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§ 261 HGB

Vorlegung von Unterlagen auf Bild- oder Datenträgern
Inhalt
  • zur Verfügung zu stellen, die erforderlich sind, um die Unterlagen lesbar zu machen; soweit

§ 457 HGB

Forderungen des Versenders
Inhalt
  • Versenders im eigenen Namen abgeschlossen hat, erst nach der Abtretung geltend machen. Solche Forderungen

§ 29 FamFG

Beweiserhebung
Inhalt
  • von Auskunftspersonen entsprechend.(3) Das Gericht hat die Ergebnisse der Beweiserhebung aktenkundig zu machen.

§ 3.19 MoselSchPV 1997

Bezeichnung der Schwimmkörper und schwimmenden Anlagen in Fahrt (Anlage 3 Bild 39)
Inhalt
  • sichtbare weiße helle Lichter in genügender Zahl, um ihre Umrisse kenntlich zu machen

§ 12 PachtkredG

Inhalt
  • gemäß § 805 der Zivilprozeßordnung ihren Anspruch auf vorzugsweise Befriedigung aus dem Erlös geltend machen.

§ 145 PatG

Inhalt
  • ohne sein Verschulden nicht in der Lage war, auch dieses Patent in dem früheren Rechtsstreit geltend zu machen.

Nr 50 PreisLS

Nachweis
Inhalt
  • besonderen Nachweis gegenüber dem Auftraggeber abhängig machen.

§ 25 SGleibWV

Sonderregelungen für die Nachrichtendienste
Inhalt
  • Bekanntmachungen sind den Soldatinnen in der in den Nachrichtendiensten üblichen Weise während der Dienststunden zugänglich zu machen.

§ 298 StPO

Einlegung durch den gesetzlichen Vertreter
Inhalt
  • laufenden Frist selbständig von den zulässigen Rechtsmitteln Gebrauch machen.(2) Auf ein

§ 920 ZPO

Arrestgesuch
Inhalt
  • glaubhaft zu machen.(3) Das Gesuch kann vor der Geschäftsstelle zu Protokoll erklärt werden.

§ 921 ZPO

Entscheidung über das Arrestgesuch
Inhalt
  • Anordnung des Arrestes von einer Sicherheitsleistung abhängig machen, selbst wenn der Anspruch und der Arrestgrund glaubhaft gemacht sind.

§ 28 UmwStG 1995

Ermächtigung
Inhalt
  • neuem Datum und in neuer Paragraphenfolge bekannt zu machen und dabei Unstimmigkeiten im Wortlaut zu beseitigen.

§ 28 UmwStG 2006

Bekanntmachungserlaubnis
Inhalt
  • neuem Datum und in neuer Paragraphenfolge bekannt zu machen und dabei Unstimmigkeiten im Wortlaut zu beseitigen.

§ 48 SchRG

Inhalt
  • eingetragenen Eigentümers, die ihm gegen die Schiffshypothek zustehenden Einwendungen geltend zu machen, bleibt unberührt.

§ 7 SeemAmtsV 1981

Schließung des Seefahrtbuches
Inhalt
  • ;r die weitere Verwendung als Paßersatz und zur Anmusterung ungültig zu machen. Das