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Juristen und Humor

Rechtsanwalt Ralf Mydlak vom 20.04.2012
Inhalt
  • , dass man das Zwerchfell entspannt und durch Lachen wieder zu etwas mehr Lockerheit kommt

Neuer Personalausweis: AusweisApp gehackt?

Rechtsanwalt Joachim Sokolowski vom 10.11.2010
Inhalt
  • Kaum ist der neue Personalausweis mit seinen elektonischen Funktionen auf dem Markt, schon machen

Fundstück: Von weißem Stoff, der sich gut strecken lässt…

Rechtsanwältin Simone Winkler vom 15.10.2010
Inhalt
  • erst hinterher darüber lachen… Ähnliche Beiträge:Fundstück der WocheIn jedem Teich gibt es

§ 17 ZVG

Inhalt
  • Grundbuch.(3) Die Erbfolge ist durch Urkunden glaubhaft zu machen, sofern sie nicht bei dem Gericht offenkundig ist.

§ 1104 ZPO

Abhilfe bei unverschuldeter Säumnis des Beklagten
Inhalt
  • ) Der Beklagte hat die tatsächlichen Voraussetzungen des Artikels 18 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 861/2007 glaubhaft zu machen.

§ 37k WpHG

Aufhebung der Erlaubnis
Inhalt
  • Anordnungen verstoßen hat.(2) Die Bundesanstalt hat die Aufhebung der Erlaubnis im Bundesanzeiger bekannt zu machen.

§ 424 ZPO

Antrag bei Vorlegung durch Gegner
Inhalt
  • Verpflichtung zur Vorlegung der Urkunde ergibt. Der Grund ist glaubhaft zu machen.

§ 44 MarkenG

Eintragungsbewilligungsklage
Inhalt
  • (1) Der Inhaber der Marke kann im Wege der Klage gegen den Widersprechenden geltend machen, da

§ 12 MitbestG

Wahlvorschläge für Delegierte
Inhalt
  • Wahlvorschläge machen. Jeder Wahlvorschlag muss von einem Zwanzigstel oder 50 der jeweils

§ 99 MontanMitbestGErgGWO 2005

Gemeinsame Vorschrift
Inhalt
  • Mitteilungen, die in den Seebetrieben bekannt zu machen sind, ist § 90 Abs. 4 anzuwenden.

§ 4 MünzG 2002

Gestaltung der deutschen Euro-Münzen
Inhalt
  • deutschen Euro-Münzen ist im Bundesgesetzblatt bekannt zu machen.

§ 4 LasthandhabV

Unterweisung
Inhalt
  • Beschäftigten, soweit dies möglich ist, genaue Angaben zu machen über die sachgem

§ 55 PStV

Benutzung für wissenschaftliche Zwecke
Inhalt
  • machen.(2) Das Standesamt kann auch von sich aus zur Interessenabwägung Betroffene nach dem

§ 107 GenG

Gerichtliche Erklärung über die Vorschussberechnung
Inhalt
  • über zwei Wochen hinaus anberaumt werden darf. Der Termin ist öffentlich bekannt zu machen

§ 86 HGB

Inhalt
  • jedem Geschäftsabschluß unverzüglich Mitteilung zu machen.(3) Er hat seine Pflichten