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§ 3 BinSchGerG
- Inhalt
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- Gericht, in dessen Bezirk sich die den Anspruch begründende Tatsache ereignet hat;in den Fällen
- des § 2 Abs. 1 Buchstabe e nur das Gericht, in dessen Bezirk die Bergung bewirkt worden ist;in
- Binnenschiffahrtssachen sind, ist nur das Gericht zuständig, in dessen Bezirk die Tat begangen
§ 4 KaffeeStV 2010
Antrag auf Erlaubnis als Steuerlagerinhaber
- Inhalt
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- ; 3 Absatz 2 Satz 2 im beantragten Steuerlager.(2) Zuständig ist das Hauptzollamt, von dessen
- dessen Bezirk er seinen Wohnsitz hat. Für einen Antragsteller, der sein Unternehmen an einem
- des Steuergebiets wohnt, ist das Hauptzollamt zuständig, in dessen Bezirk der Antragsteller
§ 50 MontanMitbestGErgGWO 2005
Mitteilungen des Hauptwahlvorstands
- Inhalt
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- , aus dessen Wählerliste sie gestrichen worden sind; 6.den Zeitpunkt, bis zu dem jeder
- Hauptwahlvorstand übersendet dem Betriebswahlvorstand eines Betriebs, aus dessen Wä
- Betriebswahlvorstand des Betriebs, aus dessen Wählerliste Wahlberechtigte zu streichen sind, und der
§ 65 IStGHG
Rücküberstellung
- Inhalt
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- Einwendungen gegen den Rücküberstellungshaftbefehl oder den Antrag auf dessen Auß
- ;berstellungshaftbefehls vollzogen wird.(3) Die Haftentscheidung trifft das Oberlandesgericht, in dessen
- der öffentlichen Klage das Oberlandesgericht, in dessen Bezirk die das Verfahren führende
§ 2 SeeRVertO 1986
Zuständigkeit
- Inhalt
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- ßlich zuständig, in dessen Bezirk der Antragsteller seine gewerbliche Niederlassung oder
- Gesetzes, so ist das Amtsgericht ausschließlich zuständig, in dessen Bezirk ein Gericht seinen
- , für den dieser seine Haftung beschränken kann, zuständig ist, oder in dessen Bezirk
§ 13 WBVG
Nachweis von Leistungsersatz und Übernahme von Umzugskosten
- Inhalt
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- vertretenden Kündigungsgrundes gekündigt, ist der Unternehmer dem Verbraucher auf dessen Verlangen
- dem Verbraucher auf dessen Verlangen einen angemessenen Leistungsersatz zu zumutbaren Bedingungen
- die Übernahme der Umzugskosten von jedem Unternehmer fordern, dessen Vertrag gekündigt ist. Die Unternehmer haften als Gesamtschuldner.
Anlage 4 AMVerkRV
(zu § 7 Abs. 1 Nr. 1 und § 8 Abs. 1 Nr. 1)
- Inhalt
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- -(Aminomethyl)benzylalkohol (Phenylaminoäthan), dessen Abkömmlinge und Salzep-Aminophenol
- , dessen Abkömmlinge und deren Salze2-Amino-1-phenylpropanol (Phenylaminopropanol),
- ;dessen Abkömmlinge und SalzeAnthrachinon, dessen Abkömmlinge und deren
- zur äußeren Anwendung bei Hunden und KatzenChinin und dessen Salze, ausgenommen Chinin
- von 10% in nichtflüssigen ZubereitungenParaformaldehydPentetrazolPhenethylamin, dessen Abkö
§ 43 KrWG
Anforderungen an Deponien
- Inhalt
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- Anforderungen genügen müssen, insbesondere dass 1.die Standorte bestimmten Anforderungen
- entsprechen müssen,2.die Deponien bestimmten betrieblichen, organisatorischen und technischen
- Anforderungen entsprechen müssen,3.die in Deponien zur Ablagerung gelangenden Abfälle bestimmten
- Anforderungen entsprechen müssen; dabei kann insbesondere bestimmt werden, dass Abfälle mit
- - und Überwachungsmaßnahmen vorzunehmen haben oder vornehmen lassen müssen,6.die
Anlage 11 EO 1988
Meßgeräte zur Bewertung von Getreide und Ölsaaten
- Inhalt
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- Gebrauchsanweisung enthalten, müssen jedem Literprober oder Viertelliterprober beigegeben sein. Sie
- üssen eine geeichte Waage mindestens der Genauigkeitsklasse II und erforderlichenfalls ein Satz
- weniger3Aufschriften3.1Bei jedem Getreideprober müssen auf dem Hohlmaß angegeben sein
- Mittelwerts4.4Gewichtsstücke müssen mindestens die Eichfehlergrenzen für zylindrische
- /85 Seite 116).2.2Teilgeräte2.2.1Teilgeräte müssen die auf 1/3 reduzierten
§ 15.12 BinSchUO2008Anh II
Brandbekämpfung
- Inhalt
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- 1.Zusätzlich zu den tragbaren Feuerlöschern nach § 10.03 müssen mindestens
- sein.Diese zusätzlichen Feuerlöscher müssen den Anforderungen des § 10.03 Nr. 2
- .Fahrgastschiffe müssen mit einer Hydrantenanlage versehen sein, bestehend aus:a)zwei Feuerlö
- ;glichkeit versehen ist.3.Die Hydrantenanlagen müssen so ausgeführt und bemessen sein, dass a)jede
- Schraubengewinde oder Hähne müssen so gestellt werden können, dass jeder der Feuerlöschschl
§ 10.01 BinSchUO2008Anh II
Ankerausrüstung
- Inhalt
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- ;gerschiffsleichter mit L von nicht mehr als 40 m, müssen mit Bugankern ausgerüstet sein, deren Gesamtmasse
- ;ssen mit Bugankern ausgerüstet sein, deren Gesamtmasse P nach folgender Formel zu berechnen ist:P
- nicht mehr als 86 m müssen mit Heckankern ausgerüstet sein, deren Gesamtmasse 25 % der Masse
- P beträgt.Schiffe mit L von mehr als 86 m müssen mit Heckankern ausgerüstet sein
- L von nicht mehr als 86 m bestimmt sind, müssen mit Heckankern ausgerüstet sein, deren
§ 26 MitbestG
Schutz von Aufsichtsratsmitgliedern vor Benachteiligung
- Inhalt
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- eines Unternehmens, dessen Arbeitnehmer sie sind oder als dessen Arbeitnehmer sie nach § 4 oder
§ 12 LuftFzgG
- Inhalt
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- Steht dem, dessen Luftfahrzeug oder dessen Recht von der Vormerkung betroffen wird, eine Einrede
§ 12 SchRG
- Inhalt
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- Steht dem, dessen Schiff oder dessen Recht von der Vormerkung betroffen wird, eine Einrede zu
Art 58 ScheckG
- Inhalt
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- (1) Der Aussteller, dessen Rückgriffsverbindlichkeit durch Unterlassung rechtzeitiger
- sich mit dessen Schaden bereichern würde.(2) Der Anspruch verjährt in einem Jahr seit der Ausstellung des Schecks.