Rechtsanwalt Wolfgang Pasch

16.02.2022

Was passiert nach der Scheidung mit dem Haus?

Eine Scheidung bringt viele Veränderungen mit sich. Diese beziehen sich nicht nur auf emotionale, sondern vor allem auch auf finanzielle Aspekte. Der Zugewinnausgleich sowie etwaige Unterhaltsansprüche machen es oft schwer, ein Haus zu halten.
Es gibt jedoch zahlreiche Möglichkeiten, wie Sie nach der Scheidung mit dem Haus verfahren können. Diese möchten wir Ihnen in den nächsten Kapiteln gern etwas näherbringen.

Die rechtlichen Grundregeln bei einer Scheidung


Die Mehrheit aller Deutschen schließt keinen Ehevertrag ab. In diesem Fall gelten die allgemeinen gesetzlichen Regeln der Zugewinngemeinschaft gem. § 1363 Abs. 1 BGB. Zwar gilt das Vermögen in der Zeit der Ehedauer nicht als gemeinsames Vermögen. Dies ändert sich jedoch mit dem Ende der Ehe durch eine Scheidung. Der gemeinsam erzielte Zugewinn ist nun im Rahmen des Zugewinnausgleichs hälftig untereinander aufzuteilen.
Bei einer Scheidung betrifft dies alle Vermögenswerte, sodass auch ein Haus theoretisch geteilt werden müsste. Da die Realteilung faktisch nicht möglich oder zumindest fast nie gewünscht ist, kommen verschiedene Möglichkeiten als Lösung in Betracht.
Tipp: Anstelle eines Ehevertrags können Sie auch vor der Scheidung noch eine Scheidungsfolgenvereinbarung treffen. Diese führt zu rechtlicher Klarheit über eine Vermögensaufteilung sowie entstehende Ansprüche über Unterhalt.

Ein Haus nach der Scheidung verkaufen


Der Hausverkauf löst viele finanzielle Schwierigkeiten. Bitte bedenken Sie jedoch, dass Sie den Hausrat ebenfalls aufteilen und sich eine neue Wohnung suchen müssen.
Haben Sie sich zu einem Hausverkauf entschlossen, schieben Sie diesen nicht unnötig auf, denn auch während des Trennungsjahrs ist es möglich, das bis dahin noch gemeinsame Eigentum (in der Regel werden Ehegatten zu je ½-Besitzanteil im Grundbuch eingetragen) zu verkaufen.
Besprechen Sie den Verkauf in jedem Fall vorab mit Ihrem Bankberater, wenn Sie ein Darlehen zur Finanzierung aufgenommen haben. So lässt sich frühzeitig ein Konzept zur Ablösung des Darlehens besprechen.
Sofern Sie Ihr Haus erst nach erfolgter Scheidung gem. 1564 BGB verkaufen, drängt oftmals die Zeit. Dies führt nicht selten zu einem geringeren Verkaufserlös, der beide Ex-Ehepartner gleichermaßen betrifft.

Das Eigentum des Hauses nach der Scheidung an einen Ehegatten übertragen


Planen Sie, ein Haus trotz Scheidung nicht zu verkaufen, so müssen Sie sich zunächst einigen und im Anschluss den Wert ermitteln.
Dazu wird ein Gutachter bestellt, der den Wert des Hauses schätzt. Der Wert setzt sich aus dem potenziellen Verkaufserlös abzüglich aller Verbindlichkeiten (Bankkredite etc.) zusammen.
Im Anschluss muss derjenige, der das Haus behalten möchte, den anderen Partner auszahlen. Dafür sollte die Bank miteinbezogen werden, denn in der Regel haften der Bank beide Ehepartner als Gesamtschuldner.
Es ist also nur mit Zustimmung der Bank möglich, die Haftung auf einen der beiden Ex-Ehepartner zu übertragen. Besonders bei noch hohen Belastungen kann sich dies als schwierig erweisen.
Tipp: Nutzen Sie gern die Möglichkeit, sich hinsichtlich dieser und weiterer Möglichkeiten von einem erfahrenen Rechtsanwalt beraten zu lassen.

FAQs - wichtige Fragen zu Haus und Scheidung im Überblick

 

Ändert sich die Höhe des Unterhalts, wenn ein Partner nach der Trennung die Immobilie allein nutzt?


Ja, hier wird der Trennungsunterhalt um den realen Wohnwert gemindert, der ansonsten für Mietkosten zur Verfügung stehen würde.

Worin besteht der Unterschied zwischen realem und fiktivem Wohnwert?


Bei einem großen Haus würde die Miete, die dem realen Wohnwert entspricht, sehr hoch ausfallen, sodass vielfach lediglich ein fiktiver Wohnwert im Rahmen der Trennungsunterhaltsberechnung berücksichtigt wird. Dieser entspricht der Ersparnis für die Miete einer passenden Wohnung (in geringerer Größe).

Ist es möglich, ein Haus auch auf gemeinsame Kinder übertragen?


Ja, grundsätzlich ist dies möglich. Jedoch müssen Bankkredite und sonstige Verbindlichkeiten berücksichtigt werden. Bei minderjährigen Kindern müssen Sie zudem die Erlaubnis des Vormundschaftsgerichts einholen.

 

Weitere Informationen finden Sie unter:

https://www.scheidungwirhelfen.com/haus-scheidung/