (Fundstelle: BGBl. I 2006, 1126)I.AllgemeinesDie Angaben in der Unfallanzeige Beamte werden
  • Dienststelle erstattet die Unfallanzeige.Wann ist eine Unfallanzeige zu erstatten?Die Anzeige ist zu

§ 6 MBPlG

Vorzeitige Besitzeinweisung
Inhalt
  • Besitzeinweisung mitzuteilen. Die Ladungsfrist beträgt drei Wochen. Mit der Ladung sind die Betroffenen
  • ;nkung des Eigentums oder eines anderen Rechts ausgeglichen werden. Art und Höhe der Entschä
  • (1) Ist der sofortige Beginn von Bauarbeiten geboten und weigert sich der Eigentümer oder
  • auf Antrag nach Feststellung des Plans oder Erteilung der Plangenehmigung in den Besitz einzuweisen
  • Eingang des Antrages auf Besitzeinweisung mit den Beteiligten mündlich zu verhandeln. Hierzu

§ 27g LuftVG

Inhalt
  • oder eines anderen Rechts ausgeglichen werden. Art und Höhe der Entschädigung sind von der
  • (1) Ist der sofortige Beginn von Bauarbeiten geboten und weigert sich der Eigentümer oder
  • Landeplatzes mit beschränktem Bauschutzbereich nach § 17 benötigten Grundstücks durch
  • Plangenehmigung in den Besitz einzuweisen. Der Planfeststellungsbeschluss oder die Plangenehmigung m
  • hat spätestens sechs Wochen nach Eingang des Antrags auf Besitzeinweisung mit den Beteiligten m

§ 21 MiLoG

Bußgeldvorschriften
Inhalt
  • rechtzeitig beifügt,7.entgegen § 17 Absatz 1 Satz 1, auch in Verbindung mit Satz 2, eine
  • in Verbindung mit § 5 Absatz 1 Satz 1 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes eine Prü
  • ücks oder Geschäftsraums nicht duldet,3.entgegen § 15 Satz 1 in Verbindung mit §
  • .entgegen § 16 Absatz 1 Satz 3, auch in Verbindung mit Absatz 3 Satz 2, eine Änderungsmeldung
  • richtig, nicht vollständig oder nicht in der vorgeschriebenen Weise bereithält oder9

§ 5 RefiRegV

Art und Weise der Aufzeichnung
Inhalt
  • eingetragen ist. c)In Unterspalte c ist die laufende Nummer des eingetragenen Rechts in der in Unterspalte b
  • (1) Jeder in das Refinanzierungsregister einzutragende Gegenstand ist mit einer innerhalb der
  • Refinanzierungsgeschäft auf eine Forderung bezieht, ist diese in Spalte 2 zu bezeichnen (§ 22d
  • bezeichnen (§ 22d Abs. 2 Nr. 1 Alternative 2, Nr. 4 des Kreditwesengesetzes).a)In Unterspalte a ist
  • oder auf das Grundbuchblatt verwiesen werden. In letzterem Fall ist zusätzlich die Anschrift

§ 83 SGB 4

Anlegung der Rücklage
Inhalt
  • Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft lautenden Forderungen ist nur in Verbindung mit einem
  • ;tserfordernissen entspricht, nur angelegt werden in 1.Schuldverschreibungen von Ausstellern mit Sitz in
  • ; ist. Wertpapiere gemäß Satz 1, deren Zulassung in den amtlichen Handel an einer Börse
  • Wertpapiere von Ausstellern mit Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften, wenn
  • äischen Gemeinschaften.(2) Die Anlegung der Rücklage soll grundsätzlich in der im

§ 56 SGB 6

Kindererziehungszeiten
Inhalt
  • ,2.die Erziehung im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland erfolgt ist oder einer solchen gleichsteht
  • ;bereinstimmende Erklärung der Eltern ist mit Wirkung für künftige Kalendermonate
  • nicht etwas anderes ergibt.(3) Eine Erziehung ist im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland erfolgt
  • Erziehung im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland steht gleich, wenn der erziehende Elternteil sich mit
  • ;berstaatlichen Rechts oder einer für Bedienstete internationaler Organisationen getroffenen Regelung (§

§ 16 SeeFischG

Eingriffsbefugnisse
Inhalt
  • Bundes. Die Kontrollbeamten haben bei Ordnungswidrigkeiten nach § 18 dieselben Rechte und
  • in § 1 Absatz 1 Nummer 2 bezeichneten Rechtsakte, dieses Gesetz oder die auf Grund dieses
  • Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen an Bord eines Fischereifahrzeugs, im Hafen oder zu Lande ausfü
  • Auskunftspflichtigen vornehmen. Die Auskunftspflichtigen haben die jeweils in Satz 1 genannten Auskü
  • ;nfte zu erteilen, Unterlagen vorzulegen und Prüfungen zu dulden. Unterlagen im Sinne der Sä

