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§ 21 TKG 2004
Zugangsverpflichtungen
- Inhalt
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- Versorgungsbereichs des nachfragenden Mobilfunknetzbetreibers für dessen Endnutzer) zu schaffen,5
- Anspruch genommene Leistung wie für dessen Forderungen.b)Eine Verpflichtung zur
- vom Betreiber oder von den Nutzern dieses Zugangs erfüllt werden müssen, soweit dies
- Normen oder Spezifikationen zugrunde zu legen, müssen mit den nach Artikel 17 der Richtlinie
LAG Düsseldorf - 17 Sa 153/08
Landesarbeitsgericht Düsseldorf vom 25.08.2008
- Inhalt
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- : Arbeitsgericht Essen, 8 Ca 1295/06 Schlagworte: Erlöschen einer Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis
- Arbeitsgerichts Essen vom 06.12.07 - 8 Ca 1295/06 - wird zurückgewiesen. 2) Die Beklagte hat die Kosten der
- Unterweisungen der Beklagten teilnehmen. 12Mit seiner am 14.03.2006 beim Arbeitsgericht Essen
- ein Arbeitsverhältnis zur Beklagten zustande gekommen. Zeitnah wurden beim Arbeitsgericht Essen über
- nicht habe gedeckt werden können. 20Das Arbeitsgericht Essen hat mit Urteil vom 06. Dezember 2007 der
§ 9.01 BinSchUO2008Anh II
Allgemeine Bestimmungen
- Inhalt
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- Unterlagen sind der Untersuchungskommission vorzulegen.2.An Bord müssen sich folgende, von der
- üssen aber jederzeit beim Eigner verfügbar sein.3.Die Anlagen müssen für stä
- bis + 40 °C und auf Deck von - 20 °C bis + 40 °C ausgelegt sein. Sie müssen bis
- müssen gut zugänglich und wartungsfreundlich sein.
§ 3.08 BinSchStrO 2012
Bezeichnung einzeln fahrender Fahrzeuge mit Maschinenantrieb(Anlage 3: Bild 2, 3)
- Inhalt
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- öhe und in einer Ebene senkrechtzur Längsebene des Fahrzeugs gesetzt werden müssen
- . BeiFahrten auf Flüssen müssen die Seitenlichter mindestens 1,00 mtiefer als das Topplicht
- gesetzt werden. Bei Fahrten auf Kanälenmüssen die Seitenlichter nach Möglichkeit 1,00 m
- üssen mindestens 1,00 m hinter dem Topplicht gesetztund binnenbords derart abgeblendet werden, dass
§ 16 BinSchUO2008Anh XII
Beschläge und Teile der Takelage
- Inhalt
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- 1.Die Durchmesser der Seilscheiben, gemessen von Seilmitte zu Seilmitte, müssen beim Einsatz
- Befestigungen der Stag- und Wantpüttinge müssen für die darauf ausgeübten Krä
- befestigt werden.6.Blöcke von Fallen und Dirken müssen ordnungsgemäß am Mast
- ;ssen.7.Die Befestigungen der Augenbolzen, Klampen, Belegnägel und Nagelbänke müssen f
§ 9.04 RheinSchPV 1994
Geregelte Begegnung
- Inhalt
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- -niederländischen Grenze (km 857,68). 2.Abweichend von § 6.04 müssen die Bergfahrer und
- Steuerbord an Steuerbord verlangen, müssen rechtzeitig "zwei kurze Töne" und außerdem
- die Sichtzeichen nach § 6.04 Nr. 3 geben.Die Bergfahrer müssen dem Verlangen der Talfahrer
- nicht verstanden worden sind, müssen die Talfahrer die Schallzeichen nach Satz 1 wiederholen. 6.§ 6.05 ist nicht anzuwenden.
