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§ 69 GBO

Inhalt
  • Wird eine Hypothek gelöscht, so ist der Brief unbrauchbar zu machen; das gleiche gilt, wenn

§ 70a GKG 2004

Bekanntmachung von Neufassungen
Inhalt
  • Wortlaut des Gesetzes feststellen und als Neufassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen. Die

§ 14 KraftStDV 1979

Steuererstattung
Inhalt
  • machen, die die Steuer festgesetzt hat. Elektronische Übermittlungen sind ausgeschlossen.(2) Als Tag

§ 148 InsO

Übernahme der Insolvenzmasse
Inhalt
  • Sachen, die sich im Gewahrsam des Schuldners befinden, im Wege der Zwangsvollstreckung durchsetzen

§ 112 HGB

Inhalt
  • der Gesellschaft Geschäfte machen noch an einer anderen gleichartigen Handelsgesellschaft als

§ 60 HGB

Inhalt
  • noch in dem Handelszweig des Prinzipals für eigene oder fremde Rechnung Geschäfte machen

§ 38 GmbHG

Widerruf der Bestellung
Inhalt
  • denselben notwendig machen. Als solche Gründe sind insbesondere grobe Pflichtverletzung oder

§ 42 BVO 2

Wohnfläche
Inhalt
  • ;che erforderlich machen, sind die Vorschriften der Wohnflächenverordnung vom 25. November 2003 (BGBl. I S. 2346) anzuwenden.

§ 23 JVKostG

Bekanntmachung von Neufassungen
Inhalt
  • Wortlaut des Gesetzes feststellen und als Neufassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen. Die

§ 408 FamFG

Beschwerde
Inhalt
  • anfechtbar.(2) Einwendungen gegen die Dispache, die mittels Widerspruchs geltend zu machen sind, kö

§ 133 GNotKG

Bekanntmachung von Neufassungen
Inhalt
  • Wortlaut des Gesetzes feststellen und als Neufassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen. Die

§ 59b RVG

Bekanntmachung von Neufassungen
Inhalt
  • Wortlaut des Gesetzes feststellen und als Neufassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen. Die

§ 1 ÖlmeldV

Begriffsbestimmungen
Inhalt
  • ; 5 Abs. 2 des Ölschadengesetzes verpflichtet ist, Angaben über den Erhalt von Öl zu machen.

§ 40 ProdSG 2011

Strafvorschriften
Inhalt
  • ;tzliche Handlung Leben oder Gesundheit eines anderen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet.

§ 3 SaatEinfMeldV

Amtliche Bescheinigung
Inhalt
  • Anerkennungen oder Zulassungen von Saatgut vorgeschriebenen Anforderungen abhängig machen.