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Digitales Erbrecht

Rechtsanwältin Petra Hildebrand-Blume vom 17.12.2012

Urheberrecht: Abstrakte Möglichkeit des Zugriffs reicht für Urheberrechtsverletzung

Rechtsanwalt Jens Ferner vom 13.12.2012
Titel
  • Urheberrecht: Abstrakte Möglichkeit des Zugriffs reicht für Urheberrechtsverletzung
Inhalt
  • das durch §19a UrhG geschützte “Recht der öffentlichen Zugänglichmachung” ein. Und wenn man z.B. eine
  • Nutzungslizenz nur erhalten hat, unter der Bedingung dass das Recht aus §13 UrhG beachtet wird, der
  • : Ist die Vertragsstrafe verwirkt? Genauso, spiegelbildlich dazu, die allgemeine Frage: Ist bereits
  • zugleich ein. Löschen von Link reicht nicht… Dass das einfache Löschen der Einbettung nicht reicht
  • abstrakte Möglichkeit des Zugriffs reicht aus! Nun hat das OLG Karlsruhe sich in den beiden Entscheidungen

Wieder einmal: Pokalausschluss für Dynamo Dresden

Max Rand vom 11.12.2012
Inhalt
  • Kontrollausschuss fleißig Fussball-Recht News: Geldstrafe für Borussia Dortmund Lese den ganzen Artikel dazu

Schmelzer Freispruch überhaupt möglich?

Max Rand vom 09.12.2012
Inhalt
  • Tabakprodukten im Fußball möglich? Fussball-Recht News: Geldstrafe für Borussia Dortmund Ablauf einer

Geschenke – Alle Jahre wieder

Rechtsanwalt Axel Hellinger vom 09.12.2012

OLG Köln: Urheberrechtsverletzung durch Frames – nun doch?

Rechtsanwalt Jens Ferner vom 08.12.2012
Inhalt
  • zunehmend undifferenziert. Der Rat allgemein, wenn auf das Framing nicht verzichtet werden kann, ist
  • schützenswert wäre. Aber gar nichts tun reicht dennoch nicht, immerhin sollte der Geschäftspartner auf den

Verbot der Werbung mit Selbstverständlichkeiten

Rechtsanwalt Frank Weiß vom 06.12.2012
Inhalt
  • Wettbewerbsrecht, sondern auch das Recht des Verbrauchers verletzt wurde.
  • Gesetzgeber klar geregelte Gerichtsstand wurde per allgemeine Geschäftsbedingungen im Sinne des Unternehmens
  • umgewidmet.Dabei gibt der Gesetzgeber in weiten Teilen vor, wie allgemeine Geschäftsbedingungen zu
  • Gerichtes ist es eine Selbstverständlichkeit, dass Waren echt sind, solange nicht Gegenteiliges, wie etwa

BGH: Rubriktitel „Stimmt´s?“ möglicherweise nicht titelschutzwürdig.

Rechtsanwalt Frank Weiß vom 05.12.2012
Inhalt
  • eingesandte, allgemein nicht leicht zu beantwortende Fragen zu verschiedenen Themenbereichen. Diese Kolumne
  • Unterlassungsbegehren in Vorinstanzen Recht. Der in der Sache befasste BGH bejahte zwar die

Dokumentation zur Entstehung des Rehabilitations- und Schwerbehindertenrechts sowie Kommentierung zum SGB IX

Sönke Nippel vom 05.12.2012
Inhalt
  • Bundesregierung einer seit langem bestehenden Forderung nach, das Recht der Rehabilitation behinderter
  • behinderte und von Behinderung bedrohte Menschen)Zu Kapitel 1 (Allgemeine Regelungen)Zu § 1

Höhere Erträge durch Fachanwaltstitel

Rechtsanwältin Christine Bonke-Heseler vom 28.11.2012
Inhalt
  • lässt sich dieses Ergebnis nicht auf andere Fachanwaltstitel so allgemein übertragen: Die Studie hält
  • /recht/job-karriere/j/fachanwalt-fuer-verwaltungsrecht-anforderungen-fachanwaltslehrgang-kosten-nutzen/  

Unwirksame AGB zur Lieferfrist: Voraussichtliche Versanddauer: 1 – 3 Werktage  

Rechtsanwalt Ingo Driftmeyer vom 26.11.2012
Inhalt
  • Verträgen vorformulierten Vertragsbedingungen (§ 305 Abs. 1 BGB). Insofern wies das Gericht zu Recht
  • darauf hin, dass eine ausdrückliche Bezeichnung als „allgemeine Geschäftsbedingungen“ nicht erforderlich
  • Hinweis in Zusammenhang mit Garantie, Rücknahmebedingungen und Versandkosten – also allgemeine Vorgaben

ElStaM kommt zum 01.01.2013

Rechtsanwalt Axel Hellinger vom 19.11.2012

judge.me – ein Online- Schiedsgericht

Rechtsanwalt Axel Hellinger vom 18.11.2012

Google-WLAN-Scanning: Staatsanwaltschaft Hamburg hat Ermittlungsverfahren eingestellt

Rechtsanwalt Jens Ferner vom 15.11.2012
Inhalt
  • voraussetzt, wird zu Recht abgelehnt. Der BGH will die Überwindung der Zugangssicherung eng auslegen (siehe
  • nur hier), die StA folgt dem zu Recht. Hinsichtlich der Datenfragmente wird es aber schwieriger: Hier
  • . Jedoch sieht die StA Hamburg diese Datenfragmente als “allgemein zugänglich” und damit vom BDSG nicht