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§ 3.33 MoselSchPV 1997

Hinweis auf das Verbot des Stilliegens nebeneinander (Anlage 3 Bild 62)
Inhalt
  • zum BGBl. II Nr. 38 v. 16.9.1997, S. 39Die quadratische Tafel ist auf beiden Seiten weiß mit
  • schwarzes "P" im Mittelfeld. Die dreieckige Zusatztafel ist auf beiden Seiten weiß und zeigt in
  • rotem Rand und trägt einen roten Schrägstrich von links oben nach rechts unten und ein
  • ;rde verboten ist, muß dieses Fahrzeug an Deck in der Längsebene führen:eine
  • schwarzen Zahlen die Entfernung in Metern an, innerhalb derer das Stilliegen verboten ist. 2.Bei Nacht

§ 7 NatPJasmundV

Ausnahmen
Inhalt
  • mineralische Düngung in Schutzzone II; in dem gemäß § 5 Abs. 2 zu erstellenden
  • Inkrafttretens der Verordnung auf Grund besonderer Genehmigungen und Rechte zulässigen Maß
  • Zweck des § 3 dienen, 3.das Befahren der gesperrten Straßen und Wege mit Kraftfahrzeugen durch
  • Dienstfahrten sowie durch Sonstige mit Genehmigung der Nationalparkverwaltung, 4.außerhalb der
  • Schutzzone I die im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes (§ 8 Abs. 7) ordnungsgemäße

Insolvenz der Juragent AG! Was nun? Eine Zusammenstellung von CLLB Rechtsanwälte

Rechtsanwalt Istvan Cocron vom 14.09.2011
Inhalt
  • dass gewährleistet ist, dass die Rechte der Anleger auch im Insolvenzverfahren beachtet werden.   Auf
  • Juragent Fonds (PKF I, PKF II, PKF III, PKF IV) wird nun sein, ihre Forderungen zur Insolvenztabelle
  • Anspruchsmöglichkeiten im In- und Ausland.   Die Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte wird sich darüber hinaus
  • vom zuständigen Amtsgericht Charlottenburg unter dem Az. 36j IN 4095/11 geführt. Als vorläufige
  • von den betreuenden Anwaltskanzleien übernommen werden. In der Regel werden diese Kosten in voller

BGH: Rechtsprechung zum Mietrecht im Jahr 2011

Rechtsanwalt Ralf Mydlak vom 11.12.2011
Inhalt
  • dann in die durch die Zahlung der Kaution an den ursprünglichen Vermieter begründeten Rechte und
  • voraussichtlich beeinflusst werden. Es ist jedoch kein Raum für einen “abstrakten” Sicherheitszuschlag in
  • war (im Anschluss an Senatsurteil vom 9. März 2005, VIII ZR 381/03, NZM 2005, 639 unter II 2b).BGH
  • Bundesgerichtshofes aus dem Jahr 2011 in Leitsätzen: Betriebskosten: Kein "abstrakter" Sicherheitszuschlag auf
  • die zuletzt abgerechneten Betriebskosten: Die letzte Betriebskostenabrechnung ist Grundlage für eine

§ 6 AMGrHdlBetrV

Auslieferung
Inhalt
  • des Transports der Arzneimittel ist bis zur Übergabe in den Verantwortungsbereich des Empfä
  • die Empfänger nach den anwendbaren Rechts- und Verwaltungsvorschriften ihres Staates befugt
  • (1) Soweit durch Rechtsvorschrift nichts anderes zugelassen ist, dürfen Lieferungen von
  • , an Personen mit Sitz außerhalb der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates
  • des Empfängers hervorgehen. Im Falle der Lieferung an andere Betriebe und Einrichtungen, die

§ 6 AMGrHdlBetrV

Auslieferung
Inhalt
  • des Transports der Arzneimittel ist bis zur Übergabe in den Verantwortungsbereich des Empfä
  • die Empfänger nach den anwendbaren Rechts- und Verwaltungsvorschriften ihres Staates befugt
  • (1) Soweit durch Rechtsvorschrift nichts anderes zugelassen ist, dürfen Lieferungen von
  • , an Personen mit Sitz außerhalb der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates
  • des Empfängers hervorgehen. Im Falle der Lieferung an andere Betriebe und Einrichtungen, die

§ 107 AktG

Innere Ordnung des Aufsichtsrats
Inhalt
  • anzumelden, wer gewählt ist. Der Stellvertreter hat nur dann die Rechte und Pflichten des Vorsitzenden
  • Aufsichtsrats zur Beschlußfassung überwiesen werden. Dem Aufsichtsrat ist regelmäßig ü
  • Sinne des § 1 Absatz 3d Satz 1 des Kreditwesengesetzes, mit Ausnahme der in § 2 Absatz 1
  • Sinne des Artikels 2 Absatz 1 der Richtlinie 91/674/EWG ist, einen Prüfungsausschuss im Sinn des
  • , wenn dieser verhindert ist.(2) Über die Sitzungen des Aufsichtsrats ist eine Niederschrift

