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§ 4 KrFrHemmG
- Inhalt
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- ordentlichen Gerichten gesetzlich oder rechtsgeschäftlich bestimmt sind, mit Ausnahme der Fristen, die in
- bürgerlichen Rechts und der bürgerlichen Rechtspflege, auf die § 203 des Bü
- ordentlichen Rechtsweges oder die sonstige Geltendmachung von Rechten im Verfahren vor den
- ;rgerlichen Gesetzbuches ganz oder teilweise entsprechend anzuwenden ist, 3.Fristen, innerhalb deren Zins
- . § 2 ist jedoch nicht entsprechend anzuwenden auf den Ablauf von Ausschlußfristen
§ 37 LAP-htVerwDV
Gliederung der Ausbildung
- Inhalt
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- Kommunikationstechnik im Bauwesen-Rechte und Pflichten der Dienststellenleiterin oder des
- Der Vorbereitungsdienst gliedert sich wie folgt in eine praktische Ausbildung und Lehrgänge
- / Bauzustandsbesichtigungen, Baunebenrecht/Fachplanungsrecht-Städtebau, Wohnungs- und
- , Besonderes Städtebaurecht, Fachplanungsrecht, Bodenordnung, Wohnungs- und
- Personalangelegenheiten, Geschäftsführung in der Verwaltung, Eingaben/Petitionen, Haushaltswesen
Art 7 GrÄndStVtr BB/MV
- Inhalt
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- ßenden Länder können die in Absatz 3 und 4 bestimmten Fristen im Einzelfall
- örperschaften regeln die sie betreffenden Rechts- und Verwaltungsfragen durch Vereinbarungen
- ß die mit dem Übergang der Gebiete zusammenhängenden Fragen möglichst innerhalb
- Vertrauensschutzes verpflichtet sich das aufnehmende Land, die im abgebenden Land begonnenen Förderprogramme
- Unterlagen nicht möglich oder untunlich ist, werden beglaubigte Abschriften erteilt.
§ 3 JMBStiftG
Stiftungsvermögen
- Inhalt
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- (1) Auf die Stiftung gehen mit Inkrafttreten dieses Gesetzes in vollem Umfang Eigentum, Besitz
- , Forderungen und Rechte der bisherigen landesunmittelbaren "Stiftung Jüdisches Museum Berlin
- Vermögensanfall feststellt.(2) Zur Erfüllung des Stiftungszwecks erhält die Stiftung
- .(3) Die Stiftung ist berechtigt, Zuwendungen von dritter Seite anzunehmen. Die Annahme darf nur
- ächtigen.(4) Zuwendungen Dritter können auch mit der Maßgabe erbracht werden, dass aus
§ 11 EuRAG
Voraussetzungen
- Inhalt
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- niedergelassener europäischer Rechtsanwalt in Deutschland auf dem Gebiet des deutschen Rechts
- Vorschriften der §§ 6 bis 36, 46a bis 46c Absatz 1, 4 und 5 mit Ausnahme des § 46a Absatz 1
- regelmäßige Tätigkeit ist die tatsächliche Ausübung des Berufs ohne
- .(2) Unterbrechungen bis zu einer Dauer von drei Wochen sind in der Regel Unterbrechungen auf Grund
- , die nicht auf Grund von Ereignissen des täglichen Lebens eingetreten ist, so wird die bis
§ 26 RVG
Gegenstandswert in der Zwangsversteigerung
- Inhalt
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- zustehenden Rechts; wird das Verfahren wegen einer Teilforderung betrieben, ist der Teilbetrag nur maß
- In der Zwangsversteigerung bestimmt sich der Gegenstandswert 1.bei der Vertretung des Glä
- über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung), im Verteilungsverfahren der zur
- , im Verteilungsverfahren nach dem zur Verteilung kommenden Erlös; bei Miteigentümern oder
- sonstigen Mitberechtigten ist der Anteil maßgebend;3.bei der Vertretung eines Bieters, der nicht
§ 18 SGB 3
Langzeitarbeitslose
- Inhalt
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- Unterlagen der Arbeitsvermittlung, so reicht Glaubhaftmachung aus.
