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§ 6 VeranstMstrFortbV

Bewerten der Prüfungsteile und Bestehen der Prüfung
Inhalt
  • Leistungen erbracht wurden.(3) Über das Bestehen des Prüfungsteils „Situative Aufgabe“

§ 8 VersFachwPrV 2008

Bewerten der Prüfungsleistungen und Bestehen der Prüfung
Inhalt
  • ausreichende Leistungen erbracht wurden.(2) Die schriftlichen Prüfungsleistungen nach § 3 Abs. 6

§ 10 VersFachwPrV 2008

Ausbildereignung
Inhalt
  • ;tzliche Prüfung ist bestanden, wenn mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden.(3) Wer die

§ 7 WPAnrV

Voraussetzungen der Anrechnung
Inhalt
  • " und "Wirtschaftsrecht" entspricht und 3.hierin Prüfungsleistungen erbracht worden sind. § 8

§ 7 WasBauPrV

Bewerten der Prüfungsteile und Bestehen der Prüfung
Inhalt
  • Leistungen erbracht wurden.(5) Über das Bestehen der Prüfung ist jeweils ein Zeugnis nach

§ 3 DLInfoV

Auf Anfrage zur Verfügung zu stellende Informationen
Inhalt
  • über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABl. L 255 vom 30.9.2005, S. 22) erbracht wird

§ 5 BogMstrV

Prüfung der fachtheoretischen Kenntnisse (Teil II)
Inhalt
  • Antrag zu befreien, wenn er im Durchschnitt mindestens gute schriftliche Leistungen erbracht hat.(5

§ 53 EO 1988

Sachkunde
Inhalt
  • (1) Den Nachweis der erforderlichen Sachkunde hat erbracht 1.für die Leitung einer Prü

§ 7 EU/EWRHwV

Voraussetzungen der Dienstleistungserbringung
Inhalt
  • Nummern 12 oder 33 bis 37 der Anlage A zur Handwerksordnung im Inland Dienstleistungen erbracht

§ 6 EinkFachwPrV

Bewerten der Prüfungsleistungen und Bestehen der Prüfung
Inhalt
  • Prüfung mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden.(4) Über das Bestehen der Pr

§ 21 BRüG

Inhalt
  • findet entsprechende Anwendung, sofern der Nachweis erbracht ist, daß für eine entzogene

§ 13 BetrWHwOPrV

Bestehen der Prüfung
Inhalt
  • der mündlichen Prüfungsleistung mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden.(2

§ 17 BewachV 1996

Übergangsvorschrift
Inhalt
  • üfung als erbracht. Der Gewerbetreibende bescheinigt diesen Personen, dass sie die

§ 2 BinSchSiV

Meldeverfahren
Inhalt
  • Meldung durch die Nennung der Registriernummer erbracht werden.(3) Wenn und soweit dies wegen des

§ 9 BibuchhPrV 2007

Optionale Qualifikation
Inhalt
  • bestanden, wenn mindestens ausreichende Leistungen erbracht werden. Über das Bestehen ist eine