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§ 3 TierSchNutztV
Allgemeine Anforderungen an Haltungseinrichtungen
- Inhalt
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- ) Haltungseinrichtungen müssen 1.nach ihrer Bauweise, den verwendeten Materialien und ihrem Zustand so
- erforderlich, ausreichend Schutz vor widrigen Witterungseinflüssen geboten wird und die Tiere
- , wenn den Nutztieren Möglichkeiten zum Unterstellen geboten werden.(3) Ställe müssen
- ;llen, in denen die Lüftung von einer elektrisch betriebenen Anlage abhängig ist, müssen
§ 1 WinzAusbStEignV
Mindestanforderungen an die Einrichtung und den wirtschaftlichen
Zustand
- Inhalt
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- betriebswirtschaftlichen Grundsätzen bewirtschaftet werden. Die Wirtschaftsergebnisse müssen buchfü
- Ausstattungen müssen den im Hinblick auf die Ausbildungsziele zu stellenden Anforderungen entsprechen
- üssen vorhanden sein.(5) Ein Abdruck der Verordnung über die Berufsausbildung zum Winzer
- /zur Winzerin und der Prüfungsordnung sowie der Ausbildungsplan müssen an geeigneter Stelle
§ 45 StVZO 2012
Kraftstoffbehälter
- Inhalt
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- (1) Kraftstoffbehälter müssen korrosionsfest sein. Sie müssen bei doppeltem
- ;tete Behälter müssen auch nach dem Ausschmelzen des Lotes zusammenhalten. Auftretender Ü
- ;tete Teile müssen zugleich vernietet, angeschraubt oder in anderer Weise sicher befestigt sein
- des Fahrzeugs liegen; sie müssen so vom Motor getrennt sein, dass auch bei Unfällen eine
- älter nicht im Fahrgast- oder Führerraum liegen. Sie müssen so angebracht sein, dass bei
§ 3 ViehVerkV 2007
Viehausstellungen, Viehmärkte
- Inhalt
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- üssen folgende Anforderungen erfüllen:1.Sie müssen so eingefriedet sein, dass die zugef
- üssen befestigt, leicht zu reinigen und desinfizierbar sein.3.Für die Reinigung und
- ;ssen einen flüssigkeitsundurchlässigen Boden und glatte, leicht zu reinigende und
- desinfizierbare Wände haben.6.Unterkunftsräume für Vieh müssen ausreichend beleuchtbar
- sein.7.Soweit erforderlich, müssen die Räume in Buchten unterteilt sein und
§ 31 StrabBO 1987
Haltestellen
- Inhalt
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- (1) Haltestellen müssen 1.durch Zeichen als solche kenntlich gemacht sein; bei Haltestellen
- in Hoch- oder Tieflage müssen die Zugänge gekennzeichnet sein,2.den Namen der Haltestelle
- ;glichkeiten bieten.(2) Zu- und Abgänge in Haltestellen müssen sicher und bequem sein.(3
- ) Soweit es die betrieblichen Verhältnisse erfordern, müssen Haltestellen versehen sein mit 1
- Brandmeldeanlage (BMA).(4) Bei Fahrbetrieb ohne Fahrzeugführer müssen in Haltestellen besondere
§ 15.08 BinSchUO2008Anh II
Sicherheitseinrichtung und -ausrüstung
- Inhalt
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- 1.Fahrgastschiffe müssen über eine interne Sprechverbindung nach § 7.08 verfü
- § 15.06 Nr. 8 erfassen.2.Alle Fahrgastbereiche müssen mit einer Lautsprecheranlage
- äume und sonstige Vorratsräume erreichen.Die Alarmauslöser müssen gegen
- üstet sein.5.Es müssen zwei motorisch angetriebene Lenzpumpen vorhanden sein.6.Ein
- Lenzsystem mit fest installierten Rohrleitungen muss vorhanden sein.7.Kühlräume müssen sich
§ 4 WpDVerOV
Redliche, eindeutige und nicht irreführende Informationen an
Privatkunden
- Inhalt
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- Privatkunden zugänglich machen, müssen ausreichend und in einer Art und Weise dargestellt
- ausgewogen sein und 2.müssen die für den Vergleich herangezogenen Informationsquellen
- Vordergrund der Information stehen und müssen 1.geeignete Angaben zur Wertentwicklung enthalten
- ; Angaben über einen längeren Zeitraum müssen in Zwölfmonatszeiträumen erfolgen
- ; liegen Angaben nur über einen kürzeren Zeitraum als fünf Jahre vor, müssen
Kollision mit Fahrzeugtür - wer haftet?
Rechtsanwalt Malte Winter vom 01.06.2012
- Inhalt
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- Fahrertür eines am rechten Fahrbahnrand stehenden Fahrzeugs gekommen - dessen Fahrer wollte gerade aussteigen. ...
Wenn Unverstand Schule macht
Rechtsanwalt Gerfried Braune vom 26.01.2012
- Inhalt
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- Mecklenburg-Vorpommern, Hamburg, Schleswig-Holstein, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Brandenburg [...]
Keine Mitarbeiterdaten nach deren Ausscheiden auf der Homepage!
Rechtsanwalt Malte Winter vom 19.03.2012
- Inhalt
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- auch nach seinem Ausscheiden aus dem Betrieb weiterhin vom Arbeitgeber auf dessen Homepage präsentiert werden. ...
Dossier: Neutralitätsprinzip
Rechtsanwalt Dr. Georg Neureither vom 09.12.2014
- Inhalt
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- deutschen Staatskirchenrechts. Je weiter sich dessen Verwendung von seiner religionsverfassungsrechtlichen Bedeutung entfernt, desto mehr kann [...]
§ 9 BEGDV 1
Verwandte der aufsteigenden Linie und Adoptiveltern
- Inhalt
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- Stelle eines verstorbenen Elternteils treten dessen Eltern.
§ 55 BGB
Zuständigkeit für die Registereintragung
- Inhalt
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- Amtsgericht zu geschehen, in dessen Bezirk der Verein seinen Sitz hat.
§ 47 BVerfGGO 1986
- Inhalt
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- Der Senat, dessen Zuständigkeit durch einen Beschluß des Ausschusses begründet
§ 28 NSVerbG
Außerkrafttreten von Vorschriften des Allgemeinen Kriegsfolgengesetzes
- Inhalt
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- keine Anwendung auf die in dessen § 3 Abs. 1 Nr. 4 bezeichneten Ansprüche.