Stefanie Kolliniatis

10.04.2013

Widerruf vom 21.12.2011

Herr K. befand sich von Juli 2012 bis Januar 2013 ungerechtfertigt in Haft, obwohl ich seit Dezember 2011 gegen den fälschlichen Widerruf kämpfte. Das im Juli 2012 eingeleitete Wiederaufnahmeverfahren wurde durch das OLG Koblenz abgelehnt. Dagegen reichte ich Verfassungsbeschwerde ein  - 2 BvR 1766/12 -, die mit Erfolg endete.

Auch dieses Verfahren lehnte das OLG Koblenz ab. Gegen den 2ten ablehnenden Beschluss des OLG Koblenz reichte ich gleichwohl eine zweite Verfassungsbeschwerde -2 BvR 2595/12 - ein, die nunmehr und abschließend ebenfalls erfolgreich endete und Herrn K. zumindest einen finanziellen Ersatz gewährleistet.

Über die Ignoranz sämtlich involvierter Behörden sowie deren Akten- und Fristenführung erscheint im Sommer 2013 ein Buch mit dem Titel "Die Macht der Wahrheit".