Suche nach "erbrecht"
Ergebnisse 6279
Seite 101 von 419
§ 6 VeranstMstrFortbV
Bewerten der Prüfungsteile und Bestehen der Prüfung
- Inhalt
-
- Leistungen erbracht wurden.(3) Über das Bestehen des Prüfungsteils „Situative Aufgabe“
§ 8 VersFachwPrV 2008
Bewerten der Prüfungsleistungen und Bestehen der Prüfung
- Inhalt
-
- ausreichende Leistungen erbracht wurden.(2) Die schriftlichen Prüfungsleistungen nach § 3 Abs. 6
§ 10 VersFachwPrV 2008
Ausbildereignung
- Inhalt
-
- ;tzliche Prüfung ist bestanden, wenn mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden.(3) Wer die
§ 7 WPAnrV
Voraussetzungen der Anrechnung
- Inhalt
-
- " und "Wirtschaftsrecht" entspricht und 3.hierin Prüfungsleistungen erbracht worden sind. § 8
§ 7 WasBauPrV
Bewerten der Prüfungsteile und Bestehen der Prüfung
- Inhalt
-
- Leistungen erbracht wurden.(5) Über das Bestehen der Prüfung ist jeweils ein Zeugnis nach
§ 3 DLInfoV
Auf Anfrage zur Verfügung zu stellende Informationen
- Inhalt
-
- über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABl. L 255 vom 30.9.2005, S. 22) erbracht wird
§ 5 BogMstrV
Prüfung der fachtheoretischen Kenntnisse
(Teil II)
- Inhalt
-
- Antrag zu befreien, wenn er im Durchschnitt mindestens gute schriftliche Leistungen erbracht hat.(5
§ 53 EO 1988
Sachkunde
- Inhalt
-
- (1) Den Nachweis der erforderlichen Sachkunde hat erbracht 1.für die Leitung einer Prü
§ 7 EU/EWRHwV
Voraussetzungen der Dienstleistungserbringung
- Inhalt
-
- Nummern 12 oder 33 bis 37 der Anlage A zur Handwerksordnung im Inland Dienstleistungen erbracht
§ 6 EinkFachwPrV
Bewerten der Prüfungsleistungen und Bestehen der Prüfung
- Inhalt
-
- Prüfung mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden.(4) Über das Bestehen der Pr
§ 21 BRüG
- Inhalt
-
- findet entsprechende Anwendung, sofern der Nachweis erbracht ist, daß für eine entzogene
§ 13 BetrWHwOPrV
Bestehen der Prüfung
- Inhalt
-
- der mündlichen Prüfungsleistung mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden.(2
§ 17 BewachV 1996
Übergangsvorschrift
- Inhalt
-
- üfung als erbracht. Der Gewerbetreibende bescheinigt diesen Personen, dass sie die
§ 2 BinSchSiV
Meldeverfahren
- Inhalt
-
- Meldung durch die Nennung der Registriernummer erbracht werden.(3) Wenn und soweit dies wegen des
§ 9 BibuchhPrV 2007
Optionale Qualifikation
- Inhalt
-
- bestanden, wenn mindestens ausreichende Leistungen erbracht werden. Über das Bestehen ist eine