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§ 6 FahrlPrüfO 2012
Örtliche Zuständigkeit
- Inhalt
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- des Fahrlehrergesetzes jeweils der Prüfungsausschuss zuständig, in dessen Bezirk der
§ 88 FamFG
Grundsätze
- Inhalt
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- (1) Die Vollstreckung erfolgt durch das Gericht, in dessen Bezirk die Person zum Zeitpunkt der
§ 18 GGArt29Abs6G
Gegenstand des Volksbegehrens
- Inhalt
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- In einem zusammenhängenden, abgegrenzten Siedlungs- und Wirtschaftsraum, dessen Teile in
§ 2 BAGebV
Zurücknahme von Anträgen
- Inhalt
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- Für die Zurücknahme eines Antrags auf Begrenzung der EEG-Umlage, mit dessen sachlicher
§ 50a BGB
Bekanntmachungsblatt
- Inhalt
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- veröffentlichen, welches für Bekanntmachungen des Amtsgerichts bestimmt ist, in dessen Bezirk der Verein seinen Sitz hat.
§ 781 BGB
Schuldanerkenntnis
- Inhalt
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- ;r die Begründung des Schuldverhältnisses, dessen Bestehen anerkannt wird, eine andere Form vorgeschrieben, so bedarf der Anerkennungsvertrag dieser Form.
§ 1625 BGB
Ausstattung aus dem Kindesvermögen
- Inhalt
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- Gewährt der Vater einem Kind, dessen Vermögen kraft elterlicher Sorge, Vormundschaft
§ 2047 BGB
Verteilung des Überschusses
- Inhalt
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- önlichen Verhältnisse des Erblassers, auf dessen Familie oder auf den ganzen Nachlass beziehen, bleiben gemeinschaftlich.
§ 692 BGB
Änderung der Aufbewahrung
- Inhalt
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- dessen Entschließung abzuwarten, wenn nicht mit dem Aufschub Gefahr verbunden ist.
§ 902 BGB
Unverjährbarkeit eingetragener Rechte
- Inhalt
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- Schadensersatz gerichtet sind.(2) Ein Recht, wegen dessen ein Widerspruch gegen die Richtigkeit des
§ 1199 BGB
Gesetzlicher Inhalt der Rentenschuld
- Inhalt
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- der Bestellung der Rentenschuld muss der Betrag bestimmt werden, durch dessen Zahlung die Rentenschuld
§ 2156 BGB
Zweckvermächtnis
- Inhalt
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- Der Erblasser kann bei der Anordnung eines Vermächtnisses, dessen Zweck er bestimmt hat, die
§ 18a BJagdG
Mitteilungspflichten
- Inhalt
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- der für den Vollzug des Waffengesetzes nach dessen § 48 Abs. 1 und 2 zuständigen Behörde mitzuteilen.
§ 43 BVerfGGO 1986
- Inhalt
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- Vorsitz vom Vizepräsidenten vertreten, bei dessen Verhinderung vom dienstältesten, bei
§ 48 BVerfGGO 1986
- Inhalt
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- ) Die Anrufung des Plenums entfällt, wenn der Senat, von dessen Entscheidung abgewichen werden