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§ 23 MarkenG

Benutzung von Namen und beschreibenden Angaben, Ersatzteilgeschäft
Inhalt
  • Der Inhaber einer Marke oder einer geschäftlichen Bezeichnung hat nicht das Recht, einem
  • Dritten zu untersagen, im geschäftlichen Verkehr 1.dessen Namen oder Anschrift zu benutzen, 2.ein
  • mit der Marke oder der geschäftlichen Bezeichnung identisches Zeichen oder ein ähnliches
  • Ersatzteil, oder einer Dienstleistung zu benutzen, soweit die Benutzung dafür notwendig ist, sofern

Anhang EV NatPJasmundV

Auszug aus Artikel 3 der Vereinbarung zur Durchführung und Auslegung des Einigungsvertrages vom 18.9.1990 (EinigVtrVbg) (BGBl. II 1990, 885, 1239)
Inhalt
  • Artikel 3 Das nachfolgend aufgeführte Recht der Deutschen Demokratischen Republik bleibt
  • nach Wirksamwerden des Beitritts in Kraft. Artikel 9 Abs. 4 des Vertrags gilt entsprechend. ... 1.bis
  • . September 1990 (Sonderdruck Nr. 1467 des Gesetzblattes) c)bis n) ... mit folgender Maßgabe:Die
  • Verordnungen gelten mit der Maßgabe, daß sie auf den Neubau, den Ausbau und die
  • ;nahmen ist der Schutzzweck der Verordnungen zu berücksichtigen. ...

Anhang EV NatPMSchweizV

Auszug aus Artikel 3 der Vereinbarung zur Durchführung und Auslegung des Einigungsvertrages vom 18.9.1990 (EinigVtrVbg) (BGBl. II 1990, 885, 1239)
Inhalt
  • Artikel 3 Das nachfolgend aufgeführte Recht der Deutschen Demokratischen Republik bleibt
  • nach Wirksamwerden des Beitritts in Kraft. Artikel 9 Abs. 4 des Vertrags gilt entsprechend. ... 1.bis
  • . September 1990 (Sonderdruck Nr. 1479 des Gesetzblattes) mit folgender Maßgabe:Die Verordnungen
  • gelten mit der Maßgabe, daß sie auf den Neubau, den Ausbau und die Unterhaltung von
  • Bundesverkehrswegen keine Anwendung finden. Bei der Durchführung der genannten Maßnahmen ist

Anhang EV NatSGSORügenV

Auszug aus Artikel 3 der Vereinbarung zur Durchführung und Auslegung des Einigungsvertrages vom 18.9.1990 (EinigVtrVbg) (BGBl. II 1990, 885, 1239)
Inhalt
  • Artikel 3 Das nachfolgend aufgeführte Recht der Deutschen Demokratischen Republik bleibt
  • nach Wirksamwerden des Beitritts in Kraft. Artikel 9 Abs. 4 des Vertrags gilt entsprechend. ... 1.bis
  • einem Landschaftsschutzgebiet von zentraler Bedeutung mit der Gesamtbezeichnung "Biosphä
  • ) ... mit folgender Maßgabe:Die Verordnungen gelten mit der Maßgabe, daß sie auf den
  • Durchführung der genannten Maßnahmen ist der Schutzzweck der Verordnungen zu berücksichtigen. ...

§ 41 LuftFzgG

Inhalt
  • dem Schuldner das Recht zusteht, das seiner Verbindlichkeit zugrunde liegende Rechtsgeschäft
  • änkt haftet.(2) Ist der Eigentümer nicht der Schuldner, so verliert er eine Einrede nicht dadurch, daß der Schuldner auf sie verzichtet.

