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Eingangsformel KlärEV
- Inhalt
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- worden ist, verordnet die Bundesregierung unter Berücksichtigung der Rechte des Bundestages:
- ), der durch Artikel 4 Nr. 8 des Gesetzes vom 27. September 1994 (BGBl. I S. 2705) eingefügt
§ 5 RVBund/KnErG
Eingliederung der Bahnversicherungsanstalt und der Seekasse
- Inhalt
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- (1) Die Bahnversicherungsanstalt und die Seekasse werden aufgelöst und gehen in der Deutschen
- Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See auf.(2) Das Vermögen sowie Rechte und Pflichten der
Eingangsformel RStruktFV
- Inhalt
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- ) geändert worden ist, verordnet die Bundesregierung unter Wahrung der Rechte des Bundestages:
- Auf Grund des § 12 Absatz 10 Satz 2 bis 7 in Verbindung mit Absatz 2 Satz 2 und Absatz 11 des
§ 166 AO 1977
Drittwirkung der Steuerfestsetzung
- Inhalt
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- gegen den Steuerpflichtigen erlassenen Bescheid als dessen Vertreter, Bevollmächtigter oder kraft eigenen Rechts anzufechten.
- Ist die Steuer dem Steuerpflichtigen gegenüber unanfechtbar festgesetzt, so hat dies neben
- einem Gesamtrechtsnachfolger auch gegen sich gelten zu lassen, wer in der Lage gewesen wäre, den
Eingangsformel ASGZustV
- Inhalt
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- Krankheitsfalle und über Änderungen des Rechts der gesetzlichen Krankenversicherung vom 27. Juli 1969 (Bundesgesetzbl. I S. 946), wird verordnet:
- . 787), geändert durch das Gesetz über die Fortzahlung des Arbeitsentgelts im
§ 16 AVBWasserV
Zutrittsrecht
- Inhalt
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- dies für die Prüfung der technischen Einrichtungen, zur Wahrnehmung sonstiger Rechte und
- Der Kunde hat dem mit einem Ausweis versehenen Beauftragten des Wasserversorgungsunternehmens den
- Zutritt zu seinen Räumen und zu den in § 11 genannten Einrichtungen zu gestatten, soweit
- Pflichten nach dieser Verordnung, insbesondere zur Ablesung, oder zur Ermittlung preislicher Bemessungsgrundlagen erforderlich und vereinbart ist.
§ 80 AgrStatG
Erhebungsart, Periodizität, Merkmale
- Inhalt
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- .(2) Die Ergebnisse der Betriebe von natürlichen und juristischen Personen des privaten Rechts k
- (1) Die Erhebung in forstlichen Erzeugerbetrieben wird als Stichprobe bei höchstens 15
Art 5 StreitkrAVtrSUNG
- Inhalt
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- Anlage 2 zu dem Vertrag ist von dem Berechtigten im bisherigen Umfang entschädigungslos zu dulden.
- Die Beeinträchtigung des Eigentums oder eines sonstigen Rechts an einem Grundstück durch
§ 2 UVBBErG
Eingliederung der Unfallkasse des Bundes und der Eisenbahn-Unfallkasse
- Inhalt
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- Unfallversicherung Bund und Bahn eingegliedert.(2) Das Vermögen sowie Rechte und Pflichten der
- (1) Die Unfallkasse des Bundes und die Eisenbahn-Unfallkasse werden zum 1. Januar 2015 in die
- und Bahn über.(3) Die Unfallkasse des Bundes und die Eisenbahn-Unfallkasse werden aufgelöst.
§ 1 UZwG
Rechtliche Grundlagen
- Inhalt
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- (1) Die Vollzugsbeamten des Bundes haben bei der in rechtmäßiger Ausübung ihres
§ 103 VAG
Veröffentlichungen
- Inhalt
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- des Versicherungswesens.(2) Ebenso veröffentlicht sie fortlaufend ihre Rechts- und
- Verwaltungsgrundsätze.(3) Die Veröffentlichungen nach den Absätzen 1 und 2 können in einem elektronischen Informationsmedium erfolgen.
§ 16 VwGO
- Inhalt
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- Richter anderer Gerichte und ordentliche Professoren des Rechts für eine bestimmte Zeit von
- mindestens zwei Jahren, längstens jedoch für die Dauer ihres Hauptamts, zu Richtern im Nebenamt ernannt werden.
Art 8 WG
- Inhalt
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- ;chtigt zu sein, haftet selbst wechselmäßig und hat, wenn er den Wechsel einlöst
- , dieselben Rechte, die der angeblich Vertretene haben würde. Das gleiche gilt von einem Vertreter
Art 14 WG
- Inhalt
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- (1) Das Indossament überträgt alle Rechte aus dem Wechsel.(2) Ist es ein
- Blankoindossament, so kann der Inhaber 1.das Indossament mit seinem Namen oder mit dem Namen eines anderen ausf
Art 9 DienstRÄndG 2
Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes des Bundes
- Inhalt
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- ;rperschaft, Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts gilt § 40 Abs. 1 und § 90 Abs. 3 des Bundesbeamtengesetzes sinngemäß.
- Für die nach dem 1. Juni 1978 in die gesetzgebende Körperschaft eines Landes gewä