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Anlage II Kap X B I EinigVtr
Anlage II Kapitel X
Sachgebiet B - Jugend
Abschnitt I
- Inhalt
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- Folgendes Recht der Deutschen Demokratischen Republik bleibt in Kraft: 1.Anordnung vom 20. Juli
- Bildungssystem - Bildung und Erziehung im zweisprachigen Gebiet der Bezirke Cottbus und Dresden - (GBl. II
- Durchführungsbestimmung vom 5. Januar 1966 zur Verordnung über die Pflichten und Rechte der
- - Fürsorge - und Aufsichtsordnung - (GBl. II Nr. 5 S. 19). 3.§ 2 der Vierten Durchfü
§ 17 DiätenG
- Inhalt
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- Rechte nach den Sätzen 1 und 2 entstehen mit der Annahme der Wahl und erlöschen vierzehn
- (1) Die Mitglieder des Bundestages haben das Recht auf freie Benutzung aller Verkehrsmittel der
- Mitgliedern diese Rechte bis zum Ablauf des vierzehnten Tages nach der Neuwahl zu. Der Präsident, seine
- 45 und 45a des Grundgesetzes eingesetzten Ausschüsse haben diese Rechte bis zum Ablauf des
- Deutschen Bundesbahn und der Deutschen Bundespost. Benutzen sie in Ausübung des Mandats innerhalb
BGH - III ZR 240/04
Bundesgerichtshof vom 19.05.2005
- Inhalt
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- beurteilt sich im ganzen nach deutschem Recht, auch soweit es um Auswirkungen des Versicherungsvertrags auf
- ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hatte, deutschem Recht (Art. 7 Abs. 2 Nr. 4 Buchst. a und Art
- daher § 652 BGB. 3.Mit Recht hat das Berufungsgericht auf dieser Grundlage entschieden, daß die
- Revision beanstandet jedoch mit Recht, daß das Berufungsgericht den unter Beweis gestellten weiteren
- . Herrmann für Recht erkannt: Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil der 7. Zivilkammer des
§ 34 WpHG
Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflicht
- Inhalt
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- auszuübendes Recht zum Rücktritt von dem auf der Beratung beruhenden Geschäft einr
- Aufzeichnungen zu erstellen über Vereinbarungen mit Kunden, die die Rechte und Pflichten der
- oder vereinbarte Rechte und Pflichten können durch Verweis in die Rahmenvereinbarung einbezogen
- des Privatkunden enthält, dokumentieren. In anderen Dokumenten oder Rechtstexten normierte
- Wertpapierdienstleistungsunternehmen das Recht zum Rücktritt nach Satz 4, hat es die
§ 216 AO 1977
Überführung in das Eigentum des Bundes
- Inhalt
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- Sicherstellung unterlag oder er sein Recht an der Sache in Kenntnis der Umstände erwarb, welche
- Voraussetzung des Satzes 1 mit der Trennung über. Rechte Dritter an einer sichergestellten Sache
- Betroffenen erscheint. Gutgläubige Dritte, deren Rechte durch die Überführung in das
- unanfechtbar ist. Bei Sachen, die mit dem Grund und Boden verbunden sind, geht das Eigentum unter der
- äßig großen Kosten oder Schwierigkeiten verbunden ist; zu diesem Zweck dürfen
Fahndung 2.0 - Polizeiarbeit in sozialen Netzwerken
Rechtsanwalt Jan Gerth vom 16.11.2012
- Inhalt
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- BGH (BGH NJW 2010, 757f.) in Einklang bringen. Wenn selbst verurteilte Täter ein Recht auf Vergessen
- Geltung des US-amerikanischen Rechts vereinbart.Einfach abzuhandeln ist wohl Punkt 3.2 der Anlage B
- einstimmig bei einem Treffen in Berlin. "Fakt ist, dass über kein anderes Medium in relativ kurzer Zeit
- mindestens eine Ausnahme (BGB, 1. Semester). - Mit dieser Ausnahme hat die Polizeidirektion in der
- mit den wenigen Fahndungsplakaten. Vermeintlicher Verdächtiger gefasst und das Plakat kommt in den
§ 3 IRG
Auslieferung zur Verfolgung oder zur Vollstreckung
- Inhalt
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- Auslieferung zur Verfolgung ist nur zulässig, wenn die Tat nach deutschem Recht im Höchstmaß
- (1) Die Auslieferung ist nur zulässig, wenn die Tat auch nach deutschem Recht eine
- Umstellung des Sachverhalts nach deutschem Recht mit einer solchen Strafe bedroht wäre.(3) Die
