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Prüfung des Geschäftsmodells von Startups

Prüfung der rechtlichen Zulässigkeit von Startup-Geschäftsmodellen (freedom-to-operate), insbesondere im Hinblick auf regulatorische Themen (Datenschutzrecht, Finanzaufsichtsrecht, Medizinprodukte- oder Arzneimittelrecht) oder im Hinblick auf die Beziehung zu Dritten

Angebot

Viele innovative Geschäftsmodelle betreten auch in rechtlicher Hinsicht Neuland. Hier ist Rechtsberatung erforderlich, um eine rechtskonforme Ausgestaltung zu gewährleisten oder (wenn diese nicht möglich ist), das Geschäftsmodell möglichst ohne weitere Investitionen zu verwerfen.
Eine Überprüfung des Geschäftsmodells ist insbesondere in folgenden Konstellationen erforderlich: ​ Teil des Geschäftsmodells ist es, personenbezogene Daten von Personen zu verarbeiten, mit denen Ihr Unternehmen nicht in einer unmittelbaren vertraglichen Beziehung steht. Ihr Geschäftsmodell hat Berührungspunkte mit dem Thema FinTech, z.B. weil es im Weitesten Sinne mit den Themen Zahlungsabwicklung oder Kontoführung zu tun hat. Dies betrifft insbesondere auch die Betreiber von Internet-Marktplätzen, die auf der Plattform Lösungen zur Zahlungsabwicklung zwischen Anbietern und Kunden bereitstellen. Ihr Geschäftsmodell greift auf personenbezogene oder nicht personenbezogene Daten von den Webseiten Dritter zu (z.B. durch Crawling oder Screen-Scraping).
Ein Anwalt kann sie dabei unterstützen, ihr Geschäftsmodell im Hinblick auf regulatorische Anforderungen auszugestalten und die Rolle des geplanten Geschäftsmodells zu Lieferanten, Kunden und Partner zu definieren und auszugestalten.

Ablauf der Beauftragung

1. Stellen sie die Beratungsanfrage beim Anwalt ihrer Wahl und wir leiten die Anfrage an den ausgewählten Anwalt weiter.
2. Der ausgewählte Anwalt wird ihre Anfrage prüfen. Anschließend wird er mit ihnen Kontakt aufnehmen und sie über das weitere Vorgehen sowie die zu erwartenden Kosten informieren.
3. In der Regel wird der Anwalt die für die Beratung erforderlichen Unterlagen bei ihnen anfordern und ihnen einen Beratungstermin anbieten.
4. Nach der Beratung wird der Anwalt (bei Beauftragung) die erforderlichen Schritte einleiten, die für ihre Rechtsvertretung erforderlich sind.
5. Bei Bedarf erhalten sie Gelegenheit zu Rückfragen und können ihre Vorstellungen von dem vorzubringenden Geschehensablauf und den Argumenten mit ihrem Anwalt besprechen und die erforderlichen Schritte auf ihre Bedürfnisse weiter anpassen lassen.

Dienstleister zu diesem Angebot

Rechtsanwalt Dr. Timo Ehmann

Rechtsanwalt Dr. Timo Ehmann

Co-Founder | Ehmann & Ehmann Rechtsanwälte PartG mbB
80331 München
Experte
Rechtsanwalt  Tim Knorr

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Rittershaus Rechtsanwälte
80333 München
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Rechtsanwalt Dr. Alexander Hartmann

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Friedrich Graf von Westphalen & Partner mbB
Experte
Rechtsanwältin  Karin Scheel

Rechtsanwältin Karin Scheel

Rechtsanwältin seit 1998, Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht seit 2007. Langjährige Erfahrung als Partnerin einer Medienkanzlei in Hamburg.