§ 28 LAnpG

Ausschluß der Anfechtung eines Umwandlungsbeschlusses, Verbesserung des Beteiligungsverhältnisses
Inhalt
  • bei der LPG, so kann jedes Mitglied, dessen Recht, gegen die Wirksamkeit des Umwandlungsbeschlusses
  • werden, daß das Umtauschverhältnis der Anteile zu niedrig bemessen ist oder daß die
  • Mitgliedschaftsrechte bei der formwechselnden LPG sind.(2) Sind die in dem Umwandlungsbeschluß bestimmten
  • Klage zu erheben, nach Absatz 1 ausgeschlossen ist, von dem Unternehmen einen Ausgleich durch bare

§ 11 PKGrG

Unterstützung der Mitglieder durch eigene Mitarbeiter
Inhalt
  • (1) Die Mitglieder des Parlamentarischen Kontrollgremiums haben das Recht, zur Unterstützung
  • Kontrollgremiums. Das Gremium kann im Einzelfall mit Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder
  • ihrer Arbeit Mitarbeiter ihrer Fraktion nach Anhörung der Bundesregierung mit Zustimmung des
  • Kontrollgremiums zu benennen. Voraussetzung für diese Tätigkeit ist die Ermächtigung
  • zum Umgang mit Verschlusssachen und die förmliche Verpflichtung zur Geheimhaltung.(2) Die

§ 1 KVKG

Inhalt
  • Reichsversicherungsordnung, sobald er die Voraussetzungen nach dem vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes geltenden Recht erfüllt.
  • Reichsversicherungsordnung versichert ist oder wer bis zum 30. Juni 1978 eine Rente aus der gesetzlichen
  • versichert war, weil er die in § 165 Abs. 6 der Reichsversicherungsordnung geforderten

§ 84 InsO

Auseinandersetzung einer Gesellschaft oder Gemeinschaft
Inhalt
  • verlangt werden.(2) Eine Vereinbarung, durch die bei einer Gemeinschaft nach Bruchteilen das Recht, die
  • ;ndigungsfrist bestimmt worden ist, hat im Verfahren keine Wirkung. Gleiches gilt für eine

§ 7 KDVG 2003

Ablehnung des Antrags
Inhalt
  • Recht auf Kriegsdienstverweigerung auch nach schriftlicher und gegebenenfalls mündlicher Anh
  • (1) Das Bundesamt lehnt den Antrag ab, wenn 1.er nicht vollständig ist (§ 2 Abs. 2) und
  • Aufforderung durch das Bundesamt vervollständigt hat, 2.die in ihm dargelegten Beweggründe ein

§ 9 IRG

Konkurrierende Gerichtsbarkeit
Inhalt
  • nach deutschem Recht verjährt oder auf Grund eines deutschen Straffreiheitsgesetzes ausgeschlossen ist.
  • Ist für die Tat auch die deutsche Gerichtsbarkeit begründet, so ist die Auslieferung
  • nicht zulässig, wenn 1.ein Gericht oder eine Behörde im Geltungsbereich dieses Gesetzes gegen
  • den Verfolgten wegen der Tat ein Urteil oder eine Entscheidung mit entsprechender Rechtswirkung

§ 5 IntPatÜbkG

Anspruch gegen den nichtberechtigten Patentanmelder
Inhalt
  • ; er kein Recht auf das europäische Patent hatte.
  • Erfindung von einem Nichtberechtigten angemeldet ist, kann vom Patentsucher verlangen, daß ihm
  • von zwei Jahren nach dem Tag gerichtlich geltend gemacht werden, an dem im Europäischen
  • Patentblatt auf die Erteilung des europäischen Patents hingewiesen worden ist, später nur dann

§ 28 PrüfbV 2009

Geschäftliche Entwicklung im Berichtsjahr
Inhalt
  • Instituten mit Geschäftsbereichen, für die nach deutschem Recht ein gesonderter Jahresabschluss
  • (1) Die geschäftliche Entwicklung ist unter Gegenüberstellung der für sie
  • erstellt wird (getrennt bilanzierende Bereiche), ist die geschäftliche Entwicklung der getrennt
  • - und Giroverbandes geprüft werden, sind bei der Darstellung und Beurteilung der Vermögens

§ 188 SGB 7

Auskunftspflicht der Krankenkassen
Inhalt
  • änken, die mit dem Versicherungsfall in einem ursächlichen Zusammenhang stehen können
  • entsprechend. Der Unfallversicherungsträger hat den Versicherten auf das Recht, auf Verlangen über
  • verlangen, soweit dies für die Feststellung des Versicherungsfalls erforderlich ist. Sie sollen dabei

§ 22 SGB 1

Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung
Inhalt
  • (1) Nach dem Recht der gesetzlichen Unfallversicherung können in Anspruch genommen werden: 1