Anlage 3 SamEnV
(zu § 10 und § 11 Nr. 1)Anforderungen an Einrichtungen einer Embryo-Entnahmeeinheit
- Inhalt
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- (Fundstelle: BGBl. I 2008, 2064)1.Embryo-Entnahmeeinheiten müssen in einem Laboratorium ü
- können. Diese Einrichtungen müssen mindestens aus einer Arbeitsplatte, einem Mikroskop
- ;stung bestehen.2.Im Falle eines ortsfesten Laboratoriums müssen sie über folgende
- Laboratoriums müssen sie in dem Fahrzeug über einen besonders ausgerüsteten Raum verf
§ 17 See-BAV
Zusammensetzung und Berufung eines Prüfungsausschusses
- Inhalt
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- ;ssen für die Prüfungsgebiete sachkundig und für die Mitwirkung im Prüfungswesen
- geeignet sein.(2) Dem Prüfungsausschuss müssen als Mitglieder Beauftragte der Arbeitgeber
- angehören. Zwei Drittel der Gesamtzahl der Mitglieder müssen Beauftragte der Arbeitgeber
- vor der Prüfung bekannt ist. Es müssen im Falle des Satzes 1 so viele Mitglieder berufen
§ 8.15 DonauSchPVAnl 1993
Bleib-weg-Signal
- Inhalt
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- 1.Fahrzeuge müssen bei Zwischenfällen oder Unfällen, die ein Freiwerden der auf
- kann. 3.Fahrzeuge, die das Bleib-weg-Signal wahrnehmen, müssen alle Maßnahmen zur Abwendung
- der drohenden Gefahr ergreifen. Insbesondere müssen sie,a)wenn sie in Richtung auf die
- öst wird. 8.Die Schiffsführer, die das Bleib-weg-Signal wahrnehmen, müssen dies der zuständigen Behörde unverzüglich melden.
§ 22b.07 BinSchUO2008Anh II
Steuerhaus
- Inhalt
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- Fahrzeuges einzugreifen.c)Die in Buchstabe a aufgeführten Personen müssen auch bei ordnungsgem
- .11 genannten Anlagen müssen getrennt an deutlich markierter Stelle innerhalb des Steuerhauses
- ährend des Betriebs beleuchtet sein müssen, ist rotes Licht zu verwenden.5
- .FensterSpiegelungen sind zu verhindern. Einrichtungen zur Vermeidung von Blendung durch Sonnenlicht müssen
§ 4 EnEG
Sonderregelungen und Anforderungen an bestehende Gebäude
- Inhalt
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- , durchschnittlichen Heizdauer beheizt werden müssen,2.eine Innentemperatur unter 15 Grad C erfordern,3.den
- decken,4.nur teilweise beheizt werden müssen,5.eine überwiegende Verglasung der wärme
- ;nderung durchgeführt würde. Die Maßnahmen nach Satz 1 müssen generell zu einer
- wesentlichen Verminderung der Energieverluste beitragen, und die Aufwendungen müssen durch die
§ 14.04 BinSchUO2008Anh II
Unterbringung und Einrichtungen der Behälteranlagen
- Inhalt
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- 1.Behälteranlagen müssen an Deck in einem freistehenden oder eingebauten Schrank auß
- ündquelle in Berührung kommen kann.3.Schränke müssen aus schwer entflammbarem
- ;ftung sicherstellen. Die Behälter müssen in den Schränken stehend aufgestellt und gegen
- Umfallen gesichert sein.4.Schränke müssen so beschaffen und aufgestellt sein, dass die
§ 3.41 DonauSchPVAnl 1993
Tagbezeichnung schwimmender Geräte bei der Arbeit und
festgefahrener oder gesunkener Fahrzeuge
- Inhalt
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- ausführen, müssen beim Stilliegen führen:a)auf der oder den Seiten, an denen die
- , Bälle und Flaggen müssen so hoch gesetzt werden, daß sie von allen Seiten sichtbar
- gesunkene Fahrzeuge müssen bei Tag die Bezeichnung nach Nummer 1 Buchstabe c und d führen. L
- ;ssen diese auf Booten, Tonnen oder in geeigneter Weise gesetzt werden. 5.Die zuständige Behö
§ 1 LwAusbStEignV
Mindestanforderungen an die Einrichtung und den
Bewirtschaftungszustand
- Inhalt
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- ätzen bewirtschaftet werden. Die Wirtschaftsergebnisse müssen buchführungsgemä
- ;ß erfaßt sein. Die Gebäude, baulichen Anlagen und technischen Ausstattungen müssen
- ) Die Produktionseinrichtungen des Innen- und Außenbereichs müssen in ordnungsgemäß
- . Ferner müssen die technischen Einrichtungen zu deren Wartung, Pflege und einfachen Instandsetzung
§ 102 TKG 2004
Rufnummernanzeige und -unterdrückung
- Inhalt
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- (1) Bietet der Diensteanbieter die Anzeige der Rufnummer der Anrufenden an, so müssen
- Anruf einzeln auf einfache Weise und unentgeltlich zu unterdrücken. Angerufene müssen die M
- ;nscht.(6) Wird die Anzeige der Rufnummer von Angerufenen angeboten, so müssen Angerufene die M
- oder Angerufene im Inland betreffen.(8) Bei Verbindungen zu Anschlüssen, die unter den