Stefanie Kolliniatis

18.12.2013

Sozialamt: Amtsmissbrauch durch Rechtsbeugung

...mit wenigen Änderungen das aktuelle Logo. Derzeit befasse ich mich mit folgendem Fall: Amt für Soziales und Wohnen, Bonn Amtsmissbrauch aufgrund von Rechtsbeugung zu Lasten einer Rentnerin, deren abgeführte Nebenkosten eigenständig zahlte sie einen erhöhten Betrag aus Ihren Rentenanwartschaften welches nun erstmals ein Guthaben erwirtschaftet jerdoch rechtsmissbräuchlich eingefordert wird. Ein weiterer zu gewährleistender Zuschuss (rückwirkend für 2 Jahre) steht ebenfalls im Raum. Beide Sachverhalte sind nachweislich mit Urteilen des Bundessozialgerichts mehrfach abgesegnet, jedoch wird immer wieder bei einigen Sozialen Ämtern versucht, ungerechtfertigte Gelder einzufordern. Ich werde darüber berichten und der Dame von Ralf U. Hill, "Schach der Arge" - erhältlich über den Schild-Verlag, zukommen lassen inkl. einer Dienstaufsichtsbeschwerde - die sie dann nach ihrer Rückkehr am 09.01.2014 aus dem Urlaub als kleines Weihnachtsgeschenk auf ihrem Schreibtisch finden wird. Die Rentnerin wird sicherlich dagegen ein kleines Polster im mehrstelligen Bereich unter ihrem Weihnachtsbaum finden. Dazu werde ich mich in der nächstenf Zeit mit der Lokalzeitung Generalanzeiger o.ä in Verbindung setzen und einen kleinen Leserbrief wieder schreiben. Gemeinsam, nicht einsam! Defizite aufklären, aufdecken!! WIR SIND DAS VOLK!