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§ 3 VIG
Ausschluss- und Beschränkungsgründe
- Inhalt
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- Fertigungsverfahren, Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sowie sonstiges geheimnisgeschütztes
- und Gesundheit ausgeht und auf Grund unzureichender wissenschaftlicher Erkenntnis oder aus sonstigen
- Beziehungen oder militärische und sonstige sicherheitsempfindliche Belange der Bundeswehr oderbb
Anlage UStDV 1980
(zu den §§ 69 und 70)
- Inhalt
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- vertreiben.8.Lacke, Farben und sonstiger Anstrichbedarf: 11,2 % des UmsatzesEinzelhandelsbetriebe, die
- überwiegend Lacke, Farben, sonstigen Anstrichbedarf, darunter Malerwerkzeuge, Tapeten, Linoleum
- , sonstigen Fußbodenbelag, aber nicht Teppiche, vertreiben.9.Milch, Milcherzeugnisse, Fettwaren
- UmsatzesHandwerksbetriebe, die Frischbrot, Pumpernickel, Knäckebrot, Brötchen, sonstige
- UmsatzesHandwerksbetriebe, die Bauelemente und Bauten aus Holz, Parkett, Holzmöbel und sonstige
§ 128 SGB 5
Unzulässige Zusammenarbeit zwischen Leistungserbringern und Vertragsärzten
- Inhalt
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- Gewährung sonstiger wirtschaftlicher Vorteile an der Durchführung der Versorgung mit
- ändlern und sonstigen Anbietern von Gesundheitsleistungen als auch jeweils gegenüber
- oder eine sonstige Form unzulässiger Zusammenarbeit hindeuten. In diesen Fällen ist auch die
§ 2 VorlLMIEV
Art und Weise der Kennzeichnung nicht vorverpackter Lebensmittel
- Inhalt
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- ;rfen in keiner Weise durch andere Angaben oder Bildzeichen oder sonstiges eingefügtes Material
- in keiner Weise durch andere Angaben oder Bildzeichen oder sonstiges eingefügtes Material
- .durch sonstige schriftliche oder vom Lebensmittelunternehmer bereitgestellte elektronische
§ 12 BImSchV 17 2013
Behandlung der bei der Abfallverbrennung und Abfallmitverbrennung entstehenden Rückstände
- Inhalt
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- ;slichen Stoffen in den Abfällen und sonstigen Stoffen zu vermindern.(4) Die Förder- und
- Reaktionsprodukte und sonstige Abfälle der Abgasbehandlung, sind nach § 5 Absatz 1 Nummer 3 des
§ 3 AbfVerbrG 2007
Bestimmungen im Verfahren der vorherigen schriftlichen Notifizierung und Zustimmung, die die Behörden betreffen
- Inhalt
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- entsprechenden Eintragung im Bundeszentralregister abgelaufen ist,2.in sonstigen Fällen seit
- sonstige Informationen verlangen, die für die Beurteilung einer Notifizierung sachdienlich und
§ 2 AltSchG
Antragberechtigte
- Inhalt
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- sonstigen Wohnungsvermögens auf Wohnungsunternehmen, insbesondere wegen geringen Umfangs dieses Verm
- , auf die die Wohnzwecken dienenden Grundstücke und das sonstige Wohnungsvermögen, die auf
§ 47 AufenthG 2004
Verbot und Beschränkung der politischen Betätigung
- Inhalt
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- , religiöser oder sonstiger Belange öffentlich unterstützt, befürwortet oder
- Bundesgebiet, die öffentliche Sicherheit und Ordnung oder sonstige erhebliche Interessen der
§ 91 BHO
Prüfung bei Stellen außerhalb der Bundesverwaltung
- Inhalt
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- Haushaltsmitteln sowie bei der Übernahme von Bürgschaften, Garantien oder sonstigen Gewä
- wirtschaftliche Verwaltung und Verwendung. Bei Zuwendungen kann sie sich auch auf die sonstige Haushalts- und
Art 2 DiplBezÜbkG
- Inhalt
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- Vorrechte, Befreiungen und sonstigen Rechte ausländischen Missionen und deren Mitgliedern in der
- begangen zu haben. Entsprechendes gilt bei Anhaltspunkten für sonstige Verfehlungen, die im
§ 9 FMSASatz 2011
Personal
- Inhalt
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- sonstigen arbeitsrechtlichen Bestimmungen anzuwenden. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können mit
- dies für die Durchführung der Aufgaben erforderlich ist. Satz 3 gilt für die sonstige
§ 156 FamFG
Hinwirken auf Einvernehmen
- Inhalt
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- einem kostenfreien Informationsgespräch über Mediation oder einer sonstigen Mö
- über Mediation oder über eine sonstige Möglichkeit der außergerichtlichen
§ 6a KredWG
Besondere Aufgaben
- Inhalt
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- sonstigen Finanztransaktionen untersagen.(2) Tatsachen im Sinne des Absatzes 1 liegen in der Regel
- Einlagen, sonstige dem Institut anvertraute Vermögenswerte oder eine Finanztransaktion der
§ 12 HAGDV 1
Form und Inhalt der Entgeltbelege
- Inhalt
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- Entgeltbeleg aufgenommen werden. Auch Hinweise auf Vorschriften sonstiger Gesetze und Verordnungen können
- und sonstige neben dem Entgelt gezahlte und auf einem Rechtsanspruch beruhende Geldleistungen sind
§ 15 HeilMWerbG
- Inhalt
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- eine mit Zuwendungen oder sonstigen Werbegaben verbundene Werbung betreibt,4a.entgegen § 7 Abs
- . 1 als Angehöriger der Fachkreise eine Zuwendung oder sonstige Werbegabe annimmt,5.entgegen