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§ 24 UmwStG 2006

Einbringung von Betriebsvermögen in eine Personengesellschaft
Inhalt
  • ausgeschlossen oder beschränkt wird und2.der gemeine Wert von sonstigen Gegenleistungen, die neben
  • eingebrachte Betriebsvermögen abweichend von Satz 2 mindestens mit dem gemeinen Wert der sonstigen
  • ;lt der Einbringende neben den neuen Gesellschaftsanteilen auch sonstige Gegenleistungen, ist das

§ 8 MarkenG

Absolute Schutzhindernisse
Inhalt
  • Waren oder der Erbringung der Dienstleistungen oder zur Bezeichnung sonstiger Merkmale der Waren
  • Organisationen enthalten,9.deren Benutzung ersichtlich nach sonstigen Vorschriften im öffentlichen

§ 163 BBergG

Auflösung und Umwandlung
Inhalt
  • Gewerkenversammlung oder in sonstiger Weise aufgelöst ist. Ist der Beschluß über die Umwandlung oder
  • , aufgenommen werden. Die sonstigen firmenrechtlichen Vorschriften bleiben unberührt.(3) Gesch

Non-legal Outsourcing von Kanzleien

Harold Treysse vom 15.11.2014
Inhalt
  • Mitarbeiter und alle sonstigen Personen, die bei seiner beruflichen Tätigkeit mitwirken, zur
  • sonstiger Weise für ihn tätig sind. (5)  Abs. 4 gilt auch hinsichtlich sonstiger Personen, deren Dienste
  • Personen und Unternehmen zur Mitarbeit im Mandat oder zu sonstigen Dienstleistungen nicht hinzuziehen, wenn

§ 15 UStG 1980

Vorsteuerabzug
Inhalt
  • sonstigen Leistungen im Zusammenhang mit diesem Grundstück vom Vorsteuerabzug ausgeschlossen, soweit
  • innergemeinschaftlichen Erwerb von Gegenständen sowie für die sonstigen Leistungen, die der
  • geschuldete Steuer für Lieferungen und sonstige Leistungen, die von einem anderen Unternehmer für
  • ände oder sonstige Leistungen, die der Unternehmer zur Ausführung einer Einfuhr oder eines
  • innergemeinschaftlich erworbenen Gegenstand oder eine von ihm in Anspruch genommene sonstige Leistung nur zum Teil

§ 12 AbgG

Amtsausstattung
Inhalt
  • Regelungen in den §§ 16 und 17 und 4.sonstigen Kosten für andere mandatsbedingte Kosten
  • Mindestvorschriften für den Arbeitsvertrag und sonstige Fragen regeln das Haushaltsgesetz und die vom
  • und Nutzung des gemeinsamen Informations- und Kommunikationssystems des Bundestages und 5.sonstige

§ 6 FMStFG

Garantieermächtigung
Inhalt
  • ;gen,4.die Gegenleistung und die sonstigen Bedingungen der Garantie,5.Obergrenzen für die Ü
  • und sonstige Forderungen vom Fonds garantiert sind, 1.ist die vorzeitige Geltendmachung der
  • ür bestimmte Arten von Garantien und6.sonstige Bedingungen, die zur Sicherstellung des Zweckes

§ 2 BSIG 2009

Begriffsbestimmungen
Inhalt
  • ) Sicherheitslücken im Sinne dieses Gesetzes sind Eigenschaften von Programmen oder sonstigen
  • werden.(5) Schadprogramme im Sinne dieses Gesetzes sind Programme und sonstige informationstechnische
  • dem Zweck dienen, unbefugt auf sonstige informationstechnische Abläufe einzuwirken.(6

§ 5 BStatG 1987

Anordnung von Bundesstatistiken
Inhalt
  • (1) Die Bundesstatistiken werden, soweit in diesem Gesetz oder in einer sonstigen Rechtsvorschrift
  • Auskunftspflicht sonstige Bundesstatistiken dürfen nur ohne Auskunftspflicht angeordnet werden.(2a
  • - und Umweltstatistiken dürfen mit Auskunftspflicht angeordnet werden, sonstige Bundesstatistiken

§ 11 BetrAVG

Melde-, Auskunfts- und Mitteilungspflichten
Inhalt
  • 3 vom Arbeitgeber oder dem sonstigen Träger der Versorgung zu erfüllen.(6) Kammern und
  • Unterstützungskasse oder eines Pensionsfonds mitzuteilen. Der Arbeitgeber, der sonstige Tr
  • nach § 7 mitzuteilen.(4) Der Arbeitgeber, der sonstige Träger der Versorgung und die nach

§ 6 NatPsSchweizV

Verbote
Inhalt
  • , Grabungen, Sprengungen oder Bohrungen vorzunehmen, die Bodengestalt in sonstiger Weise zu verä
  • oder zu zerstören, Mineralien und sonstige Bodenschätze zu suchen, zu gewinnen oder sich
  • , 5.Pflanzenbehandlungsmittel oder sonstige Chemikalien auszubringen, 6.Pflanzen jeglicher Art oder

§ 5 SAG

Verschwiegenheitspflicht
Inhalt
  • sonstigen Dritten, deren Belange durch die Weitergabe oder Verwertung berührt sind, in die
  • .Rechnungsprüfer, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer, Rechtsberater, sonstige
  • ;gensverwaltungsgesellschaft vor, während oder nach ihrer Ernennung;6.sonstige Personen oder Stellen, die

§ 63c SVG

Inhalt
  • ühren ist oder darauf beruht, dass der Soldat aus sonstigen mit dem Dienst zusammenhä
  • Hoheitsgebietes auf Schiffen oder in Luftfahrzeugen. Dem steht eine sonstige Verwendung im Ausland oder
  • oder sonstige Einflussbereichsentziehung herbeigeführt hat, es sei denn, dass der Ausschluss für ihn eine unbillige Härte wäre.

§ 17 EBewiV

Örtliche Zuständigkeit
Inhalt
  • ; 4.in sonstigen Angelegenheiten, die sich auf einen Betrieb beziehen, das Ernährungsamt, in
  • : 1.Binnenschiffer und ihre Familienangehörigen sowie sonstige Personen, die ständig an
  • eines Seeschiffes ausscheiden; 3.sonstige Personen, die vorübergehend von ihrem Wohnort abwesend

§ 62 WiPrO

Pflicht zum Erscheinen vor der Wirtschaftsprüferkammer; Auskunfts- und Vorlagepflichten; Betretens- und Einsichtsrecht
Inhalt
  • Angestellten der Wirtschaftsprüferkammer sowie die sonstigen Personen, derer sich die
  • Handakten oder sonstige Unterlagen, die für das Aufsichts- und Beschwerdeverfahren von Bedeutung
  • Verfügung zu stellen. Die Sätze 1 bis 3 gelten sinngemäß für sonstige