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§ 65 PflSchG 2012

Geheimhaltung
Inhalt
  • hat und die nach Artikel 63 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 vertraulich sind oder die ein sonstiges
  • und zu den Auswirkungen auf die Gesundheit von Mensch und Tier sowie den sonstigen Auswirkungen

§ 7b SeeFSichV 1993

Meldung und Beseitigung von Wracks
Inhalt
  • nautischen Vorfall oder ein sonstiges Ereignis an Bord oder außerhalb eines Schiffes, durch die
  • ausschließlichen Wirtschaftszone,2.im sonstigen Übereinkommensgebiet im Sinne des Artikels

§ 23 IfSG

Nosokomiale Infektionen; Resistenzen; Rechtsverordnungen durch die Länder
Inhalt
  • genannten Einrichtungen vergleichbar sind,8.Arztpraxen, Zahnarztpraxen und9.Praxen sonstiger
  • Leiter von Arztpraxen und Praxen sonstiger humanmedizinischer Heilberufe, in denen invasive Eingriffe
  • sonstigen Unterlagen Einsicht zu nehmen und hieraus Abschriften, Ablichtungen oder Auszüge
  • anzufertigen sowie sonstige Gegenstände zu untersuchen oder Proben zur Untersuchung zu fordern oder zu

§ 120 SGB 5

Vergütung ambulanter Krankenhausleistungen
Inhalt
  • sonstigen Sachkosten sind mit den Gebühren abgegolten, soweit in den einheitlichen Bewertungsma
  • sozialpädiatrischen Zentren, der medizinischen Behandlungszentren und sonstiger ermächtigter
  • nach § 301 Absatz 3, für die sonstigen ermächtigten ärztlich geleiteten
  • neben der Kostenerstattung auch einen Vorteilsausgleich umfaßt, und sonstige Abgaben der Ä

BGH: Vorlage an den Europäischen Gerichtshofs zur Zulässigkeit des Tonträger-Samplings

Rechtsanwalt Jan Gerth vom 01.06.2017
Inhalt
  • sonstiger Schutzgegenstand im Sinne von Art. 5 Abs. 3 Buchst. d der Richtlinie 2001/29/EG**** für
  • Zitatzwecke genutzt wird, wenn nicht erkennbar ist, dass ein fremdes Werk oder ein fremder sonstiger
  • Werk oder einen sonstigen Schutzgegenstand betreffen, das bzw. der der Öffentlichkeit bereits
  • sonstige Weise zur Verfügung zu stellen. ****Art. 5 Abs. 3 Buchst. d Richtlinie 2001/29/EG:  Die

§ 14 GVGEG

Inhalt
  • sonstigen wirtschaftlichen Unternehmung oder eines Berufs oder zum Führen einer Berufsbezeichnung
  • sonstigen wirtschaftlichen Unternehmung oder für die Untersagung der Einstellung, Beschä
  • eines Gewerbetreibenden oder eine mit der Leitung eines Gewerbebetriebes oder einer sonstigen
  • wirtschaftlichen Unternehmung beauftragte Person, ein sonstiger Berufstätiger oder Inhaber eines
  • übung des Dienstes, des Gewerbes, der sonstigen wirtschaftlichen Unternehmung, des Berufs oder des

§ 12 VAG

Substitutive Krankenversicherung
Inhalt
  • Stornowahrscheinlichkeit und unter Berücksichtigung von Sicherheits- und sonstigen Zuschlägen sowie eines
  • Zahlungen und sonstigen geldwerten Vorteile dürfen 3,3 Prozent der Bruttobeitragssumme des von ihm
  • -, Werk-, Miet- oder Pachtverträgen oder sonstigen Verträgen vergleichbarer Art in Anspruch
  • Vergütung von Leistungen oder ein sonstiger geldwerter Vorteil darf darüber hinaus nur
  • Krankenversicherungen in einem Geschäftsjahr keine Abschlussprovisionen oder sonstige Vergü

§ 5b AnzV 2006

Erklärung der nach § 24 Absatz 1 Nummer 1 und 15 des Kreditwesengesetzes anzuzeigenden Person
Inhalt
  • Zusammenhang mit einer unternehmerischen oder sonstigen beruflichen Tätigkeit ein
  • sonstigen Sanktion abgeschlossen wurde,3.gegen sie eine Aufsichtsbehörde eine gewerberechtliche
  • sonstiger Weise die Ausübung eines Berufes, der Betrieb eines Gewerbes oder die Vertretung
  • der Urteile, Beschlüsse, Sanktionen oder sonstiger Dokumente über den Abschluss der

