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§ 1 LuftVO
Grundregeln für das Verhalten im Luftverkehr
- Inhalt
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- Luftverkehr gewährleistet sind und kein anderer gefährdet, geschädigt oder mehr als
§ 9 KultgSchG
- Inhalt
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- Verlust oder ist es beschädigt worden, so hat der Besitzer unverzüglich der obersten
Art 2 IAEOBen/IAEOHiLÜbkG
- Inhalt
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- ;rlichen Personen oder anderen Rechtsträger entschädigt, gehen deren Ansprüche nach den
§ 1.13 RheinSchPV 1994
Schutz der Schiffahrtszeichen
- Inhalt
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- beschädigt, muß der Schiffsführer dies unverzüglich der nächsten zustä
§ 86 SVG
- Inhalt
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- ;digt oder zerstört worden oder abhanden gekommen, so kann dafür Ersatz geleistet werden
§ 133 StGB
Verwahrungsbruch
- Inhalt
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- ädigt, unbrauchbar macht oder der dienstlichen Verfügung entzieht, wird mit Freiheitsstrafe
§ 3 WasSV 1
Beschaffenheit des Trinkwassers
- Inhalt
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- Krankheitserreger nicht geschädigt werden kann. Es muß weiterhin frei sein von anderen Stoffen in
§ 2288 BGB
Beeinträchtigung des Vermächtnisnehmers
- Inhalt
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- beschädigt, so tritt, soweit der Erbe dadurch außerstande gesetzt ist, die Leistung zu
§ 20 KultGüRückG 2007
Strafvorschriften
- Inhalt
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- .entgegen § 8 Abs. 4 angehaltenes Kulturgut beschädigt oder zerstört oder 3.ohne
§ 1.13 MoselSchPV 1997
Schutz der Schiffahrtszeichen
- Inhalt
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- beschädigt, muß der Schiffsführer dies unverzüglich der nächsten zustä
§ 63 StGB
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus
- Inhalt
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- seelisch oder körperlich erheblich geschädigt oder erheblich gefährdet werden oder
§ 136 VVG 2008
Versicherungswert
- Inhalt
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- ädigt am Ablieferungsort ankommen, ist der Wert, den sie dort in beschädigtem Zustand haben
§ 21 VerifZusAusfG
Anspruch auf Schadensersatz
- Inhalt
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- verantwortlich ist, geschädigt, so haftet für diesen Schaden die Bundesrepublik Deutschland
§ 8 WasMotRV
Ordnungswidrigkeiten
- Inhalt
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- , Schiffahrtszeichen oder Ufervegetation beschädigt oder d)entgegen § 5 oder § 6 Abs. 1 ein
§ 36 AntarktUmwSchProtAG
Bußgeldvorschriften
- Inhalt
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- berührt oder Pflanzen entfernt oder beschädigt; 4.entgegen § 17 Abs. 1 Nr. 2 auf die
- historische Stätte oder ein Denkmal beschädigt, entfernt oder zerstört; 19.entgegen §