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Sebastian Dosch vom 20.01.2012
Inhalt
  • - natürlich illegal.Die meisten Meldungen machen klar, dass die Nutzer der Seite, die "nur" urheberrechtlich geschütztes Material [...]

§ 1 LuftBODV 3 2009

Geltungsbereich
Inhalt
  • nicht für Luftfahrtgeräte zur gewerbsmäßigen Beförderung von Personen und Sachen.

§ 6 AUG 2011

Unterstützung durch das Jugendamt
Inhalt
  • junger Volljähriger, die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, geltend zu machen und

§ 68 AUG 2011

Aufhebung oder Änderung ausländischer Entscheidungen, deren Anerkennung festgestellt ist
Inhalt
  • Antrag auf Feststellung der Anerkennung geltend machen, so ist § 67 Absatz 1 bis 4 entsprechend anzuwenden.

§ 6a AEG 1994

Bedingungen für den Erhalt einer Unternehmensgenehmigung
Inhalt
  • Eignung genügt. Für diese Zwecke hat der Antragsteller alle erforderlichen Angaben zu machen und zu belegen.

§ 327d AktG

Durchführung der Hauptversammlung
Inhalt
  • machen. Der Vorstand kann dem Hauptaktionär Gelegenheit geben, den Entwurf des Ü

§ 8 FMStBG

Genussrechte
Inhalt
  • ächtigung nur mit Zustimmung des Aufsichtsrates Gebrauch machen.(2) Die Ausgabe der

§ 15 FeuerschStG 1979

Ermächtigungen
Inhalt
  • der jeweils geltenden Fassung mit neuem Datum und unter neuer Überschrift im Bundesgesetzblatt bekannt machen.

Art 10 BBVAnpG 99

Neubekanntmachungserlaubnisse
Inhalt
  • , die am ersten Tage des auf die Verkündung dieses Gesetzes folgenden Kalendermonats gilt, im Bundesgesetzblatt bekannt machen.

§ 467 BGB

Gesamtpreis
Inhalt
  • Sachen erstreckt wird, die nicht ohne Nachteil für ihn getrennt werden können.

§ 607 BGB

Vertragstypische Pflichten beim Sachdarlehensvertrag
Inhalt
  • Darlehensentgelts und bei Fälligkeit zur Rückerstattung von Sachen gleicher Art, Güte und

§ 768 BGB

Einreden des Bürgen
Inhalt
  • (1) Der Bürge kann die dem Hauptschuldner zustehenden Einreden geltend machen. Stirbt der

§ 1368 BGB

Geltendmachung der Unwirksamkeit
Inhalt
  • ügung ergebenden Rechte gegen den Dritten gerichtlich geltend zu machen.

§ 692 BGB

Änderung der Aufbewahrung
Inhalt
  • billigen würde. Der Verwahrer hat vor der Änderung dem Hinterleger Anzeige zu machen und

§ 2 BefBedV

Anspruch auf Beförderung
Inhalt
  • ;rderungspflicht gegeben ist. Sachen werden nur nach Maßgabe der §§ 11 und 12 befördert.