§ 66 EO 1988

Nachweis der Sachkunde
Inhalt
  • ;ber den Europäischen Wirtschaftsraum rechtmäßig niedergelassen ist und nur vorü
  • Sachkunde beantragt ist,2.die Rechtsvorschriften, die im Hinblick auf einen ordnungsgemäßen
  • Kontrollen unterworfen ist. Die Sachkunde gilt ferner dann als nachgewiesen, wenn der Antragsteller in
  • Aufnahme der Tätigkeit im Original oder in Kopie vorzulegen. Die zuständige Behörde kann
  • (1) Die Sachkunde ist durch Prüfung vor der zuständigen Behörde nachzuweisen. Die

§ 34g GewO

Verordnungsermächtigung
Inhalt
  • (1) Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat im Einvernehmen mit dem
  • ;fer, deren Rechte, Pflichten und Verantwortlichkeit, der Inhalt des Prüfungsberichts, die
  • Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates zum Schutze der Allgemeinheit und der Anleger Vorschriften
  • Dokumentationspflichten ist hierbei ein dem Abschnitt 6 des Wertpapierhandelsgesetzes vergleichbares Anlegerschutzniveau
  • der mit der Leitung des Betriebes oder einer Zweigniederlassung beauftragten Personen zu erstatten und

§ 2 PublG

Beginn und Dauer der Pflicht zur Rechnungslegung
Inhalt
  • , die Verantwortlichkeit und die Rechte der Prüfer und die Kosten gelten § 142 Abs. 6
  • ;hrend des Geschäftsjahrs das Vermögen eines anderen Unternehmens durch Umwandlung oder in
  • anderer Weise als Ganzes übergegangen ist und auf das andere Unternehmen an den beiden letzten
  • Erklärungen nach den Sätzen 1 und 2 unverzüglich nach ihrer Einreichung im
  • Annahme besteht, daß das Unternehmen zur Rechnungslegung nach diesem Abschnitt verpflichtet ist

§ 13 NAV

Elektrische Anlage
Inhalt
  • Wirtschaftsraum ist, rechtmäßig hergestellt oder in den Verkehr gebracht worden sind und die den
  • Instandhaltung der elektrischen Anlage hinter der Hausanschlusssicherung (Anlage) ist der Anschlussnehmer gegen
  • nicht im Eigentum des Anschlussnehmers stehen. Hat der Anschlussnehmer die Anlage ganz oder teilweise
  • errichtet, erweitert, geändert und instand gehalten werden. In Bezug auf die allgemein
  • Arbeiten dürfen außer durch den Netzbetreiber nur durch ein in ein Installateurverzeichnis

§ 2 NatSGSORügenV

Flächenbeschreibung und Abgrenzung
Inhalt
  • , Halbinseln und Küstenvorsprüngen in enger Durchdringung von Land und Meer, mit reich
  • Grenze des Biosphärenreservates ist in einer Karte M 1:50.000, die als Anlage Bestandteil
  • dieser Verordnung ist, dargestellt. Darüber hinaus ist die Grenze des Biosphärenreservates in
  • bis zu einer durch folgende Punkte bezeichneten Linie: Prorer Wiek vor Binz (Rechts- und Hochwert der
  • ;stenlandschaft von Südost-Rügen mit Mönchgut, der Granitz, der Umgebung von Putbus und

§ 4 UBGG

Anlagegrenzen
Inhalt
  • ;rsennotiert im Sinne des Absatzes 2 Satz 1 ist, einmalig je Beteiligung überschritten werden. In
  • Unternehmensbeteiligungsgesellschaft ist in den ersten drei Jahren seit ihrer Anerkennung als Unternehmensbeteiligungsgesellschaft von
  • organisierten Markt im Sinne des § 2 Abs. 5 des Wertpapierhandelsgesetzes zugelassen oder die in den
  • mittelbar mit mindestens 10 vom Hundert an den Stimmrechten des Unternehmens beteiligt ist. Bei einer
  • Unternehmensbeteiligungen an Unternehmen, deren Aktien oder Genußrechte zum Handel an einem

§ 121 VAG

Versagung der Erlaubnis
Inhalt
  • geltenden Rechts- oder Verwaltungsvorschriften eines Drittstaates im Sinne von § 105 Abs. 1 Satz
  • ist, auch ein Gesellschafter, nicht zuverlässig ist oder aus anderen Gründen nicht den im
  • ;ckversicherungsunternehmen mit anderen Personen oder Unternehmen in einen Unternehmensverbund eingebunden
  • ist oder in einer engen Verbindung zu einem solchen steht, der durch die Struktur des
  • enthält.(3) Eine enge Verbindung ist gegeben, wenn ein Rückversicherungsunternehmen und