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AG Brandenburg - Vertragsbestimmung Fitnessstudio-Vertrag und ersparte Aufwendungen

Rechtsanwalt Jan Gerth vom 11.06.2019
Inhalt
  • §§ 12 und 13 ZPO in Verbindung mit § 23 Nr. 1 GVG. Die zulässige Klage ist jedoch nur noch im
  • unzweifelhaft nicht zulässig ist (§ 313a Abs. 1 Satz 1 ZPO in Verbindung mit § 511 Abs. 2 Nr. 1 ZPO
  • „Mitgliedschaft im F..- S…“ ist aber unstreitig von der hiesigen Beklagten nicht in Vertretung für eine
  • Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund zusteht. Insofern kommt in den Vorschriften
  • , geriet sie insoweit auch vorliegend schuldhaft in Zahlungsverzug. Das Recht zur außerordentlichen

LG Kiel - Keine fristlose Kündigung des Fitnessstudio-Vertrages bei vorbekannter Knieerkrankung

Rechtsanwalt Jan Gerth vom 11.06.2019
Inhalt
  • Beklagten ist nicht begründet. Die Beklagte ist in dem vom Amtsgericht ausgeurteilten Umfang zur
  • Erkrankung auf unbestimmte Zeit daran gehindert ist, die Leistungen des Fitnessstudios in Anspruch zu
  • durchgeführten Operation unter Materialentfernung im Jahre 2003 immer wieder in Behandlung bei dem
  • Das LG Kiel hat mit Urteil vom 30.01.2009, Az.: 8 S 54/08 entschieden, dass  eine fristlose
  • Kündigung eines langfristigen Vertrages mit einem Fitnessstudio wegen einer vorbekannten Knieerkrankung

AG Brandenburg - Kündigung des Fitnessstudio-Vertrages bei Verschlechterung der vorher bestehenden Erkrankung

Rechtsanwalt Jan Gerth vom 11.06.2019
Inhalt
  • Verlängerungszeit mit einer Kündigungsfrist von zwei Monaten in Textform gekündigt wird. Im
  • . in: BeckRS 2015, 17586 = „juris“). Dieses Recht des Kunden zur außerordentlichen Kündigung aus
  • , Silikonölfüllung rechts und bestehendem Sekundärglaukom z. Zt. aus ärztlicher Sicht keinen Sport
  • untersuchende Ärztin im Haus der Klägerin hätte einen Vermerk in seiner Akte ablegen müssen, um eventuell
  • weiteren Angaben zu seinem gesundheitlichen Zustand im Zusammenhang mit der Kündigung vornehmen werden

BGH - Umzug grundsätzlich kein wichtiger Grund zur Kündigung eines Fitnessstudio-Vertrages

Rechtsanwalt Jan Gerth vom 11.06.2019
Inhalt
  • hieran ist die angegriffene Entscheidung von Rechts wegen nicht zu beanstanden. In revisionsrechtlich
  • typengemischter Vertrag, stets ein Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund zu (BGH, Urteil
  • . Juli 2014. Im Oktober 2013 wurde der - bis dahin in Hannover lebende - Beklagte zum Soldaten auf
  • abkommandiert. Seit Juni 2014 ist der Beklagte in Rostock stationiert. Am 5. November 2013 kündigte
  • mit der vom Landgericht zugelassenen Revision. Entscheidungsgründe Die Revision ist unbegründet. I

BGH: zur Laufzeit von Fitnessstudioverträgen und zu den Voraussetzungen einer vorzeitigen Kündigung

Rechtsanwalt Jan Gerth vom 11.06.2019
Inhalt
  • Parteien im Einzelfall festzustellen (vgl. Fuchs in Ulmer/Brandner/Hensen AGB-Recht 11. Aufl. § 307
  • ; Christensen in Ulmer/Brandner/Hensen AGB-Recht 11. Aufl. Teil 2 [Sportstudioverträge] Rn. 4). Im Übrigen
  • Voraussetzungen des Rechts zur außerordentlichen Kündigung des Vertrags im Krankheitsfall hat der BGH in der
  • ] Fitness- und Sportstudiovertrag Rn. 1; Christensen in Ulmer/Brandner/Hensen AGB-Recht 11. Aufl. Teil 2
  • [Sportstudioverträge] Rn. 1; Damman in Wolf/Lindacher/Pfeiffer AGB-Recht 5. Aufl. Klauseln

Forderungsaufkäufer Rhein Inkasso macht Forderungen der FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus 2013 und 2014 geltend

