Rechtsanwalt Mathias Schmidt

Kanzlei Schmidt
67105, Schifferstadt
Rechtsgebiete
Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht Verkehrsrecht Arbeitsrecht
03.07.2016

Facebook am Arbeitsplatz?

Was ist an Privatkommunikation und auch sonst am Arbeitsplatz erlaubt?

Ein Kommentar in einem sozialen Netzwerk, eine SMS an Freunde, eine Zigarettenpause und das Kollegengespräch im Raucherraum. In dieser Zeit wird nicht gearbeitet. Wie viel Privates darf man in der Arbeitszeit erledigen, und was sollte man auf den Feierabend verschieben?

Problematisch ist zum Beispiel die Smartphone-Nutzung: Ein Blick auf das Display, eine SMS an die Freunde oder ein kurzes Telefonat mit den Kindern. Das Gerät ist aus dem Alltag nicht mehr wegzudenken. Aber darf es auch während der Arbeitszeit genutzt werden? Wenn der Arbeitnehmer während der Arbeitszeit unterm Tisch eben eine SMS tippt, wird es schwer nachzuweisen sein, wenn allerdings die Kollegen bezeugen können, dass man den ganzen Tag am Smartphone hängt, wird es problematisch für den Arbeitnehmer.

Es kommt dabei auf die Häufigkeit an. Wer nur mal eben der Familie schreibt, dass es mit dem Feierabend etwas später wird, dem droht keine Abmahnung. Wer hingegen stundenlang privat telefoniert oder private Nachrichten tippt, begeht einen Arbeitszeitbetrug. Das kann die Kündigung zur Folge haben. Grundsätzlich gilt immer: Die Arbeitszeit ist zum Arbeiten da, dafür wird man bezahlt.
Allerdings gibt es Ausnahmen. Besonders dann, wenn es sich um einen Notfall handelt. Beispielsweise hat sich das eigene Kind in der Schule verletzt oder die Kinderbetreuung wurde kurzfristig abgesagt: In solchen Fällen sind private Telefonate während der Arbeitszeit erlaubt, dabei handelt es sich um ein unvorhersehbares Ereignis.

Bei der Nutzung des Dienst - PC können Arbeitgeberdurchaus den Browser-Verlauf sichten, denn ein weiterer Zeitdieb ist das Surfen sowie der Besuch von Facebook, Twitter und Co: Mal eben den Gefällt-mir-Button auf Facebook drücken, einen Tweet absetzen und nach dem Wetter googeln: Wer das während der Arbeitszeit macht, sollte vorsichtig sein. Das können Arbeitgeber nämlich leicht nachvollziehen, und eine Abmahnung kann folgen. Dazu wurde vor Gericht entschieden, dass der Arbeitgeber den Browser-Verlauf des dienstlichen Rechners kontrollieren und im Prozess verwenden darf. Die Privatsphäre tritt in diesem Fall zurück. Auch wenn das private Surfen vom Arbeitgeber erlaubt ist, sollte man das nicht exzessiv machen. Die Arbeit darf darunter nicht leiden, sonst handelt es sich wieder um einen Arbeitszeitbetrug.

Bei Arztbesuchen z.B. kommt es auf die Details an: Wer Vollzeit unter der Woche arbeitet, hat oft kaum Zeit dafür. Meist hat die Arztraxis nach Feierabend schon geschlossen. Muss man sich also dafür einen Tag freinehmen? Ja - Grundsätzlich sollten Arztbesuche während der privaten Zeit stattfinden, jedoch gibt es die Ausnahme, Wenn es nicht anders möglich ist, darf man während der Arbeitszeit zum Arzt gehen. Beispielsweise bei einem CT- oder Röntgentermin - in solchen Fällen ist das Gehalt zu zahlen, ohne dass man arbeitet wie bei Krankheit. Wichtig ist dann aber, die Arzttermine möglichst an den Anfang oder an das Ende des Arbeitstages zu legen.

Rauchen, Geburtstage und Diebstahl auf der Arbeit

Zu einem Mehr an Pausen führt oft auch das Rauchen. Nichtraucher sind dann sauer, wenn die rauchenden Kollegen mehrere kurze Pausen während der Arbeitszeit machen dürfen. Und die Raucher beschweren sich, wenn diese untersagt sind. Grundsätzlich gelten die normalen Pausenansprüche. Wenn der Arbeitgeber das Rauchen in der Arbeitszeit verbietet, gibt es nichts zu diskutieren. Darunter leidet die Arbeit, er kann es daher anordnen.

Für lange Pausen sorgen ab und zu auch Geburtstagsfeiern. Dann kommen oft die Kollegen zum Gratulieren vorbei. Ein kleiner Umtrunk gehört in vielen Abteilungen dazu: geschmierte Brötchen, Kuchen und ein Gläschen Sekt. Aber ist das erlaubt? In den Pausen ist es in der Regel erlaubt - bis auf das Problem Alkohol, während der Arbeitszeit nicht. Wenn, muss man es mit dem Vorgesetzten absprechen - vor allem, wenn Alkohol ausgeschenkt werden soll. Denn dieser ist in der Regel komplett untersagt.

Und im Joballtag gibt es noch mehr zu beachten. So sollten Arbeitnehmer nicht einfach Aussortiertes wie zum Beispiel Ordner einfach mitnehmen. Ob sie nun auf dem Müll landen oder man sie mit nach Hause nimmt – für viele scheint das keinen großen Unterschied zu machen. Aber Vorsicht: Das ist Diebstahl. Auf eigene Faust darf man nichts auch keinen Abfall mitnehmen. Bis die Entsorgungsfirma das Ausrangierte abgeholt hat, ist es Eigentum des Arbeitgebers. Hier muss man um Erlaubnis fragen!

