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§ 1518 BGB
Zwingendes Recht
- Inhalt
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- Anordnungen, die mit den Vorschriften der §§ 1483 bis 1517 in Widerspruch stehen, kö
- . Das Recht der Ehegatten, den Vertrag, durch den sie die Fortsetzung der Gütergemeinschaft
Art 64 BGBEG
- Inhalt
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- Landesgesetze können das Recht des Erblassers, über das dem Anerbenrecht unterliegende
- (1) Unberührt bleiben die landesgesetzlichen Vorschriften über das Anerbenrecht in
§ 481a BGB
Vertrag über ein langfristiges Urlaubsprodukt
- Inhalt
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- Recht verschafft oder zu verschaffen verspricht, Preisnachlässe oder sonstige Vergü
- Ein Vertrag über ein langfristiges Urlaubsprodukt ist ein Vertrag für die Dauer von mehr
- ;nstigungen in Bezug auf eine Unterkunft zu erwerben. § 481 Absatz 1 Satz 2 gilt entsprechend.
§ 517 BGB
Unterlassen eines Vermögenserwerbs
- Inhalt
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- unterlässt oder auf ein angefallenes, noch nicht endgültig erworbenes Recht verzichtet oder
- eine Erbschaft oder ein Vermächtnis ausschlägt.
§ 770 BGB
Einreden der Anfechtbarkeit und der Aufrechenbarkeit
- Inhalt
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- Hauptschuldner das Recht zusteht, das seiner Verbindlichkeit zugrunde liegende Rechtsgeschäft anzufechten.(2
§ 15 AufenthV
Gemeinschaftsrechtliche Regelung der Kurzaufenthalte
- Inhalt
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- Ausländern für Kurzaufenthalte richtet sich nach dem Recht der Europäischen Union
- , insbesondere dem Schengener Durchführungsübereinkommen und der Verordnung (EG) Nr. 539/2001 in Verbindung mit den nachfolgenden Bestimmungen.
§ 25c BauNVO
Überleitungsvorschrift aus Anlaß der vierten Änderungsverordnung
- Inhalt
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- öffentlich ausgelegt worden, ist auf ihn diese Verordnung in der bis zum 26. Januar 1990
- geltenden Fassung anzuwenden. Das Recht der Gemeinde, das Verfahren zur Aufstellung des Bauleitplans erneut einzuleiten, bleibt unberührt.
- Ist der Entwurf eines Bauleitplans vor dem 27. Januar 1990 nach § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuchs
§ 10 BPräsTHHStiftG
Beschäftigte
- Inhalt
-
- jeweils geltenden Tarifverträge und sonstigen Bestimmungen anzuwenden.(3) Der Stiftung kann durch Satzungsregelung das Recht, Beamte zu haben, verliehen werden.
- (1) Die Geschäfte der Stiftung werden in der Regel durch Arbeitnehmer (Angestellte und
§ 10 BismStiftG
Beschäftigte
- Inhalt
-
- jeweils geltenden Tarifverträge und sonstigen Bestimmungen anzuwenden.(3) Der Stiftung kann durch Satzungsregelung das Recht, Beamte zu haben, verliehen werden.
- (1) Die Geschäfte der Stiftung werden in der Regel durch Arbeitnehmer (Angestellte und
Neues Feature: juristische und wirtschaftswissenschaftiche Zeitschriften!
Mathias Rosenhahn vom 27.02.2011
- Inhalt
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- Wirtschaftswissenschaftliche Zeitschriften Die Liste der juristischen Zeitschriften ist bereits recht umfangreich. In den
- Es war lange geplant und ist nun endlich vollbracht: Auf Rechtler.com existiert ab sofort eine
Prozessbetrug: Urteil aufheben?
Rechtsanwalt Clemens Kochinke vom 22.03.2012
- Inhalt
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- nämlich nicht sein Recht auf seine vertragliche Beteiligung von 10% berücksichtigt.Ausführlich erklärt das Bundesberufungsgericht des zweiten [...]
- CK - Washington. In Lee v. Marvel Enterprises wollte der Kläger SMLI das zwischen den
Art 298 StGBEG
Mindestmaß der Freiheitsstrafe
- Inhalt
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- werden, die vor dem 1. Januar 1975 begangen worden sind.(2) Hätte das Gericht nach bisherigem Recht
- eine Freiheitsstrafe unter einem Monat verhängt, so erkennt es auf eine Geldstrafe bis zu dreißig Tagessätzen.
Art 45 EinigVtr
Inkrafttreten des Vertrags
- Inhalt
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- Voraussetzungen für das Inkrafttreten erfüllt sind.(2) Der Vertrag bleibt nach Wirksamwerden des Beitritts als Bundesrecht geltendes Recht.
- an dem Tag in Kraft, an dem die Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen
§ 38 GNotKG
Belastung mit Verbindlichkeiten
- Inhalt
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- Verbindlichkeiten, die auf einer Sache oder auf einem Recht lasten, werden bei Ermittlung des
- Geschäftswerts nicht abgezogen, sofern nichts anderes bestimmt ist. Dies gilt auch für
- Verbindlichkeiten eines Nachlasses, einer sonstigen Vermögensmasse und im Fall einer Beteiligung an
§ 10 EJG
Schadenersatz wegen unzulässiger oder unrichtiger Datenerhebung oder
-verwendung
- Inhalt
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- Verwendung von Daten durch Eurojust richtet sich nach dem Recht des Mitgliedstaats, in dem Eurojust seinen