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§ 84 ZVG

Inhalt
  • Zuschlags nicht entgegen, wenn das Recht des Beteiligten durch den Zuschlag nicht beeinträchtigt
  • (1) Die im § 83 Nr. 1 bis 5 bezeichneten Versagungsgründe stehen der Erteilung des
  • wird oder wenn der Beteiligte das Verfahren genehmigt.(2) Die Genehmigung ist durch eine öffentlich beglaubigte Urkunde nachzuweisen.

§ 168b ZVG

Inhalt
  • Hat ein Schiffsgläubiger sein Recht innerhalb der letzten sechs Monate vor der Bekanntmachung
  • Versteigerungsgericht bewirkt. Das Registergericht hat bei der Übersendung der im § 19 Abs. 2

§ 137 WiPrO

Übergangsregelung für § 57 Abs. 4 Nr. 1 Buchstabe e und i
Inhalt
  • die Berufssatzung aufgenommen hat und soweit sich aus diesem Gesetz nichts anderes ergibt, ist das am 5. September 2007 geltende Recht anzuwenden.
  • Vorschriften über die Berufshaftpflichtversicherung nach § 57 Abs. 4 Nr. 1 Buchstabe e und i nicht in

§ 11 NSVerbG

Ansprüche aus dinglichen Rechten
Inhalt
  • Ansprüche (§ 1) aus dem Eigentum oder anderen Rechten an einer Sache oder an einem Recht
  • mit Ausnahme der in den §§ 987 bis 992 des Bürgerlichen Gesetzbuchs geregelten Ansprüche sind zu erfüllen.

§ 3 Natur/LandschaftsPflPrV

Gliederung und Inhalt der Prüfung
Inhalt
  • Naturschutzes und der Landschaftspflege, 4.Wirtschaft, Recht und Soziales. (2) Die Prüfung ist nach
  • (1) Die Prüfung gliedert sich in die Prüfungsteile: 1.Grundlagen des Naturschutzes und

§ 4 OlympSchG

Benutzung von Namen und beschreibenden Angaben
Inhalt
  • Die Inhaber des Schutzrechts haben nicht das Recht, einem Dritten zu untersagen, im geschä
  • , Dienstleistungen oder Personen zu benutzen, sofern die Benutzung nicht unlauter ist.

Art 1 MSAG

Inhalt
  • Recht auf dem Gebiet des Schutzes von Minderjährigen wird zugestimmt. Das Übereinkommen wird nachstehend veröffentlicht.
  • Dem in Den Haag am 22. Oktober 1968 von der Bundesrepublik Deutschland unterzeichneten Ü

§ 10 SEDDiktStiftG

Beschäftigte
Inhalt
  • äge und sonstigen Bestimmungen anzuwenden.(3) Der Stiftung kann durch Satzungsregelung das Recht, Beamte zu beschäftigen, verliehen werden.
  • (1) Die Geschäfte der Stiftung werden in der Regel durch Arbeitnehmer wahrgenommen.(2) Auf

§ 283 AO 1977

Ausschluss von Gewährleistungsansprüchen
Inhalt
  • eines Mangels im Recht oder wegen eines Mangels der veräußerten Sache ein Anspruch auf Gewährleistung nicht zu.

§ 10 AdenauerHStiftG

Beschäftigte
Inhalt
  • jeweils geltenden Tarifverträge und sonstigen Bestimmungen anzuwenden.(3) Der Stiftung kann durch Satzungsregelung das Recht, Beamte zu haben, verliehen werden.
  • (1) Die Geschäfte der Stiftung werden in der Regel durch Arbeitnehmer (Angestellte und

§ 11 TzBfG

Kündigungsverbot
Inhalt
  • einem Vollzeit- in ein Teilzeitarbeitsverhältnis oder umgekehrt zu wechseln, ist unwirksam. Das
  • Recht zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses aus anderen Gründen bleibt unberührt.

§ 32b UrhG

Zwingende Anwendung
Inhalt
  • Rechtswahl deutsches Recht anzuwenden wäre oder 2.soweit Gegenstand des Vertrages maß
  • ;gebliche Nutzungshandlungen im räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes sind.

Art 66 ScheckG

Inhalt
  • nach dem Recht des Landes, in dessen Gebiet der Protest zu erheben oder die Handlung vorzunehmen ist.

Art 298 StGBEG

Mindestmaß der Freiheitsstrafe
Inhalt
  • werden, die vor dem 1. Januar 1975 begangen worden sind.(2) Hätte das Gericht nach bisherigem Recht
  • eine Freiheitsstrafe unter einem Monat verhängt, so erkennt es auf eine Geldstrafe bis zu dreißig Tagessätzen.

§ 4 StGB

Geltung für Taten auf deutschen Schiffen und Luftfahrzeugen
Inhalt
  • Das deutsche Strafrecht gilt, unabhängig vom Recht des Tatorts, für Taten, die auf einem
  • Schiff oder in einem Luftfahrzeug begangen werden, das berechtigt ist, die Bundesflagge oder das