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Erstellung eines Mitarbeiterbeteiligungsprogramms (VSOP = Virtual Stock Option Plan)

Erstellung eines Mitarbeiterbeteiligungsprogramms für die Ausgabe von virtuellen Geschäftsanteilen an Mitarbeiter

Angebot

Unternehmen, insbesondere Startup-Unternehmen, können ihren Mitarbeiter Anreize für gute Leistungen geben durch Beteiligung am Unternehmenserfolg. Alternativ zu einer echten Beteiligung durch Aufnahme in den Gesellschafterkreis können für Mitarbeiter Ansprüche definiert werden, die ökonomisch einer echten Beteiligung vergleichbar sind. Da solche Ansprüche keine "echten" Geschäftsanteile sind, nennt man dies dann "virtuelle Anteile" oder "virtuelle Beteiligung" (engl. Phantom-Stocks).
Der Anspruch wird dann so ausgestaltet, dass bei einem Unternehmensverkauf (Exit) ein Zahlungsanspruch auf einen Teil des Verkaufserlöses entsteht, der den Mitarbeiter weitgehend so stellt, als sei sein "virtueller Anteil" ein echter Geschäftsanteil.
Ein wesentlicher Vorteil solcher virtueller Beteiligung ist, dass anders als bei der echten Beteiligung nicht im Zeitpunkt des Zuflusses der Anteile Einkommenssteuer zu bezahlen ist, sondern erst später im Exit-Fall bzw. im Zeitpunkt der Gewinnausschüttung.

Ablauf der Beauftragung

1. Stellen sie die Beratungsanfrage beim Anwalt ihrer Wahl und wir leiten die Anfrage an den ausgewählten Anwalt weiter.
2. Der ausgewählte Anwalt wird ihre Anfrage prüfen. Anschließend wird er mit ihnen Kontakt aufnehmen und sie über das weitere Vorgehen sowie die zu erwartenden Kosten informieren.
3. In der Regel wird der Anwalt die für die Beratung erforderlichen Unterlagen bei ihnen anfordern und ihnen einen Beratungstermin anbieten.
4. Nach der Beratung wird der Anwalt die erforderlichen Dokumente für das Mitarbeiterbeteiligungsprogramm entwerfen und ihnen übermitteln.
5. Bei Bedarf erhalten sie Gelegenheit zu Rückfragen und können ihre Vorstellungen von den zu treffenden Regelungen mit ihrem Anwalt besprechen und den Entwurf auf ihre Bedürfnisse weiter anpassen lassen.

Dienstleister zu diesem Angebot

Rechtsanwalt Dr. Alexander Hartmann

Rechtsanwalt Dr. Alexander Hartmann

Friedrich Graf von Westphalen & Partner mbB
Experte