§ 6 G10 2001

Prüf-, Kennzeichnungs- und Löschungspflichten, Zweckbindung
Inhalt
  • (1) Der Bundesnachrichtendienst prüft unverzüglich und sodann in Abständen von h
  • oder zusammen mit bereits vorliegenden Daten für die in § 5 Abs. 1 Satz 3 bestimmten
  • dafür bestehen, dass sie in einem Zusammenhang mit dem Gefahrenbereich stehen, für den die
  • nach § 12 Abs. 2 oder für eine gerichtliche Nachprüfung der Rechtmäßigkeit
  • öchstens sechs Monaten, ob die erhobenen personenbezogenen Daten im Rahmen seiner Aufgaben allein

§ 8b FMStFG

Landesrechtliche Abwicklungsanstalten
Inhalt
  • (1) Eine landesrechtliche Abwicklungsanstalt ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts nach
  • Landesrecht, der die Aufgabe obliegt, Kreditinstitute, Finanzholding-Gesellschaften, deren in- und
  • Grund Landesgesetz vorgesehen ist: 1.Die landesrechtliche Abwicklungsanstalt darf keine Geschä
  • vom 30.4.2004, S. 1) in der jeweils geltenden Fassung bedürfen.2.Auf die landesrechtliche
  • ;ft oder Umwandlung zum Zwecke der Abwicklung übertragen werden. § 8a Absatz 1 Satz 2 bis 4

Art 16a GG

Inhalt
  • unbegründet gelten, durch das Gericht nur ausgesetzt, wenn ernstliche Zweifel an der Rechtmä
  • , in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der
  • Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist. Die Staaten auß
  • durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, bestimmt. In den Fällen des Satzes 1 k
  • vorträgt, die die Annahme begründen, daß er entgegen dieser Vermutung politisch verfolgt

§ 1 FPKV

Der Koordinierung und Flugplanvermittlung unterliegende Flugplätze und Verfahren der Flugplanvermittlung und Koordinierung
Inhalt
  • Flughafenkoordination entscheidet das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur im Rahmen seiner Rechts- und Fachaufsicht.
  • Flughafen nach Maßgabe der Verordnung (EWG) Nr. 95/93 erfolgt im Einvernehmen mit der obersten
  • Luftfahrtbehörde des Landes, im Benehmen mit dem betroffenen Flughafenunternehmer und nach Anhö
  • digitale Infrastruktur; sie wird im Bundesanzeiger sowie in den Nachrichten für Luftfahrer
  • ür Verkehr und digitale Infrastruktur im Einvernehmen mit der obersten Luftfahrtbehörde des

§ 40 BBG 2009

Ausscheiden bei Wahlen oder Übernahme politischer Ämter
Inhalt
  • Zeit ist § 31 Satz 1 Nr. 2 nicht anzuwenden. Die Rechte und Pflichten aus dem zuletzt im
  • sind und deren Amt kraft Gesetzes mit dem Mandat unvereinbar ist, gelten die für in den
  • tritt mit dem Ablauf des Monats ein, der auf den Monat folgt, in dem die Entlassungsverfügung zugestellt wird.
  • ;r Beamtinnen und Beamte, die in die gesetzgebende Körperschaft eines Landes gewählt worden
  • § 18 Abs. 1 und 2 des Bundesministergesetzes entsprechend. Dies gilt auch für den Eintritt in

§ 19 BBankG

Geschäfte mit Kreditinstituten und anderen Marktteilnehmern
Inhalt
  • oder verkaufen; bei Pfändern ist die Bank mit Eintritt der Pfandreife berechtigt, das Pfand durch
  • und Platin kaufen und verkaufen; 7.alle Bankgeschäfte im Verkehr mit dem Ausland vornehmen.
  • ; diese Rechte stehen der Bank auch gegenüber anderen Gläubigern und gegenüber der
  • Die Deutsche Bundesbank darf mit Kreditinstituten und anderen Marktteilnehmern unbeschadet des
  • Kapitels IV der Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen

§ 15a BKAG 1997

Nachträgliche Benachrichtigung über Ausschreibungen zur verdeckten Kontrolle im Schengener Informationssystem
Inhalt
  • , solange dadurch die Durchführung einer rechtmäßigen Aufgabe im Zusammenhang mit der
  • Deutschland in das Schengener Informationssystem eingegeben worden, hat das Bundeskriminalamt im
  • für eine Benachrichtigung mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auch in Zukunft nicht
  • Regelung getroffen, ist das Amtsgericht zuständig, in dessen Bezirk die Stelle, die die
  • entgegenstehenden Umstände entfallen sind. Es hat dies im Zusammenwirken mit der Stelle, die die

§ 42 SGB 11

Kurzzeitpflege
Inhalt
  • insgesamt bis zu 3 224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden. Der für die Kurzzeitpflege
  • erbracht werden und reicht auch teilstationäre Pflege nicht aus, besteht für Pflegebed
  • (1) Kann die häusliche Pflege zeitweise nicht, noch nicht oder nicht im erforderlichen Umfang
  • ürftige der Pflegegrade 2 bis 5 Anspruch auf Pflege in einer vollstationären Einrichtung
  • . Dies gilt: 1.für eine Übergangszeit im Anschluß an eine stationäre Behandlung des