Rechtsanwältin Steffani Kaup

Schmidt & Kaup Rechtsanwälte PartGmbB | Arbeitsrecht und Familienrecht Eschborn

Rechtsprodukt

Prüfung von Ansprüchen aus dem Arbeitsverhältnis (z.B. Arbeitszeugnis, Gehalt, Urlaub)

Beratung und ggf. Durchsetzung von Ansprüchen aus dem Arbeitsverhältnis, etwa Anspruch auf Arbeitszeugnis, Anspruch auf Gehalt Urlaubsansprüche, Urlaubsabgeltung und Ähnliches)

Angebot

Die Rechte und Pflichten von Arbeitnehmer und Arbeitgeber sind im Arbeitsvertrag festgehalten. Durch das Arbeitsverhältnis entstehen eine Vielzahl von Ansprüchen für den Arbeitnehmer.

Neben dem Anspruch auf das Gehalt hat ein Arbeitnehmer auch Anspruch auf Erholungsurlaub oder der Anspruch auf die Erstellung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses nach Beendigung der Tätigkeit. Diese verfallen im Regelfall nicht mit Beendigung der Zusammenarbeit, können aber bei entsprechender Gestaltung des Arbeitsvertrags in kurzen Fristen verfallen.

Ein Rechtsanwalt kann für sie prüfen, welche genauen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis noch bestehen, die Korrespondenz mit ihrem Arbeitgeber übernehmen und im Bedarfsfall das Gerichtsverfahren vorbereiten und durchführen.

Haben sie Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis, die ihres Erachtens berechtigt sind und die der vorherige oder aktuelle Arbeitgeber nicht erfüllt, lassen sie sich zeitnah von einem Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Arbeitsrecht beraten. Dieser wird ihre individuelle Situation prüfen, sie über mögliche Rechtsfolgen aufklären und ihnen Handlungsalternativen aufzeigen.

Ablauf der Rechtsberatung

1. Wählen sie die Beratungsanfrage beim Anwalt ihrer Wahl und wir leiten die Anfrage an den ausgewählten Anwalt weiter.
2. Der ausgewählte Anwalt wird ihre Anfrage prüfen. Anschließend wird er mit ihnen Kontakt aufnehmen und sie über das weitere Vorgehen sowie die zu erwartenden Kosten informieren.
3. In der Regel wird der Anwalt die für die Beratung erforderlichen Unterlagen bei ihnen anfordern und ihnen einen Beratungstermin anbieten.
4. Nach der Beratung wird der Anwalt (bei Beauftragung) die erforderlichen Schritte einleiten, die für ihre Rechtsvertretung erforderlich sind.
5. Bei Bedarf erhalten sie Gelegenheit zu Rückfragen und können ihre Vorstellungen von dem vorzubringenden Geschehensablauf und den Argumenten mit ihrem Anwalt besprechen und die erforderlichen Schritte auf ihre Bedürfnisse weiter anpassen lassen.

  1. Sie stellen eine Beratungsanfrage
  2. Wir schalten die Frage nach Prüfung für den Anwalt frei.
    Falls Rückfagen entstehen melden wir uns bei Ihnen
  3. Der Anwalt kann nun direkt mit Ihnen in Kontakt treten

Anfrage

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