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Beratung bei der Erstellung eines Testaments oder eines Erbvertrags

Beratung zur Erbfolge und zur Gestaltung von Testament, gemeinschaftlichen Testament oder Erbvertrag

Angebot

Mit einem Testament kann ein Erblasser regeln, wie sein Nachlass bei Eintritt des Todes verteilt werden soll. Auch in einem gemeinschaftlichen Testament (zwischen Ehegatten) oder in einem Erbvertrag können Verfügungen darüber getroffen werden, was im Todesfall gelten soll, wenn sie von den gesetzlichen Regelungen zur Erbfolge abweichen wollen.

Wie der Nachlass verteilt wird, liegt grundsätzlich im Ermessen des Erblassers. Jedoch gibt es im Gesetz eine Vielzahl an Regelungen und formalen Aspekten zu Testament und Erbvertrag, die zu einer Unwirksamkeit führen können.

Ein Rechtsanwalt kann sie bei der Gestaltung der von ihnen gewünschten Erbfolge und der Umsetzung der formalen Aspekte unterstützen.

Möchten sie ein Testament oder einen Erbvertrag erstellen, sollten sie sich zeitnah von einem Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Erbrecht beraten lassen. Dieser wird ihre individuelle Situation prüfen, sie über mögliche Rechtsfolgen beraten und ihnen die weitere Vorgehensweise aufzeigen.

Ablauf der Beauftragung

1. Stellen sie die Beratungsanfrage beim Anwalt ihrer Wahl und wir leiten die Anfrage an den ausgewählten Anwalt weiter.
2. Der ausgewählte Anwalt wird ihre Anfrage prüfen. Anschließend wird er mit ihnen Kontakt aufnehmen und sie über das weitere Vorgehen sowie die zu erwartenden Kosten informieren.
3. In der Regel wird der Anwalt die für die Beratung erforderlichen Unterlagen bei ihnen anfordern und ihnen einen Beratungstermin anbieten.
4. Nach der Beratung wird der Anwalt (bei Beauftragung) die erforderlichen Schritte einleiten, die für ihre Rechtsvertretung erforderlich sind.
5. Bei Bedarf erhalten sie Gelegenheit zu Rückfragen und können ihre Vorstellungen von dem vorzubringenden Geschehensablauf und den Argumenten mit ihrem Anwalt besprechen und die erforderlichen Schritte auf ihre Bedürfnisse weiter anpassen lassen.

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ich bin seit 1975 Rechtsanwältin, zunächst im Rahmen der väterlichen Großkanzlei - später Noerr, dann 13 Jahre in Sozietät mit Graf Westphalen immer. im Familienrecht speziell tätig und anschließend dann spieziell Erbrecht und Medizinrecht ..
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