Suche nach "aachen"
Ergebnisse 16939
Seite 149 von 1130
§ 65 BewG
Aufgaben
- Inhalt
-
- Der Bewertungsbeirat hat die Aufgabe, Vorschläge zu machen 1.für die durch besonderes
§ 296 AO 1977
Verwertung
- Inhalt
-
- (1) Die gepfändeten Sachen sind auf schriftliche Anordnung der Vollstreckungsbehörde
§ 25 BGleiG
Bericht
- Inhalt
-
- Bundesministerien haben dazu die erforderlichen Angaben zu machen. Der Bericht hat vorbildhafte
§ 73 BLG
- Inhalt
-
- (1) Sachen und Leistungen, für die ein Bereitstellungsbescheid (§ 36 Abs. 3) ergangen
§ 56a BTGO 1980
Technikfolgenanalysen
- Inhalt
-
- Technikfolgenanalysen aufzustellen und diese Grundsätze zum Ausgangspunkt seiner Entscheidung im Einzelfall zu machen.
§ 56 BVerfGGO 2015
- Inhalt
-
- äß § 7a BVerfGG machen. Sie sind spätestens eine Woche vor der Sitzung des Plenums
§ 9 BuchhdlAusbV 2011
Prüfung der Zusatzqualifikationen
- Inhalt
-
- die Auszubildenden glaubhaft machen, dass die dafür erforderlichen Fertigkeiten, Kenntnisse und
§ 8 DSLBSa
Zustimmungspflichtige Geschäfte
- Inhalt
-
- weitere Geschäfte von seiner Zustimmung abhängig machen. Er kann widerruflich die
Ausflug ins Wettbewerbsrecht
Rechtsanwalt Wolf J. Reuter vom 04.07.2012
- Inhalt
-
- machen. Denn vietnamesische Nagelstudios in Berlin sind Familienbetriebe im engsten Sinne…
Die Robe ELITE als Weihnachtsgeschenk – wir liefern noch rechtzeitig!
Heinz-Peter Natterer vom 12.12.2011
- Inhalt
-
- Weihnachtsgeschenk keine Sorgen machen. Auch dieses Jahr sind wir bestens auf Roben-Geschenke vorbereitet. Ob
Zu den Zahlungsaufforderungen der NTT Telco
Rechtsanwalt Jens Ferner vom 23.01.2012
- Inhalt
-
- In Sachen Schreiben der “NTT Telco”, was Ende letzten Jahres für einigen Ärger gesorgt hat (dazu
§ 8 DrittelbG
Bekanntmachung der Mitglieder des Aufsichtsrats
- Inhalt
-
- Unternehmens bekannt zu machen und im Bundesanzeiger zu veröffentlichen. Nehmen an der Wahl der
§ 30 GasNZV 2010
Evaluierung des Ausgleichs- und Regelenergiesystems
- Inhalt
-
- Regelenergiesystems und Handlungsvorschläge machen. Die Bundesnetzagentur soll den Bericht nach Satz 1
§ 62a FamGKG
Bekanntmachung von Neufassungen
- Inhalt
-
- Wortlaut des Gesetzes feststellen und als Neufassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen. Die
§ 130 GBO
- Inhalt
-
- . Wird die Eintragung nicht besonders verfügt, so ist in geeigneter Weise der Veranlasser der Speicherung aktenkundig oder sonst feststellbar zu machen.