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Eingangsformel KlärEV

Inhalt
  • worden ist, verordnet die Bundesregierung unter Berücksichtigung der Rechte des Bundestages:
  • ), der durch Artikel 4 Nr. 8 des Gesetzes vom 27. September 1994 (BGBl. I S. 2705) eingefügt

§ 5 RVBund/KnErG

Eingliederung der Bahnversicherungsanstalt und der Seekasse
Inhalt
  • (1) Die Bahnversicherungsanstalt und die Seekasse werden aufgelöst und gehen in der Deutschen
  • Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See auf.(2) Das Vermögen sowie Rechte und Pflichten der

Eingangsformel RStruktFV

Inhalt
  • ) geändert worden ist, verordnet die Bundesregierung unter Wahrung der Rechte des Bundestages:
  • Auf Grund des § 12 Absatz 10 Satz 2 bis 7 in Verbindung mit Absatz 2 Satz 2 und Absatz 11 des

§ 166 AO 1977

Drittwirkung der Steuerfestsetzung
Inhalt
  • gegen den Steuerpflichtigen erlassenen Bescheid als dessen Vertreter, Bevollmächtigter oder kraft eigenen Rechts anzufechten.
  • Ist die Steuer dem Steuerpflichtigen gegenüber unanfechtbar festgesetzt, so hat dies neben
  • einem Gesamtrechtsnachfolger auch gegen sich gelten zu lassen, wer in der Lage gewesen wäre, den

Eingangsformel ASGZustV

Inhalt
  • Krankheitsfalle und über Änderungen des Rechts der gesetzlichen Krankenversicherung vom 27. Juli 1969 (Bundesgesetzbl. I S. 946), wird verordnet:
  • . 787), geändert durch das Gesetz über die Fortzahlung des Arbeitsentgelts im

§ 16 AVBWasserV

Zutrittsrecht
Inhalt
  • dies für die Prüfung der technischen Einrichtungen, zur Wahrnehmung sonstiger Rechte und
  • Der Kunde hat dem mit einem Ausweis versehenen Beauftragten des Wasserversorgungsunternehmens den
  • Zutritt zu seinen Räumen und zu den in § 11 genannten Einrichtungen zu gestatten, soweit
  • Pflichten nach dieser Verordnung, insbesondere zur Ablesung, oder zur Ermittlung preislicher Bemessungsgrundlagen erforderlich und vereinbart ist.

§ 80 AgrStatG

Erhebungsart, Periodizität, Merkmale
Inhalt
  • .(2) Die Ergebnisse der Betriebe von natürlichen und juristischen Personen des privaten Rechts k
  • (1) Die Erhebung in forstlichen Erzeugerbetrieben wird als Stichprobe bei höchstens 15

Art 5 StreitkrAVtrSUNG

Inhalt
  • Anlage 2 zu dem Vertrag ist von dem Berechtigten im bisherigen Umfang entschädigungslos zu dulden.
  • Die Beeinträchtigung des Eigentums oder eines sonstigen Rechts an einem Grundstück durch

§ 2 UVBBErG

Eingliederung der Unfallkasse des Bundes und der Eisenbahn-Unfallkasse
Inhalt
  • Unfallversicherung Bund und Bahn eingegliedert.(2) Das Vermögen sowie Rechte und Pflichten der
  • (1) Die Unfallkasse des Bundes und die Eisenbahn-Unfallkasse werden zum 1. Januar 2015 in die
  • und Bahn über.(3) Die Unfallkasse des Bundes und die Eisenbahn-Unfallkasse werden aufgelöst.

§ 1 UZwG

Rechtliche Grundlagen
Inhalt
  • (1) Die Vollzugsbeamten des Bundes haben bei der in rechtmäßiger Ausübung ihres

§ 103 VAG

Veröffentlichungen
Inhalt
  • des Versicherungswesens.(2) Ebenso veröffentlicht sie fortlaufend ihre Rechts- und
  • Verwaltungsgrundsätze.(3) Die Veröffentlichungen nach den Absätzen 1 und 2 können in einem elektronischen Informationsmedium erfolgen.

§ 16 VwGO

Inhalt
  • Richter anderer Gerichte und ordentliche Professoren des Rechts für eine bestimmte Zeit von
  • mindestens zwei Jahren, längstens jedoch für die Dauer ihres Hauptamts, zu Richtern im Nebenamt ernannt werden.

Art 8 WG

Inhalt
  • ;chtigt zu sein, haftet selbst wechselmäßig und hat, wenn er den Wechsel einlöst
  • , dieselben Rechte, die der angeblich Vertretene haben würde. Das gleiche gilt von einem Vertreter

Art 14 WG

Inhalt
  • (1) Das Indossament überträgt alle Rechte aus dem Wechsel.(2) Ist es ein
  • Blankoindossament, so kann der Inhaber 1.das Indossament mit seinem Namen oder mit dem Namen eines anderen ausf

Art 9 DienstRÄndG 2

Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes des Bundes
Inhalt
  • ;rperschaft, Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts gilt § 40 Abs. 1 und § 90 Abs. 3 des Bundesbeamtengesetzes sinngemäß.
  • Für die nach dem 1. Juni 1978 in die gesetzgebende Körperschaft eines Landes gewä