Suche nach "it-recht"
Ergebnisse 37666
Seite 1689 von 2512
§ 208 InsO
Anzeige der Masseunzulänglichkeit
- Inhalt
-
- (1) Sind die Kosten des Insolvenzverfahrens gedeckt, reicht die Insolvenzmasse jedoch nicht aus
- im Zeitpunkt der Fälligkeit zu erfüllen.(2) Das Gericht hat die Anzeige der Masseunzul
- änglichkeit öffentlich bekanntzumachen. Den Massegläubigern ist sie besonders
Art 3 NATOTrStatVtrG
- Inhalt
-
- ) wird von der Staatsanwaltschaft erklärt. Diese ist auch zur Abgabe einzelner Strafsachen nach
- Zuständigkeit gelten die Vorschriften des Gerichtsverfassungs- und Strafprozeßrechts entsprechend.
- Buchstabe b des NATO-Truppenstatuts in den Fällen der konkurrierenden Gerichtsbarkeit zustehende
§ 25 NAV
Kündigung des Netzanschlussverhältnisses
- Inhalt
-
- dem Netzanschlussverhältnis ergebenden Rechte und Pflichten ein, so bedarf es hierfür
- (1) Das Netzanschlussverhältnis kann mit einer Frist von einem Monat auf das Ende eines
- Kalendermonats gekündigt werden. Eine Kündigung durch den Netzbetreiber ist nur möglich
- nicht besteht.(2) Tritt an Stelle des bisherigen Netzbetreibers ein anderes Unternehmen in die sich aus
- nicht der Zustimmung des Anschlussnehmers. Der Wechsel des Netzbetreibers ist öffentlich bekannt
§ 25 NDAV
Kündigung des Netzanschlussverhältnisses
- Inhalt
-
- dem Netzanschlussverhältnis ergebenden Rechte und Pflichten ein, so bedarf es hierfür
- (1) Das Netzanschlussverhältnis kann mit einer Frist von einem Monat auf das Ende eines
- Kalendermonats gekündigt werden. Eine Kündigung durch den Netzbetreiber ist nur möglich
- nicht besteht.(2) Tritt an Stelle des bisherigen Netzbetreibers ein anderes Unternehmen in die sich aus
- nicht der Zustimmung des Anschlussnehmers. Der Wechsel des Netzbetreibers ist öffentlich bekannt
§ 38 PatG
- Inhalt
-
- Anmeldung erweitern, können Rechte nicht hergeleitet werden.
- Bis zum Beschluß über die Erteilung des Patents sind Änderungen der in der
§ 25 PUAG
Zulässigkeit von Fragen an Zeugen
- Inhalt
-
- bereits eine Antwort gegeben worden ist, darf im Bericht des Untersuchungsausschusses auf die Frage und die Antwort nicht Bezug genommen werden.
- ;ckzuweisen. Bei Zweifeln über die Zulässigkeit von Fragen sowie über die Rechtmä
§ 4 SchuldRAnpG
Nutzer
- Inhalt
-
- Vertrages zur Nutzung eines Grundstücks berechtigt sind.(2) Ist der Vertrag mit einer
- oder öffentlichen Rechts, die aufgrund eines Überlassungs-, Miet-, Pacht- oder sonstigen
- (1) Nutzer im Sinne dieses Gesetzes sind natürliche oder juristische Personen des privaten
§ 32 SchuldRAnpG
Benutzung gemeinschaftlicher Einrichtungen
- Inhalt
-
- Freizeitgestaltung nutzt, ist berechtigt, die in der Siedlung belegenen gemeinschaftlichen Einrichtungen zu nutzen
- Rechte als Vereinsmitglied. Wird der Grundstückseigentümer nicht Mitglied, kann er die
§ 28 WertAusglG
- Inhalt
-
- (1) Das Verfahren vor der in § 9 genannten Behörde ist kostenfrei. Dem Grundstü
- seiner Rechte notwendig waren und sich die Rechtsverfolgung als nach den Bestimmungen dieses Gesetzes begründet erweist.
§ 5 WoVermRG
- Inhalt
-
- den in § 4 genannten Satz übersteigt, geleistet worden ist, kann die Leistung nach den
- allgemeinen Vorschriften des bürgerlichen Rechts zurückgefordert werden; die Vorschrift des
- § 817 Satz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ist nicht anzuwenden.(2) Soweit Leistungen auf
- unwirksam oder nicht wirksam geworden sind, ist Absatz 1 entsprechend anzuwenden.
§ 10 SpurVerkErprG
Enteignung
- Inhalt
-
- des Eigentums oder eines anderen Rechts schriftlich einverstanden erklärt, kann das Entsch
- (1) Für Zwecke des Baues und der Änderung der Versuchsanlage ist die Enteignung zulä
- Vorhabens notwendig ist. Einer weiteren Feststellung der Zulässigkeit der Enteignung bedarf es nicht
- .(2) Der festgestellte Plan ist dem Enteignungsverfahren zugrunde zu legen und für die
- Enteignungsbehörde bindend.(3) Hat sich ein Beteiligter mit der Übertragung oder Beschränkung
§ 66 ZVG
- Inhalt
-
- Bezeichnung der einzelnen Rechte festgestellt und die erfolgten Feststellungen verlesen.(2) Nachdem dies
- (1) In dem Versteigerungstermin werden nach dem Aufruf der Sache die das Grundstück
- der anwesenden Beteiligten, nötigenfalls mit Hilfe eines Rechnungsverständigen, unter
§ 3 SatDSiG
Genehmigung
- Inhalt
-
- privater Rechte Dritter erteilt.(4) Ist ein raumgestütztes Erdfernerkundungssystem nicht
- ;gliche Änderungen der Genehmigung sind zulässig, wenn dies erforderlich ist, um die
- Einhaltung der Genehmigungsvoraussetzungen im Falle nachträglich eingetretener Tatsachen oder einer
Art 63 WG
- Inhalt
-
- (1) Der Ehrenzahler erwirbt die Rechte aus dem Wechsel gegen den Wechselverpflichteten, für
- gezahlt worden ist, werden frei.(3) Sind mehrere Ehrenzahlungen angeboten, so gebührt derjenigen der
- in Kenntnis der Sachlage zu Ehren zahlt, verliert den Rückgriff gegen diejenigen, die sonst frei geworden wären.
§ 11 WahlPrG
- Inhalt
-
- Durchführung der Wahl Rechte der einsprechenden Person oder der einsprechenden Personen
- Der Beschluß des Ausschusses ist schriftlich niederzulegen; er muß dem Bundestag eine
- verletzt, wird dies in dem Beschluss festgestellt. Der Beschluß hat die wesentlichen Tatsachen und Gr
- ünde, auf denen die Entscheidung beruht, anzugeben. Wegen der Einzelheiten ist eine Bezugnahme auf den Akteninhalt zulässig.