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§ 208 InsO

Anzeige der Masseunzulänglichkeit
Inhalt
  • (1) Sind die Kosten des Insolvenzverfahrens gedeckt, reicht die Insolvenzmasse jedoch nicht aus
  • im Zeitpunkt der Fälligkeit zu erfüllen.(2) Das Gericht hat die Anzeige der Masseunzul
  • änglichkeit öffentlich bekanntzumachen. Den Massegläubigern ist sie besonders

Art 3 NATOTrStatVtrG

Inhalt
  • ) wird von der Staatsanwaltschaft erklärt. Diese ist auch zur Abgabe einzelner Strafsachen nach
  • Zuständigkeit gelten die Vorschriften des Gerichtsverfassungs- und Strafprozeßrechts entsprechend.
  • Buchstabe b des NATO-Truppenstatuts in den Fällen der konkurrierenden Gerichtsbarkeit zustehende

§ 25 NAV

Kündigung des Netzanschlussverhältnisses
Inhalt
  • dem Netzanschlussverhältnis ergebenden Rechte und Pflichten ein, so bedarf es hierfür
  • (1) Das Netzanschlussverhältnis kann mit einer Frist von einem Monat auf das Ende eines
  • Kalendermonats gekündigt werden. Eine Kündigung durch den Netzbetreiber ist nur möglich
  • nicht besteht.(2) Tritt an Stelle des bisherigen Netzbetreibers ein anderes Unternehmen in die sich aus
  • nicht der Zustimmung des Anschlussnehmers. Der Wechsel des Netzbetreibers ist öffentlich bekannt

§ 25 NDAV

Kündigung des Netzanschlussverhältnisses
Inhalt
  • dem Netzanschlussverhältnis ergebenden Rechte und Pflichten ein, so bedarf es hierfür
  • (1) Das Netzanschlussverhältnis kann mit einer Frist von einem Monat auf das Ende eines
  • Kalendermonats gekündigt werden. Eine Kündigung durch den Netzbetreiber ist nur möglich
  • nicht besteht.(2) Tritt an Stelle des bisherigen Netzbetreibers ein anderes Unternehmen in die sich aus
  • nicht der Zustimmung des Anschlussnehmers. Der Wechsel des Netzbetreibers ist öffentlich bekannt

§ 38 PatG

Inhalt
  • Anmeldung erweitern, können Rechte nicht hergeleitet werden.
  • Bis zum Beschluß über die Erteilung des Patents sind Änderungen der in der

§ 25 PUAG

Zulässigkeit von Fragen an Zeugen
Inhalt
  • bereits eine Antwort gegeben worden ist, darf im Bericht des Untersuchungsausschusses auf die Frage und die Antwort nicht Bezug genommen werden.
  • ;ckzuweisen. Bei Zweifeln über die Zulässigkeit von Fragen sowie über die Rechtmä

§ 4 SchuldRAnpG

Nutzer
Inhalt
  • Vertrages zur Nutzung eines Grundstücks berechtigt sind.(2) Ist der Vertrag mit einer
  • oder öffentlichen Rechts, die aufgrund eines Überlassungs-, Miet-, Pacht- oder sonstigen
  • (1) Nutzer im Sinne dieses Gesetzes sind natürliche oder juristische Personen des privaten

§ 32 SchuldRAnpG

Benutzung gemeinschaftlicher Einrichtungen
Inhalt
  • Freizeitgestaltung nutzt, ist berechtigt, die in der Siedlung belegenen gemeinschaftlichen Einrichtungen zu nutzen
  • Rechte als Vereinsmitglied. Wird der Grundstückseigentümer nicht Mitglied, kann er die

§ 28 WertAusglG

Inhalt
  • (1) Das Verfahren vor der in § 9 genannten Behörde ist kostenfrei. Dem Grundstü
  • seiner Rechte notwendig waren und sich die Rechtsverfolgung als nach den Bestimmungen dieses Gesetzes begründet erweist.

§ 5 WoVermRG

Inhalt
  • den in § 4 genannten Satz übersteigt, geleistet worden ist, kann die Leistung nach den
  • allgemeinen Vorschriften des bürgerlichen Rechts zurückgefordert werden; die Vorschrift des
  • § 817 Satz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ist nicht anzuwenden.(2) Soweit Leistungen auf
  • unwirksam oder nicht wirksam geworden sind, ist Absatz 1 entsprechend anzuwenden.

§ 10 SpurVerkErprG

Enteignung
Inhalt
  • des Eigentums oder eines anderen Rechts schriftlich einverstanden erklärt, kann das Entsch
  • (1) Für Zwecke des Baues und der Änderung der Versuchsanlage ist die Enteignung zulä
  • Vorhabens notwendig ist. Einer weiteren Feststellung der Zulässigkeit der Enteignung bedarf es nicht
  • .(2) Der festgestellte Plan ist dem Enteignungsverfahren zugrunde zu legen und für die
  • Enteignungsbehörde bindend.(3) Hat sich ein Beteiligter mit der Übertragung oder Beschränkung

§ 66 ZVG

Inhalt
  • Bezeichnung der einzelnen Rechte festgestellt und die erfolgten Feststellungen verlesen.(2) Nachdem dies
  • (1) In dem Versteigerungstermin werden nach dem Aufruf der Sache die das Grundstück
  • der anwesenden Beteiligten, nötigenfalls mit Hilfe eines Rechnungsverständigen, unter

§ 3 SatDSiG

Genehmigung
Inhalt
  • privater Rechte Dritter erteilt.(4) Ist ein raumgestütztes Erdfernerkundungssystem nicht
  • ;gliche Änderungen der Genehmigung sind zulässig, wenn dies erforderlich ist, um die
  • Einhaltung der Genehmigungsvoraussetzungen im Falle nachträglich eingetretener Tatsachen oder einer

Art 63 WG

Inhalt
  • (1) Der Ehrenzahler erwirbt die Rechte aus dem Wechsel gegen den Wechselverpflichteten, für
  • gezahlt worden ist, werden frei.(3) Sind mehrere Ehrenzahlungen angeboten, so gebührt derjenigen der
  • in Kenntnis der Sachlage zu Ehren zahlt, verliert den Rückgriff gegen diejenigen, die sonst frei geworden wären.

§ 11 WahlPrG

Inhalt
  • Durchführung der Wahl Rechte der einsprechenden Person oder der einsprechenden Personen
  • Der Beschluß des Ausschusses ist schriftlich niederzulegen; er muß dem Bundestag eine
  • verletzt, wird dies in dem Beschluss festgestellt. Der Beschluß hat die wesentlichen Tatsachen und Gr
  • ünde, auf denen die Entscheidung beruht, anzugeben. Wegen der Einzelheiten ist eine Bezugnahme auf den Akteninhalt zulässig.