- ;ßer Umstellung des Sachverhalts auch nach deutschem Recht eine solche Tat wäre.(2) Die
- ; mit Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr bedroht ist oder wenn sie bei sinngemäßer
FG Baden-Württemberg - 2 K 110/07
Finanzgericht Baden-Württemberg vom 26.03.2008
- Inhalt
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- Kindergeld in der Schweiz. Nach dem hier anzuwendenden Recht der Europäischen Union (EU), welches
- dem nationalen Recht vorgehe, sei der Anspruch auf Kindergeld im Land der Erwerbstätigkeit des Vaters
- Gesetz beschlossen worden ist (Bundesgesetzblatt II 2001, 810), gilt seit dem In-Kraft-Treten am 1
- kantonalrechtliche Kinderzulage vorrangig ist. Das nach deutschem Recht gewährte Kindergeld, das nicht von der
- Gewährung des Differenzkindergeldes in Fällen, in denen nur ein Elternteil im Ausland arbeitet, ist
BVerfG - 1 BvR 13/98
Bundesverfassungsgericht vom 03.07.1998
- Inhalt
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- Rechtsgebiets bestehende Rechte abschafft, für die es im neuen Recht keine Entsprechung gibt (vgl. BVerfGE 83
- es in einer Vielzahl von Fällen zu faktischem Volkseigentum, dessen Bestand auch nach dem Recht der
- . Daß die gesetzliche Beseitigung eines n a c h Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG geschützten Rechts nicht in
- und die Richter Grimm, Hömig gemäß § 93 b in Verbindung mit § 93 a BVerfGG in der Fassung der
- Die Voraussetzungen dieser Vorschrift seien erfüllt. Sie erfasse auch Sachverhalte, in denen im Fall
§ 61 AUG 2011
Einschränkung der Anerkennung und Vollstreckung
- Inhalt
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- Unterhaltsansprüche zwischen Verwandten in der Seitenlinie und zwischen Verschwägerten ist auf
- Unterhaltspflicht nach dem am gewöhnlichen Aufenthaltsort des Verpflichteten geltenden Recht besteht.
- Verlangen des Antragsgegners zu versagen, wenn 1.nach den Sachvorschriften des Rechts desjenigen
§ 114 AO 1977
Durchführung der Amtshilfe
- Inhalt
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- ägt gegenüber der ersuchten Behörde die Verantwortung für die Rechtmäß
- nach dem für die ersuchte Behörde geltenden Recht.(2) Die ersuchende Finanzbehörde tr
- ;igkeit der zu treffenden Maßnahme. Die ersuchte Behörde ist für die Durchführung der Amtshilfe verantwortlich.
§ 8 GewO
Ablösung von Rechten
- Inhalt
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- Landesgesetzgebung schon früher verfügt ist, der Ablösung: 1.diejenigen Zwangs- und Bannrechte
- Distrikts vermöge ihres Wohnsitzes obliegt; 2.das Recht, den Inhaber einer Schankstätte zu
- Fabrikationsstätte entnehme. (2) Das Nähere über die Ablösung dieser Rechte bestimmen die Landesgesetze.
§ 20 SaatVerkG 1985
Angabe der Sortenbezeichnung
- Inhalt
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- , Nummer 2 Buchstabe a und Nummer 3.(2) Aus einem Recht an einer mit der Sortenbezeichnung ü
- werden. Ältere Rechte Dritter bleiben unberührt.
- (1) Saatgut, außer Handelssaatgut und Behelfssaatgut, darf zu gewerblichen Zwecken nur in den
- Verkehr gebracht werden, wenn hierbei die Sortenbezeichnung angegeben ist; bei schriftlicher Angabe
§ 11 SchuldRAnpG
Eigentumserwerb an Baulichkeiten
- Inhalt
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- (1) Mit der Beendigung des Vertragsverhältnisses geht das nach dem Recht der Deutschen
- Zweck fest verbundene Baulichkeit wird wesentlicher Bestandteil des Grundstücks.(2) Rechte Dritter
- ;ckseigentümer über. Eine mit dem Grund und Boden nicht nur zu einem vorübergehenden
- ; 12 fort. Im übrigen kann der Dritte Wertersatz aus der Entschädigung nach § 12 verlangen.
§ 158 ZVG
- Inhalt
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- Protokolls ist beizufügen; die Vorlegung des über das Recht erteilten Briefes ist zur Löschung
- Grundbuchamt von dem Gericht um die Löschung des Rechts zu ersuchen. Eine Ausfertigung des
- ist von dem Verwalter zu beantragen.(2) Soweit der Berechtigte Befriedigung erlangt hat, ist das
- nicht erforderlich.(3) Im übrigen finden die Vorschriften der §§ 117, 127 entsprechende Anwendung.