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§ 13 ViehSeuchG
- Inhalt
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- dessen Ausführung erlassenen Vorschriften (§ 79) zu treffen und wirksam durchzuführen.
§ 8 StPO
Gerichtsstand des Wohnsitzes oder Aufenthaltsortes
- Inhalt
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- (1) Der Gerichtsstand ist auch bei dem Gericht begründet, in dessen Bezirk der Angeschuldigte
§ 317 StPO
Berufungsbegründung
- Inhalt
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- Rechtsmittels oder, wenn zu dieser Zeit das Urteil noch nicht zugestellt war, nach dessen Zustellung bei dem
§ 38 UmwG 1995
Anmeldung der Verschmelzung und des neuen Rechtsträgers
- Inhalt
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- dessen Bezirk er seinen Sitz haben soll, zur Eintragung in das Register anzumelden.
§ 39 UrhG
Änderungen des Werkes
- Inhalt
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- (1) Der Inhaber eines Nutzungsrechts darf das Werk, dessen Titel oder Urheberbezeichnung (§
Anlage 1 VersatzV
(zu § 2 Nr. 3, § 3, § 4 Abs. 4)
- Inhalt
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- >= 15 Chrom >= 150 Nickel >= 25 Eisen >= 500 Die angegebenen
§ 5 PatGebErstG
- Inhalt
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- Der Vertreter, dessen Tätigkeit sich auf die Vertretung in einem nur zur Beweisaufnahme
Art 8 VertLastÄndG
Inkrafttreten
- Inhalt
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- , Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen, am 1. Januar 2005 für die Länder Bayern, Hessen und Niedersachsen in Kraft.
§ 147 VwGO
- Inhalt
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- (1) Die Beschwerde ist bei dem Gericht, dessen Entscheidung angefochten wird, schriftlich oder zur
§ 149 VwGO
- Inhalt
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- - oder Zwangsmittels zum Gegenstand hat. Das Gericht, der Vorsitzende oder der Berichterstatter, dessen
Art 2 UNOImmÜbkG
- Inhalt
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- , dessen Ständigen Vertreter sowie für deren Ehegatten und minderjährige Kinder.
§ 5 UmvertPrämG 2014
Sonstige Bestimmungen
- Inhalt
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- einen Betriebsinhaber, dessen Betrieb aus einer solchen Aufspaltung hervorgegangen ist.
§ 63 WpÜG
Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof
- Inhalt
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- entscheiden, so verweist er die Sache an das Oberlandesgericht, dessen Entscheidung aufgehoben wird, zurück.
§ 853 ZPO
Mehrfache Pfändung einer Geldforderung
- Inhalt
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- das Amtsgericht, dessen Beschluss ihm zuerst zugestellt ist, den Schuldbetrag zu hinterlegen.
§ 2 ZPÜbkHaagG
- Inhalt
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- Amtsgericht zuständig, in dessen Bezirk die Amtshandlung vorzunehmen ist.(2) Die Zustellung wird