- ;nahme der aktiven Arbeitsförderung oder zur Eingliederung in Arbeit nach dem Zweiten Buch,2
- Aufenthaltsgesetzes sowie Zeiten einer Maßnahme, die für die Feststellung der Gleichwertigkeit der im
- Ausland erworbenen Berufsqualifikation mit einer inländischen Berufsqualifikation, für die
- ;hren der Berufsbezeichnung erforderlich ist,5.Beschäftigungen oder selbständige Tä
§ 12 SchuVVO
Inhalt von Listen
- Inhalt
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- anderer Angaben als solchen aus rechtmäßig bezogenen Abdrucken oder die Verknüpfung mit
- benennen und mit Quellenangaben versehen sein. In den Listen ist an gut sichtbarer Stelle auf die sich aus
- anderen Angaben ist unzulässig.(2) Die Zusammenstellung der Angaben erfolgt aufgrund von
- werden (Auswahlmerkmale) sowie aufgrund von Sortieranweisungen, nach denen die Angaben in den Listen zu
§ 20 StVO 2013
Öffentliche Verkehrsmittel und Schulbusse
- Inhalt
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- werden.(2) Wenn Fahrgäste ein- oder aussteigen, darf rechts nur mit Schrittgeschwindigkeit und
- , die an Haltestellen (Zeichen 224) halten, darf, auch im Gegenverkehr, nur vorsichtig vorbeigefahren
- nur in einem solchen Abstand vorbeigefahren werden, dass eine Gefährdung von Fahrgästen
- ausgeschlossen ist. Sie dürfen auch nicht behindert werden. Wenn nötig, muss, wer ein
- Haltestellen (Zeichen 224) halten und Warnblinklicht eingeschaltet haben, darf nur mit
§ 3c VermG
Erlaubte Veräußerungen
- Inhalt
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- ist oder wenn der Erwerber eine juristische Person des öffentlichen Rechts, eine von einer
- Treuhandanstalt oder eines Unternehmens, dessen sämtliche Anteile sich mittelbar oder unmittelbar in der
- ßgabe dieses Abschnitts verpflichtet. Steht der Vermögenswert im Eigentum eines anderen Verf
- solchen Person beherrschte juristische Person des Privatrechts oder eine Genossenschaft ist.(2) Die R
- ückübertragung kann in den Fällen des Absatzes 1 auch nach Wirksamwerden der Veräu
§ 13 UrhWahrnG
Tarife
- Inhalt
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- önnen sich auch auf andere Berechnungsgrundlagen stützen, wenn diese ausreichende, mit einem
- Grund der von ihr wahrgenommenen Rechte und Ansprüche fordert. Soweit Gesamtverträge
- abgeschlossen sind, gelten die in diesen Verträgen vereinbarten Vergütungssätze als Tarife
- .(2) Die Verwertungsgesellschaft ist verpflichtet, die Tarife und jede Tarifänderung unverz
- üglich im Bundesanzeiger zu veröffentlichen.(3) Berechnungsgrundlage für die Tarife
§ 13 SprengG 1976
Befreiung von der Erlaubnispflicht
- Inhalt
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- 2.die die Stoffe begleitende Person nach den in Nummer 1 bezeichneten Vorschriften zum Verbringen befugt ist.
- der rechtmäßigen Verwendung dieser Stoffe bestehen, die diesem Gesetz vergleichbar sind, und
- (1) Einer Erlaubnis nach § 7 Abs. 1 bedarf nicht, wer den Umgang und den Verkehr mit
- erforderlich ist.(2) Einer Erlaubnis nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 bedarf nicht, wer explosionsgefä
- ;hrliche Stoffe in den oder aus dem Geltungsbereich dieses Gesetzes einführt, ausführt oder
§ 93a VwGO
- Inhalt
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- (1) Ist die Rechtmäßigkeit einer behördlichen Maßnahme Gegenstand von mehr als
- Besonderheiten tatsächlicher oder rechtlicher Art aufweisen und der Sachverhalt geklärt ist. Das
- . Der Beschluß ist unanfechtbar.(2) Ist über die durchgeführten Verfahren rechtskr
- ausgesetzten Verfahren durch Beschluß entscheiden, wenn es einstimmig der Auffassung ist, daß
- Gericht kann in einem Musterverfahren erhobene Beweise einführen; es kann nach seinem Ermessen
§ 29 SchwbAV 1988
Leistungen zur Durchführung von
Aufklärungs-, Schulungs- und Bildungsmaßnahmen
- Inhalt
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- Informationsschriften und -veranstaltungen über Rechte, Pflichten, Leistungen und sonstige
- es sich um Veranstaltungen der Integrationsämter im Sinne des § 102 Abs. 2 Satz 6 des
- Neunten Buches Sozialgesetzbuch handelt. Die Durchführung von Maßnahmen im Sinne des Satzes 1
- ;rungsmaßnahmen sowie Schulungs- und Bildungsmaßnahmen für andere als in Absatz 1
§ 18 VereinsGDV
Berichtigung des Grundbuchs, des Schiffsregisters und
des Schiffsbauregisters
- Inhalt
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- Teilorganisation desselben oder den in § 12 des Vereinsgesetzes bezeichneten Dritten im
- Vereinsgesetzes Grundstücke oder Rechte erfaßt, die für den Verein, eine vom Verbot erfaßte
- einer Hypothek, Grundschuld oder Rentenschuld, über die ein Brief erteilt ist, kann die Verbotsbeh
- nicht erfolgt ist, das Grundbuchamt um die Eintragung eines Widerspruchs gegen die Richtigkeit des
- Berichtigung des Schiffsregisters und des Schiffsbauregisters entsprechend mit der Maßgabe, daß an