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OLG München - Unwirksame Löschung eines Beitrags auf einer Social-Media-Plattform

Rechtsanwalt Jan Gerth vom 22.10.2018
Inhalt
  • stehe. Das Grundrecht auf Meinungsfreiheit beschränkt sich nicht auf das Recht, zu aktuellen Ereignissen
  • der 30 Tage der Sperrung der Antragstellerin verstrichen gewesen seien. Es ist zwar allgemein
  • : 1. Eine Allgemeine Geschäftsbedingung des Betreibers einer Social-Media-Plattform, wonach dieser
  • handelt es sich um Allgemeine Geschäftsbedingungen der Antragsgegnerin im Sinne von § 305 Abs. 1 Satz
  • streitgegenständliche Äußerung das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1, Art. 1 Abs. 1 GG

OLG Frankfurt a.M. zur Kindeswohlgefährdung durch Smartphones und Internetzugänge

Rechtsanwalt Jan Gerth vom 22.10.2018
Inhalt
  • das Aufenthaltsbestimmungsrecht und das Recht der Gesundheitssorge für A auf die Kindesmutter
  • niedergelegte Recht auf Achtung des Familienlebens lässt Eingriffe des Staates nur unter den engen
  • ergeben. Allgemeine Risiken dadurch, dass Minderjährige smarte Technologien und Medien nutzen, begründen

BGH zur Verwertung von Dashcam-Aufzeichnungen

Rechtsanwalt Jan Gerth vom 21.10.2018
Inhalt
  • enthalten. Art. 6 EMRK garantiert nur allgemein das Recht auf ein faires Verfahren (vgl. Baumgärtel
  • Interessen zu entscheiden, ob ein rechtswidrig erlangtes Beweismittel verwertet werden dürfe. Das Recht auf
  • dadurch zulässig, dass nachträglich ein zulässiger Zweck festgelegt werde (vgl. Allendorf, aaO). Das Recht
  • Verkehrsteilnehmer mit ihrem Recht auf informationelle Selbstbestimmung im Streitfall die genannten
  • Unzulässigkeit der Aufnahmen auszugehen.     2. Die Revision beanstandet dennoch zu Recht, dass das

OLG Oldenburg Geldentschädigung bei Veröffentlichung von Nacktbildern im Internet

Rechtsanwalt Jan Gerth vom 20.10.2018
Inhalt
  • eidesstattlichen Versicherung zuträfen. Eine Erinnerung habe er an die Geschehnisse aber nicht mehr. Zu Recht
  • das allgemeine Persönlich­keitsrecht der Klägerin i.S.v. Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG
  • allgemeine Erfahrungssätze, Widersprüche zwischen einer protokollierten Aussage und den Urteilsgründen
  • grundsätzliche Bedeutung noch erfordert die Fortbil­dung des Rechts oder die Sicherung einer

Frauen, wehrt euch! Die Abschaffung von § 219a Strafgesetzbuch kann erst der Anfang sein

Eva Engelken vom 18.10.2018
Inhalt
  • einzuschüchtern und Frauen ihr ureigenes Recht auf Familienplanung zu nehmen. Schon jetzt ist die Vorschrift
  • der Frau erreicht werden. Na, bitte! Letztlich geht es darum, Frauen das Recht über ihren Körper
  • (zurück) zu geben – zum Wohle aller Allgemein und weltpolitisch dürfte  ohnehin längst klar sein, dass
  • ihr Recht auf reproduktive Selbstbestimmung wahrzunehmen. Doch stattdessen überbieten sich
  • das Recht über ihren eigenen Körper (zurück) zu geben. Schlimmer als mit euch kann es nicht werden

Wegweisende Entscheidung zu Gunsten der Versicherungsnehmer. CLLB Rechtsanwälte berichtet

Rechtsanwalt Istvan Cocron vom 27.09.2018
Inhalt
  • die Zwangsvollstreckung zugelassen ist. Die Zwangsvollstreckung ist jedoch nach deutschem Recht nur

BAG sagt „Nein“: doch keine 40 EUR-Pauschale im Arbeitsrecht

Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder vom 25.09.2018
Inhalt
  • eingeführte Vorschrift. Sie geht auf EU-Recht zurück und soll die allgemeine Zahlungsmoral bei
  • Landesarbeitsgericht (LAG) Düsseldorf dem Baumaschinenführer in vollem Umfang recht gegeben, ihm also

Beitrag in DIE WELT: Schließt das Kapitel Gurlitt!

Rechtsanwalt Dr. Hannes Hartung vom 13.09.2018
Inhalt
  • , welche nach deutschem Recht längst ihren Eigentümer gewechselt haben, gilt man nach diesem
  • Gegenzug bekommen Anspruchsteller Recht und Gerechtigkeit, wenn sie legitime Erben von Raubkunst
  • Nationalsozialismus von Opfern des Holocausts noch immer nicht an die rechtmäßigen Erben zurü

Der Künstlernachlass in Bayern:  Praktische Hürden und rechtliche Chancen

Rechtsanwalt Dr. Hannes Hartung vom 13.09.2018
Inhalt
  • ;rt allgemein alles, was im Rechtssinne dem Künstler gehörte und jetzt im Wege der
  • ; Reicht das eigene Sammlungsvolumen nicht für eine Stiftung aus, sollte man sich mit mehreren K