Rechtsanwalt Jan Gerth vom 11.06.2019
Inhalt
  • der Kanzlei FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH werden in der IT-Kanzlei Gerth nahezu täglich
  • schwerpunktmäßig mit den Erfordernissen des Onlinerechtes beschäftigt,  beraten lassen. Die IT-Kanzlei Gerth
  • in Anspruch genommen worden ist. Forderungen in der alten FAREDS Abmahnung 1
  • : ·                     Setzen Sie sich nicht selbst mit der Rhein Inkasso in Verbindung! Jede noch so
  • . ·                     Der BGH hat mit dem  Urteil vom  06.10.2016, Az. I ZR 154/15-Afterlife in

LG Stuttgart - Verstoß gegen die Vorgaben der DSGVO ist kein abmahnfähiger Wettbewerbsverstoß & IDO e.V. nicht aktivlegitimiert

Rechtsanwalt Jan Gerth vom 10.06.2019
Titel
  • LG Stuttgart - Verstoß gegen die Vorgaben der DSGVO ist kein abmahnfähiger Wettbewerbsverstoß & IDO e.V. nicht aktivlegitimiert
Inhalt
  • Sanktionsmöglichkeiten bereithält. Im europäischem Recht gibt es jedoch den sogenannten Grundsatz des effet
  • Durchsetzung Ihrer Rechte beauftragen. Eine eigenmächtige Verfolgung von Verstößen durch Dritte ist somit
  • des IDO Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V
  • Das Landgericht Stuttgart hat mit Urteil vom 20. Mai 2019, Az. 30 O 68/18 KfH entschieden, dass
  • ist, da das Sanktionen-System der DSGVO insofern abschließend ist. Dem Rechtsstreit liegt die Klage

Wettbewerbsrecht - Handy Deutschland GmbH lässt durch die Kanzlei Rechtsanwälte Scholz Abmahnungen wegen Verstößen gegen die PreisangabenVO verschicken

Rechtsanwalt Jan Gerth vom 10.06.2019
Inhalt
  • Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht zu führen; daneben auch noch den Titel des  Fachanwalt für
  • aufklären müssen, in welcher Form die MwSt. im Gesamtpreis enthalten ist. Dies kann in Form eines
  • mit dem Gesamtpreis aus und geben Sie stets Hinweise, wie der Preis zu verstehen ist bzw. was dieser
  • beschäftigt,  beraten lassen.Rechtsanwalt Jan Gerth, Inhaber der  IT-Kanzlei Gerth verfügt über alle
  • informieren können, in welcher Form, mit welchem Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem Fall

Fortbildung am Pfingstwochenende - DSGVO rauf und runter

Rechtsanwalt Jan Gerth vom 10.06.2019
Inhalt
  •  Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und Fachanwalt für IT-Recht und  Fachanwalt für
  • Informationstechnologierecht, kurz Fachanwalt für IT-Recht an. Hierzu war ich am Freitagnachmittag und am
  •   als, Inhaber der  IT-Kanzlei Gerth über drei (3) Fachanwaltstitel verfüge und berechtigt bin die Titel
  • Thema: "Arbeitsrecht am IT-Arbeitsplatz (Datenschutz, Urheberrecht etc.)" und am Samstag hörte ich
  • Gewerblichen Rechtsschutz, zu führen, muss ich mich halt 45 Stunden im Jahr fortbilden.Zu Beginn des

OLG Frankfurt am Main - Internationale Internetplattform für literarische Werke haftet für Urheberrechtsverletzung von in Deutschland noch nicht gemeinfreien Werken

Rechtsanwalt Jan Gerth vom 10.06.2019
Titel
  • Urheberrechtsverletzung von in Deutschland noch nicht gemeinfreien Werken
Inhalt
  • legitimiert. (1) Zu Recht hat das Landgericht angenommen, dass der Klägerin exklusiv die Rechte zur
  • nicht exklusive Rechte, sondern das Recht zur exklusiven Handhabung der dort genannten Rechte („the
  • Klägerin. Zudem ergibt sich auch nicht, was das Recht zum „exclusive handling“ der Rechte iSv Clause 2 Abs
  • Beklagte“) ist eine „not-for-profit-Corporation“ nach US-amerikanischem Recht. Sie verfolgt keine
  • nach US-amerikanischem Recht beschränken dürfen. Es sei jedenfalls mit Rechtsverletzungen zu rechnen

BVerfG - Inhaber eines Internetanschlusses muss in Filesharing-Fällen Familienmitglied benennen - Grundrecht aus Art. 6 Abs. 1 GG steht dem nicht entgegen

