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Erstellung oder Überprüfung von Kundenverträgen für IT-Dienstleister, Softwarehäuser oder Internet-Agenturen

Erstellung oder Überprüfung von Kundenverträgen in Form allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB) oder Vertragsmuster für IT-Dienstleister, Softwarehäuser oder Online-Agenturen

Angebot

Softwarehäuser und Internet-Agenturen bieten ihren Kunden Dienstleistungen im Zusammenhang mit IT-Projekten z.B. in Form der Entwicklung von Software, Internetanwendungen oder mobilen Applikationen an. Darüber hinaus werden weitere Leistungen durch Zukauf und Weiterverkauf und/oder über Subunternehmer erbracht (z.B. Webhosting, Domainregistrierung oder Content-Beschaffung).

IT-Dienstleister übernehmen daneben weitere Dienstleistungen für das Unternehmen wie den Support und die regelmäßige Fehlerbehebung. Eine Vielzahl wichtiger Regelungen wie die Art und Fälligkeit der Vergütung (Festpreis oder Vergütung nach Zeitaufwand), die Arbeitsweise (agile Softwareentwicklung oder Wasserfall), Fehlerbehebungs- und Supportzeiten sowie Projektkommunikation können in allgemeinen Geschäftsbedingungen oder einem Vertragsmuster festgelegt werden.

Sollten sie die Eröffnung eines IT-Dienstleistungsunternehmens, eines Softwarehauses oder einer Internet-Agentur planen oder bestehende Vertragswerke aktualisieren wollen, kann ein Rechtsanwalt für sie die Gestaltung der Vertragswerke übernehmen und rechtssichere Dokumente für sie formulieren, die ihre Interessen angemessen und umfänglich widerspiegeln.

Ablauf der Beauftragung

1. Stellen sie die Beratungsanfrage beim Anwalt ihrer Wahl und wir leiten die Anfrage an den ausgewählten Anwalt weiter.
2. Der ausgewählte Anwalt wird ihre Anfrage prüfen. Anschließend wird er mit ihnen Kontakt aufnehmen und sie über das weitere Vorgehen sowie die zu erwartenden Kosten informieren.
3. In der Regel wird der Anwalt die für die Beratung erforderlichen Unterlagen bei ihnen anfordern und ihnen einen Beratungstermin anbieten.
4. Nach der Beratung wird der Anwalt den Kundenvertrag erstellen und ihnen übermitteln.
5. Bei Bedarf erhalten sie Gelegenheit zu Rückfragen und können ihre Vorstellungen von den zu treffenden Regelungen mit ihrem Anwalt besprechen und den Entwurf auf ihre Bedürfnisse weiter anpassen lassen.

Dienstleister zu diesem Angebot

Rechtsanwalt Dr. Timo Ehmann

Rechtsanwalt Dr. Timo Ehmann

Co-Founder | Ehmann & Ehmann Rechtsanwälte PartG mbB
80331 München
Experte
Rechtsanwalt  Carsten Krois

Rechtsanwalt Carsten Krois

Rechtsanwalt, Fachanwalt für IT-Recht | IT-Rechts-Kanzlei Krois
86368 Gersthofen
Rechtsanwalt  Boris Nolting

Rechtsanwalt Boris Nolting

ELBKANZLEI Dr. Nolting & Partner
20354 Hamburg
Rechtsanwalt  Marcus Dury

Rechtsanwalt Marcus Dury

Inhaber / Rechtsanwalt | DURY LEGAL Rechtsanwälte
66111 Saarbrücken