Suche nach "essen"
Ergebnisse 26599
Seite 120 von 1774
§ 20 MbBO
Bremsen, Kupplung
- Inhalt
-
- (1) Die Fahrzeuge müssen mit Bremsen ausgerüstet sein, die das Fahrzeug sicher zum
- miteinander verbunden sind, müssen die Kupplungen so beschaffen sein, daß eine unbeabsichtigte Trennung nicht möglich ist.
§ 3 KlagRegV 2012
Bekanntmachungen
- Inhalt
-
- (1) Die Gerichte müssen jederzeit die nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz
- Bekanntmachungen müssen unverzüglich im Klageregister erscheinen.(3) Die Bekanntmachung eines
§ 19 GtDBWVAPrV
Credit Points
- Inhalt
-
- Für den erfolgreichen Abschluss des Bachelorstudiums müssen Studierende eine von der
- European Credit Transfer and Accumulation System richtet. Sie müssen außerdem die Modulpr
§ 4 InstitutsVergV 2014
Ausrichtung an der Strategie des Instituts
- Inhalt
-
- Die Vergütungssysteme einschließlich der Vergütungsstrategie müssen auf die
- Instituts niedergelegt sind. Die Vergütungsparameter müssen sich an den Strategien
§ 9 HeimMindBauV
Zugänge
- Inhalt
-
- (1) Wohn-, Schlaf- und Sanitärräume müssen im Notfall von außen zugä
- ;nglich sein.(2) In Pflegeheimen und Pflegeabteilungen müssen die Türen zu den Pflegeplä
§ 27 ESBO
Beschaffenheit der Fahrzeuge
- Inhalt
-
- Werkstoffen bestehen. Brandübertragungen müssen durch eine entsprechende bauliche Konstruktion
- erschwert werden.(2) Brennbare Fußböden der Fahrzeuge müssen gegen Bremsfunken geschützt werden.
§ 38b StVZO 2012
Fahrzeug-Alarmsysteme
- Inhalt
-
- ässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 2,00 t eingebaute Fahrzeug-Alarmsysteme müssen den
- Kraftfahrzeugen müssen sinngemäß den vorstehenden Vorschriften entsprechen.
§ 34 LuftBODV 3 2009
Betriebsstoffvorräte - Hubschrauber(zu § 29 LuftBO)
- Inhalt
-
- (1) Für einen Flug nach Sichtflugregeln müssen die an Bord mitgeführten
- Ausweichflugplatzes müssen die an Bord mitzuführenden Betriebsstoffmengen Folgendes ermöglichen:1
- Instrumentenflugregeln mit Planung eines Ausweichflugplatzes müssen die an Bord mitzufü
- vorhanden, müssen die Betriebsstoffmengen den Flug zum Landeplatz und zusätzlich zwei Stunden
§ 21 FZV 2011
Kennzeichen und Unterscheidungszeichen
- Inhalt
-
- (1) In einem anderen Staat zugelassene Kraftfahrzeuge müssen an der Vorder- und Rü
- Kraftfahrzeugverkehr entsprechen müssen. Krafträder benötigen nur ein Kennzeichen an der Rü
- ;ckseite. In einem anderen Staat zugelassene Anhänger müssen an der Rückseite ihr
- ;ssen außerdem das Unterscheidungszeichen des Zulassungsstaates führen, das Artikel 5 und
§ 13.08 DonauSchPVAnl 1993
Reihenfolge der Schleusungen
- Inhalt
-
- ; 6.28 Nr. 3 Satz 2 gilt für Kleinfahrzeuge folgendes:a)Sie müssen die Bootsschleusen
- Kleinfahrzeuge auch einzeln nach bestimmten Wartezeiten geschleust werden. b)Sie müssen an den f
- ;ssen hinter diesen festmachen und mit Abstand hinter diesen aus der Schleuse ausfahren. 4
- Reihenfolge des Eintreffens an den Vorsignalanlagen geschleust; b)müssen Kleinfahrzeuge abweichend
§ 48 EBO
Anforderungen an Betriebsbeamte
- Inhalt
-
- (1) Die Betriebsbeamten müssen mindestens 18 Jahre, Triebfahrzeugführer jedoch
- mindestens 20 Jahre alt sein.(2) Die Betriebsbeamten müssen körperlich tauglich und frei von
- von der Eisenbahnverwaltung bestellten Arzt festgestellt werden.(3) Die Betriebsbeamten müssen
- üssen die besonderen Eigenschaften haben, die ihr Dienst erfordert; dies kann durch
§ 23 ESBO
Bremsen
- Inhalt
-
- (1) Triebfahrzeuge und andere führende Fahrzeuge müssen eine durchgehende Bremse und
- werden können. Die Notbremseinrichtungen müssen so angebracht sein, daß sie von den
- als 30 km/h, die auch am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen, müssen mit einer zus
- ängig ist (z.B. Schienenbremse).(6) Kurbeln oder Handräder von Handbremsen müssen beim Drehen im Sinne des Uhrzeigers die Bremsen anziehen.
§ 6.33 MoselSchPV 1997
Nicht mit Radar fahrende Fahrzeuge
- Inhalt
-
- üssen, müssen während der Fahrt zu dieser Stelle Folgendes beachten: a)Sie müssen
- jedes Fahrzeug, auf dem sich der Führer eines Verbandes befindet, müssen als Nebelzeichen
§ 7.01 MoselSchPV 1997
Allgemeine Grundsätze für das Stilliegen
- Inhalt
-
- 1.Unbeschadet anderer Bestimmungen dieser Verordnung müssen Fahrzeuge und Schwimmkörper
- schwimmende Anlagen müssen so verankert oder festgemacht werden, daß sie ihre Lage nicht in
- ;nde zwischen Fahrzeug und Land vorhanden, müssen Landstege nach § 10.02 Nummer 2
- üssen gesetzt sein. Wird das Beiboot als Zugang benutzt und ist ein Höhenunterschied
§ 53d StVZO 2012
Nebelschlussleuchten
- Inhalt
-
- bestimmte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt, und ihre Anhänger müssen
- angebracht, so muss sie in der Mitte oder links davon angeordnet sein.(4) Nebelschlussleuchten müssen so
- eingeschaltet sind. Sind Nebelscheinwerfer vorhanden, so müssen die Nebelschlussleuchten unabhängig
- ausschalten.(5) Eingeschaltete Nebelschlussleuchten müssen dem Fahrzeugführer durch eine