Suche nach "aachen"
Ergebnisse 16939
Seite 128 von 1130
§ 9 PostAGSa
Zustimmungspflichtige Geschäfte
- Inhalt
-
- weitere Geschäfte von seiner Zustimmung abhängig machen. Er kann widerruflich die Zustimmung zu
§ 3 PStV
Behinderung, Verweigerung der Unterschrift
- Inhalt
-
- Handzeichen machen. Ist das nicht möglich oder weigert sich ein Beteiligter zu unterschreiben, so ist dies mit Angabe des Grundes zu vermerken.
§ 6 PatAnwAPO
Ziel der Ausbildung
- Inhalt
-
- allgemeinen Rechtskenntnisse zu vermitteln und ihn mit der praktischen Arbeit vertraut zu machen, die einem
§ 140e PatG
- Inhalt
-
- bekannt zu machen, wenn sie ein berechtigtes Interesse darlegt. Art und Umfang der Bekanntmachung
§ 26 PflSchG 2012
Getrennte Lagerung
- Inhalt
-
- , Futtermitteln, Saatgut, Pflanzgut oder Kultursubstrat getrennt zu halten und entsprechend kenntlich zu machen.
§ 168b StPO
Protokoll über staatsanwaltschaftliche Untersuchungshandlungen
- Inhalt
-
- machen.(2) Über die Vernehmung des Beschuldigten, der Zeugen und Sachverständigen soll ein
§ 8 Stär/ZuckProdErstV
Ende der amtlichen Überwachung
- Inhalt
-
- Stücken anzuzeigen und dabei die Angaben zu machen, die für die Zahlung der
§ 11 StrEG
Ersatzanspruch des kraft Gesetzes Unterhaltsberechtigten
- Inhalt
-
- Staatsanwaltschaft, bei welcher der Anspruch geltend zu machen ist, sie über ihr Antragsrecht und
§ 269 UmwG 1995
Hauptversammlungsbeschlüsse, genehmigtes Kapital
- Inhalt
-
- zu einer Erhöhung des Grundkapitals keinen Gebrauch machen.
§ 3 VRegV
Vorschuss, Antragsrücknahme bei Nichtzahlung
- Inhalt
-
- Vorschusses abhängig machen.(2) Wird ein verlangter Vorschuss innerhalb angemessener Frist nicht
§ 29 WODrittelbG
Wahlvorschläge
- Inhalt
-
- Zeitpunkt mit, von dem ab sie in den Betrieben bekannt zu machen sind.
§ 6 ZKBSV
Berichterstatter
- Inhalt
-
- Kommission.(2) Die Berichterstatter können der Kommission Vorschläge für die Hinzuziehung von Sachverständigen nach § 7 machen.
§ 24 ZPO
Ausschließlicher dinglicher Gerichtsstand
- Inhalt
-
- sich um unbewegliche Sachen handelt, das Gericht ausschließlich zuständig, in dessen Bezirk
§ 64 ZPO
Hauptintervention
- Inhalt
-
- gerichtete Klage bei dem Gericht geltend zu machen, vor dem der Rechtsstreit im ersten Rechtszug anhängig wurde.
§ 312 ZPO
Anwesenheit der Parteien
- Inhalt
-
- Verfahren fortzusetzen oder von dem Urteil in anderer Weise Gebrauch zu machen, ist von der