Insgesamt ist Vorsicht angesagt - Es kann sonst den Job kosten!

Was ist an Privatkommunikation und auch sonst am Arbeitsplatz erlaubt?

Ein Kommentar in einem sozialen Netzwerk, eine SMS an Freunde, eine Zigarettenpause und das Kollegengespräch im Raucherraum. In dieser Zeit wird nicht gearbeitet. Wie viel Privates darf man in der Arbeitszeit erledigen, und was sollte man auf den Feierabend verschieben?

Problematisch ist zum Beispiel die Smartphone-Nutzung: Ein Blick auf das Display, eine SMS an die Freunde oder ein kurzes Telefonat mit den Kindern. Das Gerät ist aus dem Alltag nicht mehr wegzudenken. Aber darf es auch während der Arbeitszeit genutzt werden? Wenn der Arbeitnehmer während der Arbeitszeit unterm Tisch eben eine SMS tippt, wird es schwer nachzuweisen sein, wenn allerdings die Kollegen bezeugen können, dass man den ganzen Tag am Smartphone hängt, wird es problematisch für den Arbeitnehmer.

Es kommt dabei auf die Häufigkeit an. Wer nur mal eben der Familie schreibt, dass es mit dem Feierabend etwas später wird, dem droht keine Abmahnung. Wer hingegen stundenlang privat telefoniert oder private Nachrichten tippt, begeht einen Arbeitszeitbetrug. Das kann die Kündigung zur Folge haben. Grundsätzlich gilt immer: Die Arbeitszeit ist zum Arbeiten da, dafür wird man bezahlt.
Allerdings gibt es Ausnahmen. Besonders dann, wenn es sich um einen Notfall handelt. Beispielsweise hat sich das eigene Kind in der Schule verletzt oder die Kinderbetreuung wurde kurzfristig abgesagt: In solchen Fällen sind private Telefonate während der Arbeitszeit erlaubt, dabei handelt es sich um ein unvorhersehbares Ereignis.

Bei der Nutzung des Dienst - PC können Arbeitgeberdurchaus den Browser-Verlauf sichten, denn ein weiterer Zeitdieb ist das Surfen sowie der Besuch von Facebook, Twitter und Co: Mal eben den Gefällt-mir-Button auf Facebook drücken, einen Tweet absetzen und nach dem Wetter googeln: Wer das während der Arbeitszeit macht, sollte vorsichtig sein. Das können Arbeitgeber nämlich leicht nachvollziehen, und eine Abmahnung kann folgen. Dazu wurde vor Gericht entschieden, dass der Arbeitgeber den Browser-Verlauf des dienstlichen Rechners kontrollieren und im Prozess verwenden darf. Die Privatsphäre tritt in diesem Fall zurück. Auch wenn das private Surfen vom Arbeitgeber erlaubt ist, sollte man das nicht exzessiv machen. Die Arbeit darf darunter nicht leiden, sonst handelt es sich wieder um einen Arbeitszeitbetrug.

Bei Arztbesuchen z.B. kommt es auf die Details an: Wer Vollzeit unter der Woche arbeitet, hat oft kaum Zeit dafür. Meist hat die Arztraxis nach Feierabend schon geschlossen. Muss man sich also dafür einen Tag freinehmen? Ja - Grundsätzlich sollten Arztbesuche während der privaten Zeit stattfinden, jedoch gibt es die Ausnahme, Wenn es nicht anders möglich ist, darf man während der Arbeitszeit zum Arzt gehen. Beispielsweise bei einem CT- oder Röntgentermin - in solchen Fällen ist das Gehalt zu zahlen, ohne dass man arbeitet wie bei Krankheit. Wichtig ist dann aber, die Arzttermine möglichst an den Anfang oder an das Ende des Arbeitstages zu legen.

Rauchen, Geburtstage und Diebstahl auf der Arbeit

Zu einem Mehr an Pausen führt oft auch das Rauchen. Nichtraucher sind dann sauer, wenn die rauchenden Kollegen mehrere kurze Pausen während der Arbeitszeit machen dürfen. Und die Raucher beschweren sich, wenn diese untersagt sind. Grundsätzlich gelten die normalen Pausenansprüche. Wenn der Arbeitgeber das Rauchen in der Arbeitszeit verbietet, gibt es nichts zu diskutieren. Darunter leidet die Arbeit, er kann es daher anordnen.

Für lange Pausen sorgen ab und zu auch Geburtstagsfeiern. Dann kommen oft die Kollegen zum Gratulieren vorbei. Ein kleiner Umtrunk gehört in vielen Abteilungen dazu: geschmierte Brötchen, Kuchen und ein Gläschen Sekt. Aber ist das erlaubt? In den Pausen ist es in der Regel erlaubt - bis auf das Problem Alkohol, während der Arbeitszeit nicht. Wenn, muss man es mit dem Vorgesetzten absprechen - vor allem, wenn Alkohol ausgeschenkt werden soll. Denn dieser ist in der Regel komplett untersagt.

Und im Joballtag gibt es noch mehr zu beachten. So sollten Arbeitnehmer nicht einfach Aussortiertes wie zum Beispiel Ordner einfach mitnehmen. Ob sie nun auf dem Müll landen oder man sie mit nach Hause nimmt – für viele scheint das keinen großen Unterschied zu machen. Aber Vorsicht: Das ist Diebstahl. Auf eigene Faust darf man nichts auch keinen Abfall mitnehmen. Bis die Entsorgungsfirma das Ausrangierte abgeholt hat, ist es Eigentum des Arbeitgebers. Hier muss man um Erlaubnis fragen!

Insgesamt ist Vorsicht angesagt - Es kann sonst den Job kosten!