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§ 166 BGB
Willensmängel; Wissenszurechnung
- Inhalt
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- die Kenntnis oder das Kennenmüssen gewisser Umstände beeinflusst werden, kommt nicht die
- Vollmachtgeber kennen musste, sofern das Kennenmüssen der Kenntnis gleichsteht.
§ 66 BTGO 1980
Berichterstattung
- Inhalt
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- erstatten. Sie können mündlich ergänzt werden.(2) Die Berichte müssen die Beschlu
- ände im Rahmen des § 69 Abs. 5 Stellung genommen haben, müssen, sofern
§ 20 LuftBO
Ergänzungsausrüstung, die durch die Betriebsart erforderlich ist
- Inhalt
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- ;ssen die Luftfahrzeuge mit den für eine sichere Durchführung der Flüge unter den zu
- ;r Wolkenflüge mit Segelflugzeugen.(2) Für Kunstflüge müssen die Luftfahrzeuge
§ 9.14 BinSchUO2008Anh X
Sonstige Ausrüstung
- Inhalt
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- Buchstabe a bis c und e bis i ist anzuwenden. Ein- und Ausstiege müssen ein gefahrloses Begehen
- an den vorgesehenen Anlegestellen ermöglichen. In Zone 2-See müssen Geräte und Ausr
§ 8b EStDV 1955
Wirtschaftsjahr
- Inhalt
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- veräußert wird oder 2.ein Steuerpflichtiger von regelmäßigen Abschlüssen auf
- einen bestimmten Tag zu regelmäßigen Abschlüssen auf einen anderen bestimmten Tag
§ 12.04 BinSchUO2008Anh II
Küchen
- Inhalt
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- 1.Küchen können mit Aufenthaltsräumen kombiniert sein.2.Küchen müssen
- .Essbereiche in Wohnküchen müssen für die Zahl der Besatzungsmitglieder, die sie gewö
§ 1.08 DonauSchPVAnl 1993
Besatzung der Fahrzeuge und der Schwimmkörper
- Inhalt
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- üssen eine Besatzung haben, die nach Zahl und Eignung ausreicht, um die Sicherheit der an Bord
- werden, müssen keine Besatzung haben, wenn die Besatzung des Koppelverbandes oder der
§ 8.07 BinSchUO2008Anh II
Tanks für Öle, die in Kraftübertragungssystemen, Schalt-, Antriebs-, und Heizsystemen verwendet werden, Leitungen und Zubehör
- Inhalt
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- werden, müssen in zum Schiffskörper gehörenden oder in fest im Schiff eingebauten
- Zubehör müssen so angeordnet und eingerichtet sein, dass weder das entsprechende Öl noch
- sein.5.Die Füllöffnungen der Tanks nach Nummer 1 müssen deutlich bezeichnet sein.6.Die
- Leitungen für Öle nach Nummer 1, ihre Verbindungen, Dichtungen und Armaturen müssen
- ausgesetzt sein und müssen auf ihrer ganzen Länge kontrolliert werden können.7.Tanks nach
§ 3.04 BinSchUO2008Anh II
Maschinen-, Kessel- und Bunkerräume
- Inhalt
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- üssen so beschaffen und eingerichtet sein, dass Bedienung, Wartung und Instandhaltung der Anlagen
- , Decken und Türen der Maschinen-, Kessel- und Bunkerräume müssen aus Stahl oder einem
- üssen gegen das Eindringen von Öl und Öldämpfen geschützt sein.Sä
- müssen von außerhalb verschließbar sein. Die Verschlussorgane müssen aus Stahl
- üssen ausreichend gelüftet werden können.5.In Maschinen-, Kessel- und Bunkerräume f
§ 6 BLES
Vertretung des Verwaltungsrates
- Inhalt
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- Der Verwaltungsrat wird durch den Vorsitzenden und bei dessen Verhinderung durch seinen Stellvertreter vertreten.
§ 23 IRG
Entscheidung über Einwendungen des Verfolgten
- Inhalt
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- Über Einwendungen des Verfolgten gegen den Auslieferungshaftbefehl oder gegen dessen Vollzug entscheidet das Oberlandesgericht.
§ 22 UStG 1980
Aufzeichnungspflichten
- Inhalt
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- und die inländische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Auslagerers oder dessen
- elektronischem Weg zur Verfügung zu stellen.(2) Aus den Aufzeichnungen müssen zu ersehen sein
- Vorsteuerabzug berechtigt, so müssen aus den Aufzeichnungen die Vorsteuerbeträge eindeutig
- Gemeinschaftsgebiet verbringt, müssen aufgezeichnet werden, wenn 1.an den Gegenständen im ü
- üssen aufgezeichnet werden.(4c) Der Lagerhalter, der ein Umsatzsteuerlager im Sinne des § 4 Nr
§ 12.06 BinSchUO2008Anh II
Heizung und Lüftung
- Inhalt
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- 1.Wohnungen müssen ihrem Zweck entsprechend beheizt werden können. Die Heizungen mü
- ;ssen für die vorkommenden Wetterbedingungen ausgelegt sein.2.Wohn- und Schlafräume mü
- ;ssen auch bei geschlossenen Türen ausreichend belüftet werden können. Die Be- und
- ;glichen.3.Wohnungen müssen so angelegt und beschaffen sein, dass soweit wie möglich das
Anhang 2 ABBergV
(zu § 12)
Zusätzliche Anforderungen für Tagesanlagen im Zusammenhang
mit Tätigkeiten und Einrichtungen nach § 1
- Inhalt
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- Umgebungsbedingungen standhalten. Sie müssen eine ihrer Nutzungsart entsprechende Konstruktion
- ;hrlichen Neigungen aufweisen; sie müssen befestigt, trittsicher und rutschfest sein. Je nach der Art
- des Betriebes und der körperlichen Tätigkeit der Beschäftigten müssen die
- ände, in Räumen oder im Bereich von Arbeitsplätzen und Verkehrswegen müssen
- Luftvolumen der Räume 3.1Grundfläche, Höhe und Luftvolumen eines Arbeitsraumes müssen
§ 4 BierStV 2010
Antrag auf Erlaubnis als Steuerlagerinhaber
- Inhalt
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- , von dessen Bezirk aus der Antragsteller sein Unternehmen betreibt oder, wenn dieser kein Unternehmen
- betreibt, in dessen Bezirk er seinen Wohnsitz hat. Für einen Antragsteller, der sein Unternehmen
- ßerhalb des Steuergebiets wohnt ist das Hauptzollamt zuständig, in dessen Bezirk der