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§ 9 PostAGSa

Zustimmungspflichtige Geschäfte
Inhalt
  • weitere Geschäfte von seiner Zustimmung abhängig machen. Er kann widerruflich die Zustimmung zu

§ 3 PStV

Behinderung, Verweigerung der Unterschrift
Inhalt
  • Handzeichen machen. Ist das nicht möglich oder weigert sich ein Beteiligter zu unterschreiben, so ist dies mit Angabe des Grundes zu vermerken.

§ 6 PatAnwAPO

Ziel der Ausbildung
Inhalt
  • allgemeinen Rechtskenntnisse zu vermitteln und ihn mit der praktischen Arbeit vertraut zu machen, die einem

§ 140e PatG

Inhalt
  • bekannt zu machen, wenn sie ein berechtigtes Interesse darlegt. Art und Umfang der Bekanntmachung

§ 26 PflSchG 2012

Getrennte Lagerung
Inhalt
  • , Futtermitteln, Saatgut, Pflanzgut oder Kultursubstrat getrennt zu halten und entsprechend kenntlich zu machen.

§ 168b StPO

Protokoll über staatsanwaltschaftliche Untersuchungshandlungen
Inhalt
  • machen.(2) Über die Vernehmung des Beschuldigten, der Zeugen und Sachverständigen soll ein

§ 8 Stär/ZuckProdErstV

Ende der amtlichen Überwachung
Inhalt
  • Stücken anzuzeigen und dabei die Angaben zu machen, die für die Zahlung der

§ 11 StrEG

Ersatzanspruch des kraft Gesetzes Unterhaltsberechtigten
Inhalt
  • Staatsanwaltschaft, bei welcher der Anspruch geltend zu machen ist, sie über ihr Antragsrecht und

§ 269 UmwG 1995

Hauptversammlungsbeschlüsse, genehmigtes Kapital
Inhalt
  • zu einer Erhöhung des Grundkapitals keinen Gebrauch machen.

§ 3 VRegV

Vorschuss, Antragsrücknahme bei Nichtzahlung
Inhalt
  • Vorschusses abhängig machen.(2) Wird ein verlangter Vorschuss innerhalb angemessener Frist nicht

§ 29 WODrittelbG

Wahlvorschläge
Inhalt
  • Zeitpunkt mit, von dem ab sie in den Betrieben bekannt zu machen sind.

§ 6 ZKBSV

Berichterstatter
Inhalt
  • Kommission.(2) Die Berichterstatter können der Kommission Vorschläge für die Hinzuziehung von Sachverständigen nach § 7 machen.

§ 24 ZPO

Ausschließlicher dinglicher Gerichtsstand
Inhalt
  • sich um unbewegliche Sachen handelt, das Gericht ausschließlich zuständig, in dessen Bezirk

§ 64 ZPO

Hauptintervention
Inhalt
  • gerichtete Klage bei dem Gericht geltend zu machen, vor dem der Rechtsstreit im ersten Rechtszug anhängig wurde.

§ 312 ZPO

Anwesenheit der Parteien
Inhalt
  • Verfahren fortzusetzen oder von dem Urteil in anderer Weise Gebrauch zu machen, ist von der