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Erteilung oder Erhöhung des Pflegegrades – anwaltliche Beratung nach Ablehnung und Durchsetzung von Ansprüchen

Beratung nach Ablehnung eines Antrags auf Erteilung oder Erhöhung des Pflegegrades (früher: Pflegestufe) durch einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin

Angebot

Pflegebedürftige Personen haben Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung. Der Pflegegrad gibt an, wie hilfsbedürftig oder pflegebedürftig eine Person ist. Der Pfleggrad wird in den Stufen 1-5 gemessen. Die Feststellung des genauen Pflegegrades erfolgt durch beauftragte Gutachter von der Krankenkasse, der ein Pflegegutachten erstellt. Je nach Ausprägung der Pflegebedürftigkeit haben Betroffene Anspruch auf unterschiedliche Leistungen zur Bewältigung des Alltags.

Ein Rechtsanwalt kann für sie ein erstelltes Pflegegutachten prüfen, die Kommunikation mit der Pflegeversicherung übernehmen, den Widerspruch gegen die Ablehnung des Antrags auf Erteilung des Pflegegrades bzw. des Antrags auf Erhöhung des Pflegegrades begründen sowie im Bedarfsfall den Anspruch gerichtlich überprüfen lassen und durchsetzen.

Haben sie eine Ablehnung der Erteilung oder Erhöhung des Pflegegrades erhalten, sollten sich zeitnah von einem Rechtsanwalt oder einer Rechtsanwältin mit Schwerpunkt Sozialrecht beraten lassen. Diese werden ihre individuelle Situation prüfen, sie über mögliche Rechtsfolgen beraten und ihnen Handlungsalternativen aufzeigen.

Ablauf der Beauftragung

1. Stellen sie die Beratungsanfrage beim Anwalt ihrer Wahl und wir leiten die Anfrage an den ausgewählten Anwalt weiter.
2. Der ausgewählte Anwalt wird ihre Anfrage prüfen. Anschließend wird er mit ihnen Kontakt aufnehmen und sie über das weitere Vorgehen sowie die zu erwartenden Kosten informieren.
3. In der Regel wird der Anwalt die für die Beratung erforderlichen Unterlagen bei ihnen anfordern und ihnen einen Beratungstermin anbieten.
4. Nach der Beratung wird der Anwalt (bei Beauftragung) die erforderlichen Schritte einleiten, die für ihre Rechtsvertretung erforderlich sind.
5. Bei Bedarf erhalten sie Gelegenheit zu Rückfragen und können ihre Vorstellungen von dem vorzubringenden Geschehensablauf und den Argumenten mit ihrem Anwalt besprechen und die erforderlichen Schritte auf ihre Bedürfnisse weiter anpassen lassen.

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