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§ 6 FahrlPrüfO 2012

Örtliche Zuständigkeit
Inhalt
  • des Fahrlehrergesetzes jeweils der Prüfungsausschuss zuständig, in dessen Bezirk der

§ 88 FamFG

Grundsätze
Inhalt
  • (1) Die Vollstreckung erfolgt durch das Gericht, in dessen Bezirk die Person zum Zeitpunkt der

§ 18 GGArt29Abs6G

Gegenstand des Volksbegehrens
Inhalt
  • In einem zusammenhängenden, abgegrenzten Siedlungs- und Wirtschaftsraum, dessen Teile in

§ 2 BAGebV

Zurücknahme von Anträgen
Inhalt
  • Für die Zurücknahme eines Antrags auf Begrenzung der EEG-Umlage, mit dessen sachlicher

§ 50a BGB

Bekanntmachungsblatt
Inhalt
  • veröffentlichen, welches für Bekanntmachungen des Amtsgerichts bestimmt ist, in dessen Bezirk der Verein seinen Sitz hat.

§ 781 BGB

Schuldanerkenntnis
Inhalt
  • ;r die Begründung des Schuldverhältnisses, dessen Bestehen anerkannt wird, eine andere Form vorgeschrieben, so bedarf der Anerkennungsvertrag dieser Form.

§ 1625 BGB

Ausstattung aus dem Kindesvermögen
Inhalt
  • Gewährt der Vater einem Kind, dessen Vermögen kraft elterlicher Sorge, Vormundschaft

§ 2047 BGB

Verteilung des Überschusses
Inhalt
  • önlichen Verhältnisse des Erblassers, auf dessen Familie oder auf den ganzen Nachlass beziehen, bleiben gemeinschaftlich.

§ 692 BGB

Änderung der Aufbewahrung
Inhalt
  • dessen Entschließung abzuwarten, wenn nicht mit dem Aufschub Gefahr verbunden ist.

§ 902 BGB

Unverjährbarkeit eingetragener Rechte
Inhalt
  • Schadensersatz gerichtet sind.(2) Ein Recht, wegen dessen ein Widerspruch gegen die Richtigkeit des

§ 1199 BGB

Gesetzlicher Inhalt der Rentenschuld
Inhalt
  • der Bestellung der Rentenschuld muss der Betrag bestimmt werden, durch dessen Zahlung die Rentenschuld

§ 2156 BGB

Zweckvermächtnis
Inhalt
  • Der Erblasser kann bei der Anordnung eines Vermächtnisses, dessen Zweck er bestimmt hat, die

§ 18a BJagdG

Mitteilungspflichten
Inhalt
  • der für den Vollzug des Waffengesetzes nach dessen § 48 Abs. 1 und 2 zuständigen Behörde mitzuteilen.

§ 43 BVerfGGO 1986

Inhalt
  • Vorsitz vom Vizepräsidenten vertreten, bei dessen Verhinderung vom dienstältesten, bei

§ 48 BVerfGGO 1986

Inhalt
  • ) Die Anrufung des Plenums entfällt, wenn der Senat, von dessen Entscheidung abgewichen werden