§ 64 GeflPestSchV

Ordnungswidrigkeiten
Inhalt
  • genanntes Futter, Einstreu oder ein sonstiger Gegenstand unzugänglich aufbewahrt wird,8
  • Absatz 6 Satz 1 Nummer 2, nicht sicherstellt, dass ein Ein- oder Ausgang oder ein sonstiger Standort
  • oder § 27 Absatz 4 Nummer 2, nicht sicherstellt, dass ein Stall oder ein sonstiger Standort nur
  • oder ein sonstiger Standort betreten wird, dass Schutzkleidung abgelegt, gereinigt oder desinfiziert
  • oder einen sonstigen Standort betritt,37.entgegen § 48 Absatz 4 Satz 1 Nummer 4 Schutzkleidung

§ 22 BBauG

Sicherung von Gebieten mit Fremdenverkehrsfunktionen
Inhalt
  • entspricht, sowie bei sonstigen Gebieten mit Fremdenverkehrsfunktionen, die durch
  • anzuwenden.(9) In der sonstigen Satzung nach Absatz 1 kann neben der Bestimmung des
  • ;ffentlichkeit und den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange
  • Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb angemessener Frist zu geben.(10) Der sonstigen Satzung nach
  • ; 9 Abs. 8) oder zur sonstigen Satzung ist darzulegen, dass die in Absatz 1 Satz 3 bezeichneten Voraussetzungen für die Festlegung des Gebiets vorliegen.

§ 54 VAG

Anlagegrundsätze für das gebundene Vermögen; Anzeigepflichten
Inhalt
  • und Einlagen bei Kreditinstituten;8.in sonstigen Anlagen, soweit diese nach Artikel 21 oder Artikel 22
  • Beteiligungen in Aktien oder sonstigen Anteilen jedoch nur, wenn die Beteiligung 10 vom Hundert des
  • Umfang des sonstigen gebundenen Vermögens muss mindestens der Summe aus den Bilanzwerten der
  • Kapitalanlagen verfügt. Bei der Berechnung des Mindestumfangs des sonstigen gebundenen Vermögens
  • sonstigen gebundenen Vermögens außer Betracht, soweit ihnen aus demselben Rückversicherungsverhältnis Forderungen gegenüberstehen.

Serie zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) – Teil 5

Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder vom 10.08.2018
Inhalt
  • Veränderungen, Technikeinsatz und Sonstiges)? Gibt es andere geeignete Einsatzmöglichkeiten? Gibt es
  • Qualifizierungsbedarf? Wären externe Maßnahmen der medizinischen Rehabilitation oder sonstige Leistungen

§ 25i KredWG

Vereinfachte Sorgfaltspflichten
Inhalt
  • werden muss,e)Kreditvertrags zur Absatzfinanzierung,f)sonstigen Kreditvertrags, bei dem das
  • .vorbehaltlich Satz 2 in sonstigen Fällen, soweit folgende Bedingungen erfüllt sind: a)der
  • Transaktionen, bei denen in Finanzanlagen oder Ansprüche, wie Versicherungen oder sonstige
  • ,2.für Verträge im Sinne des Satzes 1 Nummer 1 Buchstabe c, e und h oder für sonstige

Anlage 2 PrüfbV 2009

(zu § 60)SON02
Inhalt
  • Gesamtbestand der sonstigen Baudarlehen166%%f) sonstige Baudarlehen über 250 000 Euro in Prozent am
  • Gesamtbestand der sonstigen Baudarlehen167%%(2)Bauspartechnische Daten 1. Vertragsbestand der
  • - und Zwischenfinanzierungskredite165%%e) sonstige Baudarlehen bis 50 000 Euro in Prozent am

§ 127 SGB 5

Verträge
Inhalt
  • Leistungserbringern oder Verbänden oder sonstigen Zusammenschlüssen der
  • Versicherten berechtigt sind. Verträgen, die mit Verbänden oder sonstigen Zusammenschl
  • Hilfsmittel sowie die notwendige Beratung der Versicherten und sonstige erforderliche
  • üssen der Leistungserbringer abgeschlossen wurden, können auch Verbände und sonstige