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§ 84 ZVG
- Inhalt
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- Zuschlags nicht entgegen, wenn das Recht des Beteiligten durch den Zuschlag nicht beeinträchtigt
- (1) Die im § 83 Nr. 1 bis 5 bezeichneten Versagungsgründe stehen der Erteilung des
- wird oder wenn der Beteiligte das Verfahren genehmigt.(2) Die Genehmigung ist durch eine öffentlich beglaubigte Urkunde nachzuweisen.
§ 168b ZVG
- Inhalt
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- Hat ein Schiffsgläubiger sein Recht innerhalb der letzten sechs Monate vor der Bekanntmachung
- Versteigerungsgericht bewirkt. Das Registergericht hat bei der Übersendung der im § 19 Abs. 2
§ 137 WiPrO
Übergangsregelung für § 57 Abs. 4 Nr. 1 Buchstabe e und i
- Inhalt
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- die Berufssatzung aufgenommen hat und soweit sich aus diesem Gesetz nichts anderes ergibt, ist das am 5. September 2007 geltende Recht anzuwenden.
- Vorschriften über die Berufshaftpflichtversicherung nach § 57 Abs. 4 Nr. 1 Buchstabe e und i nicht in
§ 11 NSVerbG
Ansprüche aus dinglichen Rechten
- Inhalt
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- Ansprüche (§ 1) aus dem Eigentum oder anderen Rechten an einer Sache oder an einem Recht
- mit Ausnahme der in den §§ 987 bis 992 des Bürgerlichen Gesetzbuchs geregelten Ansprüche sind zu erfüllen.
§ 3 Natur/LandschaftsPflPrV
Gliederung und Inhalt der Prüfung
- Inhalt
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- Naturschutzes und der Landschaftspflege, 4.Wirtschaft, Recht und Soziales. (2) Die Prüfung ist nach
- (1) Die Prüfung gliedert sich in die Prüfungsteile: 1.Grundlagen des Naturschutzes und
§ 4 OlympSchG
Benutzung von Namen und beschreibenden Angaben
- Inhalt
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- Die Inhaber des Schutzrechts haben nicht das Recht, einem Dritten zu untersagen, im geschä
- , Dienstleistungen oder Personen zu benutzen, sofern die Benutzung nicht unlauter ist.
Art 1 MSAG
- Inhalt
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- Recht auf dem Gebiet des Schutzes von Minderjährigen wird zugestimmt. Das Übereinkommen wird nachstehend veröffentlicht.
- Dem in Den Haag am 22. Oktober 1968 von der Bundesrepublik Deutschland unterzeichneten Ü
§ 10 SEDDiktStiftG
Beschäftigte
- Inhalt
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- äge und sonstigen Bestimmungen anzuwenden.(3) Der Stiftung kann durch Satzungsregelung das Recht, Beamte zu beschäftigen, verliehen werden.
- (1) Die Geschäfte der Stiftung werden in der Regel durch Arbeitnehmer wahrgenommen.(2) Auf
§ 283 AO 1977
Ausschluss von Gewährleistungsansprüchen
- Inhalt
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- eines Mangels im Recht oder wegen eines Mangels der veräußerten Sache ein Anspruch auf Gewährleistung nicht zu.
§ 10 AdenauerHStiftG
Beschäftigte
- Inhalt
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- jeweils geltenden Tarifverträge und sonstigen Bestimmungen anzuwenden.(3) Der Stiftung kann durch Satzungsregelung das Recht, Beamte zu haben, verliehen werden.
- (1) Die Geschäfte der Stiftung werden in der Regel durch Arbeitnehmer (Angestellte und
§ 11 TzBfG
Kündigungsverbot
- Inhalt
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- einem Vollzeit- in ein Teilzeitarbeitsverhältnis oder umgekehrt zu wechseln, ist unwirksam. Das
- Recht zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses aus anderen Gründen bleibt unberührt.
§ 32b UrhG
Zwingende Anwendung
- Inhalt
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- Rechtswahl deutsches Recht anzuwenden wäre oder 2.soweit Gegenstand des Vertrages maß
- ;gebliche Nutzungshandlungen im räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes sind.
Art 66 ScheckG
- Inhalt
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- nach dem Recht des Landes, in dessen Gebiet der Protest zu erheben oder die Handlung vorzunehmen ist.
Art 298 StGBEG
Mindestmaß der Freiheitsstrafe
- Inhalt
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- werden, die vor dem 1. Januar 1975 begangen worden sind.(2) Hätte das Gericht nach bisherigem Recht
- eine Freiheitsstrafe unter einem Monat verhängt, so erkennt es auf eine Geldstrafe bis zu dreißig Tagessätzen.
§ 4 StGB
Geltung für Taten auf deutschen Schiffen und Luftfahrzeugen
- Inhalt
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- Das deutsche Strafrecht gilt, unabhängig vom Recht des Tatorts, für Taten, die auf einem
- Schiff oder in einem Luftfahrzeug begangen werden, das berechtigt ist, die Bundesflagge oder das