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Fahrverbot oder Führerscheinentzug – Beratung und Vertretung

Beratung und Vertretung bei einem Führerscheinentzug oder einem Fahrverbot

Angebot

Der Führerscheinentzug ist ein rechtskräftiger Entzug der Fahrerlaubnis durch die zuständige Behörde oder ein Gericht. Dies kann aufgrund von Verkehrsverstößen, Straftaten oder medizinischen Gründen erfolgen. Der Führerscheinentzug hat zur Folge, dass der betroffene Fahrer nicht mehr am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen darf. Nach Ablauf der verhängten Sperrfrist muss er einen Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis stellen. Ein Fahrverbot ist die mildere Sanktion und kann bis maximal 6 Monate verhängt werden. Nach Ablauf des Fahrverbots erhält man die Fahrerlaubnis automatisch zurück.

Die häufigsten Gründe für Führerscheinentzug bzw. Fahrverbote sind Verkehrsverstöße wie Fahren unter Alkoholeinfluss oder Fahren unter Drogeneinfluss, zu schnelles Fahren, das Missachten von Verkehrszeichen oder das Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis. Ein weiterer Grund kann eine Straftat im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr sein, wie beispielsweise eine Fahrerflucht oder eine fahrlässige Körperverletzung im Straßenverkehr. Schließlich kann der Führerschein auch aus medizinischen Gründen entzogen werden, wenn der Fahrer beispielsweise aufgrund einer schweren Erkrankung oder einer Sucht nicht mehr in der Lage ist, sicher am Straßenverkehr teilzunehmen.

Ein Anwalt kann ihren Fall und die Beweislage überprüfen sowie Akteneinsicht beantragen. Ein Anwalt kann weiter eine Verteidigungsstrategie entwickeln, um den besten Weg zu finden, um die Grundlage für den Führerscheinentzug zu widerlegen oder zu mildern sowie die Kommunikation mit den Behörden übernehmen.

Wenn ihnen die Fahrerlaubnis entzogen wurde oder ein Entzug der Fahrerlaubnis droht, sollten Sie sich zeitnah von einem Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Verkehrsrecht beraten lassen. Dieser wird ihre individuelle Situation prüfen und dazu beitragen, mögliche Risiken zu minimieren und ihre Interessen zu wahren.

Ablauf der Beauftragung

1. Stellen sie die Beratungsanfrage beim Anwalt ihrer Wahl und wir leiten die Anfrage an den ausgewählten Anwalt weiter.

2. Der ausgewählte Anwalt wird ihre Anfrage prüfen. Anschließend wird er mit ihnen Kontakt aufnehmen und sie über das weitere Vorgehen sowie die zu erwartenden Kosten informieren.

3. In der Regel wird der Anwalt die für die Beratung erforderlichen Unterlagen bei ihnen anfordern und ihnen einen Beratungstermin anbieten.

4. Nach der Beratung wird der Anwalt (bei Beauftragung) die erforderlichen Schritte einleiten, die für ihre Rechtsvertretung erforderlich sind.

5. Bei Bedarf erhalten sie Gelegenheit zu Rückfragen und können ihre Vorstellungen von dem vorzubringenden Geschehensablauf und den Argumenten mit ihrem Anwalt besprechen und die erforderlichen Schritte auf ihre Bedürfnisse weiter anpassen lassen.

Dienstleister zu diesem Angebot

Rechtsanwalt  Christian Demuth

Rechtsanwalt Christian Demuth

Christian Demuth Anwaltskanzlei
40237 Düsseldorf