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Unterabschnitt 3 SAG

Besondere Vorschriften für das Instrument der Übertragung auf ein Brückeninstitut

§ 66 SAG

Feststellung der Voraussetzungen für die Anwendung des Instruments der Beteiligung der Inhaber relevanter Kapitalinstrumente bei gruppenangehörigen Unternehmen

§ 68 SAG

Allgemeine Grundsätze für eine Abwicklung

§ 71 SAG

Zwecke der Bewertung

§ 72 SAG

Grundsätze der Bewertung

Kapitel 2 SAG

Abwicklungsinstrumente

§ 89 SAG

Instrument der Beteiligung der Inhaber relevanter Kapitalinstrumente

§ 92 SAG

Ausschluss der Anwendung des Instruments der Gläubigerbeteiligung im Einzelfall

§ 95 SAG

Zwecke des Instruments der Gläubigerbeteiligung

§ 101 SAG

Abwicklungsbefugnisse bei Anwendung des Instruments der Beteiligung der Inhaber relevanter Kapitalinstrumente und des Instruments der Gläubigerbeteiligung

§ 131 SAG

Rück- und Weiterübertragungen

§ 132 SAG

Zusätzliche Anwendungsvoraussetzungen; Verordnungsermächtigung

§ 139 SAG

Entscheidung der Abwicklungsbehörde

§ 140 SAG

Verfahrenspflichten der Abwicklungsbehörde

Unterabschnitt 2 SAG

Inanspruchnahme von Einlagensicherungssystemen