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Erbschaftssteuerbescheid – Überprüfung, Einspruch und Anfechtung

Beratung und Überprüfung eines Erbschaftssteuerbescheids auf Richtigkeit sowie im Bedarfsfall Einlegung von Einspruch bei einem unrichtigen Erbschaftssteuerbescheid

Angebot

Die Erbschaftssteuer ist eine Steuer, die beim Erwerb von Vermögen oder Vermögenswerten im Rahmen einer Erbschaft anfällt. Die Erbschaftssteuer wird auf den gesamten Nachlass oder den Wert des Vermögensgegenstandes, der geerbt wurde, erhoben. Festgesetzt wird die Erbschaftssteuer durch einen Erbschaftssteuerbescheid.

Bei der Erbschaftssteuer gibt es eine Reihe von rechtlichen Aspekten zu beachten, um sicherzustellen, dass diese korrekt berechnet wird. Die Steuersätze und Freibeträge variieren je nach Verwandtschaftsgrad zwischen dem Erblasser und dem Erben sowie nach Wert des Erbes. Wenn Immobilien und Unternehmensbeteiligungen in der Erbmasse enthalten sind, kann es schwierig sein, den tatsächlichen Wert dieser Vermögenswerte zu bestimmen und eventuelle Schulden oder Verbindlichkeiten abzuziehen.

Ein Rechtsanwalt oder Steuerberater kann den Erbschaftssteuerbescheid auf Richtigkeit überprüfen, die Korrespondenz mit den Behörden übernehmen, sie über mögliche Rechtsfolgen beraten und die weitere Vorgehensweise aufzeigen. Im Bedarfsfall kann ein Rechtsanwalt oder Steuerberater für sie Einspruch gegen den Erbschaftssteuerbescheid einlegen.

Sollten sie einen Erbschaftssteuerbescheid erhalten haben und Zweifel an der Richtigkeit haben, sollten sie sich zeitnah von einem Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Erbrecht und Steuerrecht oder von einem Steuerberater beraten lassen.

Ablauf der Beauftragung

1. Stellen sie die Beratungsanfrage beim Anwalt oder Steuerberater ihrer Wahl und wir leiten die Anfrage an den ausgewählten Anwalt weiter.

2. Der ausgewählte Anwalt oder Steuerberater wird ihre Anfrage prüfen. Anschließend wird er mit ihnen Kontakt aufnehmen und sie über das weitere Vorgehen sowie die zu erwartenden Kosten informieren.

3. In der Regel wird der Anwalt oder Steuerberater die für die Beratung erforderlichen Unterlagen bei ihnen anfordern und ihnen einen Beratungstermin anbieten.

4. Nach der Beratung wird der Anwalt oder Steuerberater (bei Beauftragung) die erforderlichen Schritte einleiten, die für ihre Rechtsvertretung erforderlich sind.

5. Bei Bedarf erhalten sie Gelegenheit zu Rückfragen und können ihre Vorstellungen von dem vorzubringenden Geschehensablauf und den Argumenten mit ihrem Anwalt oder Steuerberater besprechen und die erforderlichen Schritte auf ihre Bedürfnisse weiter anpassen lassen.

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