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Beratung bei Bußgeldbescheiden im Straßenverkehr

Vertretung in Bußgeldverfahren und Gerichtsverfahren wegen einer Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr

Angebot

Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit, Überfahren einer roten Ampel oder zu geringer Abstand können zu einem Bußgeldbescheid durch die zuständige Straßenverkehrsbehörde führen. Der Bußgeldbescheid gibt an, welche Sanktionen für die Ordnungswidrigkeit ausgesprochen wird.

Neben einer Geldstrafe kann die Sanktion in einem Bußgeldbescheid auch Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot von bis zu sechs Monaten nach sich ziehen Die Höhe der Sanktion richtet sich nach dem Vergehen und der Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer.

Ein Rechtsanwalt kann für sie den Bußgeldbescheid prüfen, Akteneinsicht in die Ermittlungsakten beantragen, für sie Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen und ihre Interessen in einem etwaigen Gerichtsverfahren vertreten.

Wenn sie einen Bußgeldbescheid wegen einer Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr erhalten haben, lassen sie sich zeitnah von einem Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Verkehrsrecht beraten. Dieser wird ihre individuelle Situation prüfen, sie über mögliche Rechtsfolgen beraten und Ihnen Handlungsalternativen aufzeigen.

Ablauf der Beauftragung

1. Stellen sie die Beratungsanfrage beim Anwalt ihrer Wahl und wir leiten die Anfrage an den ausgewählten Anwalt weiter.
2. Der ausgewählte Anwalt wird ihre Anfrage prüfen. Anschließend wird er mit ihnen Kontakt aufnehmen und sie über das weitere Vorgehen sowie die zu erwartenden Kosten informieren.
3. In der Regel wird der Anwalt die für die Beratung erforderlichen Unterlagen bei ihnen anfordern und ihnen einen Beratungstermin anbieten.
4. Nach der Beratung wird der Anwalt (bei Beauftragung) die erforderlichen Schritte einleiten, die für ihre Rechtsvertretung erforderlich sind.
5. Bei Bedarf erhalten sie Gelegenheit zu Rückfragen und können ihre Vorstellungen von dem vorzubringenden Geschehensablauf und den Argumenten mit ihrem Anwalt besprechen und die erforderlichen Schritte auf ihre Bedürfnisse weiter anpassen lassen.

Dienstleister zu diesem Angebot

Rechtsanwalt  Michael P. Zemann

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ZAK Fachanwaltskanzlei für Versicherungsrecht & Verkehrsrecht Köln
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Rechtsanwalt  Thomas Wilmes

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Kanzlei Dr. Wessel & Plückebaum
33012 Paderborn
Rechtsanwalt  Achim Böth, Rechtsanwalt

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Nach meinen Examania mit vollbefriedigend (Prädikat) und befriedigend bin ich seit 1999 als freiberuflicher Anwalt tätig.
60313 Frankfurt
Rechtsanwalt  Stefan Kramp

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Fachanwalt für Verkehrsrecht / Vertrauensanwalt Autombil Club Europa
47051 Duisburg
Rechtsanwalt  Sebastian Frings-Neß

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Rechtsanwalt  Wolfgang Klohe

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Rechtsanwalt  Jens Jeromin

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Inhaber | Anwaltskanzlei Jens Jeromin. Seit über 20 Jahren Strafverteidiger in Dortmund.
44139 Dortmund