Rechtsanwalt Jan Gerth vom 10.06.2019
Titel
  • BVerfG - Inhaber eines Internetanschlusses muss in Filesharing-Fällen Familienmitglied benennen - Grundrecht aus Art. 6 Abs. 1 GG steht dem nicht entgegen
Inhalt
  • . 103>; 142, 74 <101 Rn. 83>). 2. Die Gesetzesauslegung in den angegriffenen Entscheidungen
  • <223 Rn. 68>; 142, 74 <97 Rn. 71>) ausreichend Rechnung und hält sich jedenfalls im
  • , in: Musielak/Voit, ZPO, 15. Auflage 2018, § 138 Rn. 1; Olzen, ZZP 98, 1985, S. 403 <419&gt
  • <44>). b) Ein weitergehender Schutz ist verfassungsrechtlich nicht geboten. Vielmehr ist
  • , bleiben die Grundrechte des Grundgesetzes anwendbar (vgl. BVerfGE 142, 74 <113 Rn. 117>). In dem

OLG Hamm - Angabe "Merinowolle" verstößt gegen TextilKennzVO und ist ein abmahnfähiger Wettbewerbsverstoß

Rechtsanwalt Jan Gerth vom 10.06.2019
Titel
  • OLG Hamm - Angabe "Merinowolle" verstößt gegen TextilKennzVO und ist ein abmahnfähiger Wettbewerbsverstoß
Inhalt
  • . Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Gründe A. Die Parteien sind beide im Onlinehandel mit
  • Bewerbung der Fahrradhandschuhe mit der Bezeichnung des Futterstoffs als "Merinowolle" ist
  • des Wettbewerbs den Abschluss entgeltlicher Verträge mit Verbrauchern im Sortiment Textilprodukte
  • Textilfaserzusammensetzung "Merinowolle" in Verbindung mit der Einblendung auf Seiten 10/11 der Antragsschrift. Auf den
  • endgeltlicher Verträge mit Verbrauchern im Sortiment Kleidung/Textilien (insbesondere

EuGH - Fußballprofi Neymar geht erfolgreich gegen Unionsmarke vor - Eintragung der Marke NEYMAR durch Dritte für Bekleidungsstücke, Schuhe und Kopfbedeckungen ist nichtig

Rechtsanwalt Jan Gerth vom 10.06.2019
Titel
  • durch Dritte für Bekleidungsstücke, Schuhe und Kopfbedeckungen ist nichtig
Inhalt
  • Pressemitteilung des Gerichts: Im Dezember 2012 meldete Herr Carlos Moreira, wohnhaft in Guimarães
  • aufstrebender Fußballspieler mit international anerkanntem Talent gewesen sei. Zudem sei dieser in Europa noch
  • zahlreiche Berichte über ihn in europäischen Medien gab, vor allem in Frankreich, in Spanien und im
  • des Fußballs in Erscheinung getreten ist, ist es nicht vorstellbar, dass Herr Moreira nichts von
  • Das EuG hat mit Urteil vom 14.05.2019, Az. T 795/17 entschieden, dass die Eintragung der

BGH - Zur Zulässigkeit der Entfernung und Zerstörung von Kunstinstallationen in einem Museum

Rechtsanwalt Jan Gerth vom 10.06.2019
Titel
  • BGH - Zur Zulässigkeit der Entfernung und Zerstörung von Kunstinstallationen in einem Museum
Inhalt
  • Rechts gehörenden Denkmalschutzes (BT-Drucks. IV/270, S. 45). Dieser Begründung ist jedoch allein zu
  • Künstlers Rechte - die Kunst des Rechts, 2007, S. 47, 59). Anders als bei zerstörungsfrei entfernbaren
  • entfernbaren Kunstwerken wäre dieses Recht völlig aufgehoben, wenn der Urheber einer mit einem Gebäude unlösbar
  • planerischen und baulichen Maßnahmen gemäß Ziffer II.1.1 und 1.2 zu tragen mit Ausnahme der in der
  • Recht, Bildende Kunst, Architektur, Design und Fotografie im deutschen und internationalen Recht, 3

OLG Brandenburg - Rechte und Pflichten des Betreibers einer Internetplattform bei Verbreitung strafbarer Inhalte

Rechtsanwalt Jan Gerth vom 10.06.2019
Titel
  • OLG Brandenburg - Rechte und Pflichten des Betreibers einer Internetplattform bei Verbreitung strafbarer Inhalte
Inhalt
  • Landgericht hat den Erlass der beantragten einstweiligen Verfügung im Ergebnis zu Recht abgelehnt
  • Recht auf Meinungsfreiheit aus Art. 5 Abs.1 Satz 1 GG zu berücksichtigen ist. Bei der danach zur
  • Verfügung ist durch Beschluss des Landgerichts Frankfurt (Oder) vom 16. Mai 2018 mit der Begründung
  • Beschwerde ist zulässig, nachdem sie insbesondere innerhalb der in § 569 Abs. 1 Satz 1 und 2 ZPO
  • bestimmten Frist eingelegt worden ist. Das Rechtsmittel hat in der Sache jedoch keinen Erfolg. Das