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Gründung einer GmbH oder UG (haftungsbeschränkt) – Beratung durch Anwalt

Anwaltliche Beratung zur Gründung einer GmbH oder UG (haftungsbeschränkt) und Begleitung des Gründungsprozesses

Angebot

Viele angehende Unternehmer entscheiden sich, ihr Geschäft in der Rechtsform einer GmbH zu betreiben. Die Unternehmergesellschaft (UG) entspricht der GmbH weitestgehend und unterscheidet sich im Wesentlichen dadurch, dass keine Mindestanforderungen an die Höhe des Stammkapitals bestehen.
Die Gründung einer GmbH oder UG (haftungsbeschränkt) erfordert einen Gesellschaftsvertrag (Satzung), die notariell beurkundet werden muss. Hier sind Regelungen zum Namen der Gesellschaft (Firma), zum Gesellschaftszweck, zur Vertretung, zur Gesellschafterversammlung (Ladung, Beschlussfähigkeit), zu Gewinnausschüttungen, zur Übertragbarkeit der Geschäftsanteile, zur Höhe des Stammkapitals etc. zu treffen. Bei der Gründung einer GmbH beträgt das Stammkapital mindestens EUR 25.000, bei der UG (haftungsbeschränkt) nur 1 EUR. Nach der Beurkundung muss ein Konto für die GmbH oder UG eröffnet und das Stammkapital eingezahlt werden. Die Einzahlung ist gegenüber dem Notar nachzuweisen, der dann das zuständige Registergericht informiert.
Ein Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin kann sie im Rahmen des Gründungsprozesses einer GmbH oder UG (haftungsbeschränkt) zu wesentlichen wirtschaftlichen und rechtlichen Regelungen beraten, für Sie eine Satzung und oder bei Bedarf eine zusätzliche Gesellschaftervereinbarung und sie im Gründungsprozess begleiten.

Ablauf der Beauftragung

1. Wählen sie die Beratungsanfrage beim Anwalt ihrer Wahl und wir leiten die Anfrage an den ausgewählten Anwalt weiter.
2. Der ausgewählte Anwalt wird ihre Anfrage prüfen. Anschließend wird er mit ihnen Kontakt aufnehmen und sie über das weitere Vorgehen sowie die zu erwartenden Kosten informieren.
3. In der Regel wird der Anwalt die für die Beratung erforderlichen Unterlagen bei ihnen anfordern und ihnen einen Beratungstermin anbieten.
4. Nach der Beratung wird der Anwalt (bei Beauftragung) die erforderlichen Schritte einleiten, die für ihre Rechtsvertretung erforderlich sind.
5. Bei Bedarf erhalten sie Gelegenheit zu Rückfragen und können ihre Vorstellungen von dem vorzubringenden Geschehensablauf und den Argumenten mit ihrem Anwalt besprechen und die erforderlichen Schritte auf ihre Bedürfnisse weiter anpassen lassen.

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